S&E Glossary
Schützen & Erhalten · September 2002 · Seite 21 ARBEITS- UND SOZIALRECHT Neue Tarifverträge Lohngruppen Es werden die folgenden Lohn- gruppen festgelegt: Lohngruppe 1 Werker/Maschinen- werker Tätigkeit: – einfache Bau- und Monta- gearbeiten nach Anweisung – einfache Wartungs- und Pfle- gearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anwei- sung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: – Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle – Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln – Reinigungs- und Aufräum- arbeiten – Helfen beim Auf- und Ab- rüsten von Baugerüsten und Schalungen – Mischen von Mörtel und Beton – Bedienen von einfachen Ge- räten, z.B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdich- tungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließ- lich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten – Anbringen von zugeschnit- tenen Gipskarton- und Fa- serplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktio- nen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplat- ten (Wärmedämmverbundsy- stem) einschließlich Auftra- gen von einfachem Armie- rungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes – Helfen beim Einrichten, Si- chern und Räumen von Bau- stellen – einfache Wartungs- und Pfle- gearbeiten an Baumaschinen und Geräten – manuelle Erdarbeiten – manuelles Graben von Rohr- und Kabelgräben Lohngruppe 2 Fachwerker/Maschi- nisten/Kraftfahrer Tätigkeit: – fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufs- bildes oder angelernte Spe- zialtätigkeiten) nach Anwei- sung Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenaus- bildung in der ersten Stufe – anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tisch- ler – anerkannte Ausbildung, de- ren Berufsbild keine Anwen- dung für baugewerbliche Tätigkeit findet – Baumaschinistenlehrgang – anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Lohngruppe 3 Facharbeiter/ Baugeräteführer/ Berufskraftfahrer Tätigkeit: – Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenaus- bildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr – baugewerbliche Stufenaus- bildung in der ersten Stufe und Berufserfahrung – anerkannte Ausbildung au- ßerhalb der baugewerblichen Stufenausbildung – anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tisch- ler jeweils mit Berufserfah- rung – anerkannte Ausbildung, de- ren Berufsbild keine Anwen- dung für baugewerbliche Tätigkeit findet, und Berufs- erfahrung – Berufsausbildung zum Bau- geräteführer – Prüfung als Berufskraftfah- rer – durch längere Berufserfah- rung erworbene gleichwer- tige Fertigkeiten Lohngruppe 4 Spezialfacharbeiter/ Baumaschinenführer Tätigkeit: – selbständige Ausführung der Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenaus- bildung in der zweiten Stufe ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit – Prüfung als Baumaschinen- führer – Berufausbildung zum Bau- geräteführer ab dem 3. Jahr der Tätigkeit – durch langjährige Berufser- fahrung erworbene gleich- wertige Fertigkeiten Lohngruppe 5 Vorarbeiter/Bau- maschinen-Vorarbeiter Tätigkeit: – Führung einer kleinen Grup- pe von Arbeitnehmern, auch unter eigener Mitarbeit oder selbständige Ausführung be- sonders schwieriger Arbei- ten – selbständige Ausführung schwieriger Instandset- zungsarbeiten an Bauma- schinen ohne Mitarbeiter- führung – Bedienung und Wartung mehrerer Baumaschinen ein- schließlich der Störungser- kennung Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenaus- bildung in der zweiten Stufe und in der Regel mehrjäh- rige Berufserfahrung – Prüfung als Baumaschinen- führer und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung – durch umfassende Berufser- fahrung erworbene gleich- wertige Fertigkeiten Lohngruppe 6 Werkpolier/Bauma- schinen-Fachmeister Tätigkeit: – Führung und Anleitung ei- ner Gruppe von Arbeitneh- mern in Teilbereichen der Bauausführung auch unter eigener Mitarbeit Regelqualifikation: – Werkpolierprüfung und An- stellung als bzw. Umgrup- pierung zum Werkpolier – Anstellung als bzw. Umgrup- pierung zum Werkpolier ohne Werkpolierprüfung – Baumaschinen-Fachmeister- prüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Baumaschinen-Fachmeister – Anstellung als bzw. Umgrup- pierung zum Baumaschinen- Fachmeister ohne Bauma- schinen-Fachmeisterprüfung
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