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DHBV INTERN – Schützen & Erhalten · Dezember 2001 · Seite VIII DHBV INTERN – INFORMATIONEN NUR FÜR DHBV-MITGLIEDER Arbeits- und Sozialrecht Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze im Jahre 2002 Das Bundeskabinett hat am 17. Oktober 2001 die „Ver- ordnung über maßgebliche Rechengrößen der Sozialver- sicherung 2002“ beschlos- sen, aus der sich folgende Veränderungen in der So- zialversicherung ab dem 1. Januar 2002 ergeben: Beitragsbemessungs- grenzen in der Sozialversicherung a) Rentenversicherung/ Arbeitslosenversicherung (Tabelle 1). b) Krankenversicherung/ Pflegeversicherung Die Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken- und Pfle- geversicherung betrugen in der Vergangenheit immer 75 v.H. der Werte für die gesetzliche Renten- versicherung (§6 Abs. 1 SGB V, §55, Abs. 2 SGB XI). In den neuen Bundesländern wurde von dieser Regel im Kalenderjahr 2001 ab- gewichen. Ab dem Kalenderjahr 2002 betra- gen sowohl in West- als auch in Ostdeutschland die Beitragsbemes- sungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung wieder 75 v.H. der Beitragsmessungsgrenze in der Rentenversicherung. Die Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pfle- geversicherung beträgt bundesein- heitlich für West- und Ostdeutsch- land (Tabelle 2): Bezugsgrößen und Entgeltgrenzen für geringfügig Beschäftigte a) Bezugsgröße Die Bezugsgröße in der Sozialver- sicherung entspricht dem aufge- rundeten Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. (Tabelle 3). Tabelle 1 2001 2002 West 104.400 DM jährlich 54.000 € (= 105.614,82 DM) jährlich 8.700 DM monatlich 4.500 € (= 8.801,24 DM) monatlich Ost 87.600 DM jährlich 45.000 € (= 88.012,35 DM) jährlich 7.300 DM monatlich 3.750 € (= 7.334,36 DM) monatlich Tabelle 2 2001 2002 78.300 DM jährlich 40.500 € (= 79.211,12 DM) jährlich 6.525 DM monatlich 3.375 € (= 6.600,93 DM) monatlich Tabelle 3 2001 2002 West 53.760 DM jährlich 28.140 € (= 55.037,06 DM) jährlich 4.480 DM monatlich 2.345 € (= 4.586,42 DM) monatlich Ost 45.360 DM jährlich 23.520 € (= 46.001,12 DM) jährlich 3.780 DM monatlich 1.960 € (= 3.833,43 DM) monatlich Dies bedeutet eine Zunahme von 2,4 v.H. in alten Bundeslän- dern und eine Zunahme von 1,4 v.H. in den neuen Bundesländern. b) Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte Die Entgeltgrenze für die bei- tragsfreie geringfügige Beschäf- tigung ist seit dem 1. Januar 1999 in West- und Ostdeutschland ein- heitlich auf 630,– DM monatlich festgeschrieben und bleibt daher auch im Jahr 2002 unverändert. Hinweise Grundsätzlich orientiert sich die jährliche Anpassung der Bei- tragsbemessungsgrenzen und der Bezugsgrößen jeweils an der Ver- änderung der Durchschnittsentgel- te im vorvergangenen Jahr. Im Jahr 2000 erhöhten sich diese Durchschnittsentgelte um 1,4 v.H. in West- und um 1,6 v. H. in Ostdeutschland. Auf Grund gesetz- lich festgelegter Rundungsrege- lungen im Berechnungsverfahren, die in diesem Jahr auch durch die Euro-Einführung bedingt sind, und gesetzlicher Sonderregelungen, z. B. bei der Bestimmung der Bei- tragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Pflege- versicherung in den neuen Bun- desländern, weichen die konkre- ten Anpassungssätze für 2002 allerdings von dieser Vorgabe zum Teil deutlich ab. „ Über die endgültige Festlegung der „Rechengrößen“ informieren wir Sie unter www.dhbv.de im Informations- forum für Mitglieder. DHBV Intern Informationen nur für DHBV Mitglieder

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