S&E Glossary

Arbeits- und Sozialrecht Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze im Jahre 2001 Aus dem von dem Bundesministerium für Arbeit und Sozial- ordnung vorgelegten Entwurf der so genannten Sozialversi- cherungs-Rechengrößenverordnung 2001 ergeben sich für das Kalenderjahr 2001 die folgenden Beitragsbemessungs- grenzen: Finanzen Verzugszinsen nach VOB Die Europäische Zentralbank hat den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazi- lität mit Wirkung vom 6. Oktober 2000 um 0,25 Pro- zentpunkte auf 5,75 Pro- zent zu erhöht. Dies bedeutet unter anderem, dass ab diesem Zeitpunkt für Ver- träge mit privaten Auftraggebern gemäß § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 2 VOB/B (Fassung 2000) Verzugs- zinsen ohne Nachweis in Höhe von 10,75 Prozent (5 Prozent über dem SRF-Satz) geltend gemacht wer- den können. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bedarf gemäß § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbsatz VOB/B ei- nes gesonderten Nachweises. Für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern gilt weiterhin die „alte“ Fassung des § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 2 VOB/B, da diese die VOB 2000 bis zum (bisher nicht erfolg- ten) Inkrafttreten der Vergabever- ordnung nicht anwenden dürfen. Demnach hat sich für diese Ver- träge der Verzugszins auf 6,75 Prozent (1 Prozent über dem SRF- Satz) erhöht. Zur rückwirkenden Senkung der Winterbau-Umlage zum 1. Juli 2000 auf 1,0 v.H. der Bruttolohnsumme. Die Senkung der Winterbau- Umlage geht auf eine entsprechen- de Forderung des Zentralverban- des des Deutschen Baugewerbes zurück, welche mit der Einnah- men- und Ausgaben-Entwicklung bei der Produktiven Winterbauför- derung begründet wurde. Wie die Einnahmen und Ausgaben sich seit 1997 entwickelt haben, zeigt die nebenstehende Tabelle. Aus dieser Entwicklung ergibt sich, dass die Erhebung einer Winterbau-Umlage in der bishe- rigen Höhe von 1,7 v.H. nicht DHBV INTERN – INFORMATIONEN NUR FÜR DHBV-MITGLIEDER Arbeits- und Sozialrecht Gesetzliche Schlechtwetterregelung/ Winterbau-Umlage Winterbau-Umlage – Guthaben der Bauwirtschaft Jahresende 1997 373 Mio DM 1998 Einnahmen 627 Mio DM Ausgaben - 452 Mio DM 175 Mio DM + 175 Mio DM Jahresende 1998 548 Mio DM 1999 Einnahmen 652 Mio DM Ausgaben -470 Mio DM 182 Mio DM 182 Mio DM Jahresende 1999 730 Mio DM mehr erforderlich ist, um den Mit- telbedarf für die gesetzlichen Lei- stungen zu decken. Das Bundesarbeitsministerium hat in der Begründung für die Änderungsverordnung darauf hin- gewiesen, dass der dargestellte Einnahmen-Überschuss in Höhe von 730 Mio DM voraussichtlich in fünf Jahren aufgebraucht sein wird, sodass die Winterbau-Um- lage von 1,0 v.H. über fünf Jahre konstant bleiben könne. Der an- schließende Mittelbedarf wird derzeit in übereinstimmenden Be- rechnungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und des Zentralverbandes des Deut- schen Baugewerbes auf 1,4 v.H. der Bruttolohnsumme geschätzt. Der zukünftige Mittelbedarf wird aber entscheidend davon beein- flusst werden, in welchem Um- fange die Inanspruchnahme des umlagefinanzierten Winterausfall- geldes für die 31. bis 100. Aus- fallstunde durch die Inanspruch- nahme von Arbeitszeitguthaben vermieden werden kann. Neue Verzugs- zinsen nach BGB Mit Wirkung vom 2. Septem- ber hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz von 3,42 Pro- zent um 0,84 Prozent auf 4,26 Przent erhöht. Damit gilt für alle seit dem 1. September fällig ge- wordenen Zahlungsforderungen aus einem BGB-Werkvertrag ein gesetzlicher Mindestverzugszins in Höhe von 9,26 Prozent. DHBV INTERN – Schützen & Erhalten · Dezember 2000 · Seite IV Rentenversicherung/ West 104.400 DM jährlich Arbeitslosenversicherung 8.700 DM monatlich Ost 87.600 DM jährlich 7.300 DM monatlich Krankenversicherung/ einheitlich 78.300 DM jährlich Pflegeversicherung 6.525 DM monatlich Arbeits- und Sozialrecht Baugewerbe begrüßt Entscheidung zum Mindestlohn „Wir begrüßen das Urteil. Wir sehen uns in unserer Rechtsauf- fassung bestätigt und gehen da- von aus, dass nach dieser Ent- scheidung sämtliche Einwände gegen die Mindestlohnregelung der deutschen Bauwirtschaft vom Tisch sind.“ Mit diesen Worten kommentierte Werner Kahl, ZDB- Vorstandsmitglied und Verhand- lungsführer der Bau-Arbeitgeber in der diesjährigen Tarifrunde, die kürzlich bekannt gewordene Ent- scheidung des Bundesverfassungs- gerichts zum Mindestlohn am Bau. Damit sind auch weiterhin die allgemeinverbindlichen Mindest- löhne (18,50 DM je Stunde West und 16,28 DM Ost) von allen am Bau Tätigen zu beachten. Darüber hinaus konnte damit die in der diesjährigen Tarifrun- de beschlossene Erhöhung der Mindestlöhne (auf 18,87 DM beziehungsweise 16,60 DM) zum 1. September 2000 in Kraft tre- ten.

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