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DHBV INTERN – Schützen & Erhalten · Dezember 2000 · Seite VII Es schreibt für Sie RA Albrecht W. Omankowsky Rechtsberatung für DHBV-Mitglieder Jeden Montag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Weitere Fragen an: Albrecht W. Omankowsky Aachener Str. 1 50674 Köln Tel.: (02 21) 9 41 57 57 Fax: (02 21) 9 41 57 59 DHBV INTERN – INFORMATIONEN NUR FÜR DHBV-MITGLIEDER Rechtsberatung Anerkannte Regeln der Technik In einer Auseinanderset- zung eines Verbandsmitglie- des mit einem Auftraggeber ging es um die Frage, was der Begriff der anerkannten Regeln der Technik beinhal- tet. Hierzu ist zunächst klar zu stellen, dass es zunächst den Oberbegriff der „Regeln der Tech- nik“ gibt. Die Regeln der Technik unter- scheiden sich in: 1) Die anerkannten Regeln der Technik; 2) Den Stand der Technik; 3) Den Stand der Wissenschaft und Technik. Die anerkannten Regeln der Technik repräsentieren den Stan- dard und finden sich meist in Nor- men wieder. Sie sind ausreichend in der Praxis erprobt, haben sich bewährt und entsprechen den si- cherheitstechnischen Anforderun- gen. Die anerkannte Regel der Technik enthält drei Tatbestände. Zum Ersten muss es sich um eine Regel handeln. Zum Zweiten muss es eine Regel der Technik sein und zum Dritten muss diese Regel aner- kannt sein. Von einer Regel ist dann zu sprechen, wenn sich bei wieder- holenden, gleichen Fällen ein Vorgang oder ein Zustand in be- stimmter Weise zu schaffen, zu unterhalten, zu ändern oder zu beurteilen ist. Eine anerkannte Regel der Technik liegt dann vor, wenn sie durchweg in den Kreisen der Tech- niker bekannt ist und als richtig angewandt wird. Es darf also nicht jede Regel der Technik mit einer anerkann- ten Regel der Technik gleichge- setzt werden. Selbst die DIN-Normen kön- nen nicht für sich in Anspruch nehmen, mit den anerkannten Re- geln der Technik stets identisch zu sein. Auf Grund ihres Zustandekom- mens kann aber behauptet wer- den, dass die DIN-Normen die an- erkannten Regeln der Technik enthalten. Man kann damit behaupten, dass anerkannte Regeln der Tech- nik, die in den DIN-Normen, den VDI-Richtlinien und in Sonderver- öffentlichungen (zum Beispiel technische Handbücher) festge- legten technischen Standards sind. Verarbeitungsanleitungen von Herstellerfirmen stellen selbst keine Regeln der Technik dar. Man kann jedoch aus diesen, zumin- dest im Wege des Vergleichs, an- erkannte Regeln der Technik ableiten, beispielsweise einen Mindeststandard beschreiben. Zusammenfassend kann man definieren, dass anerkannte Re- geln der Technik auf wissenschaft- lichen Erkenntnissen und prakti- schen Erfahrungen beruhen, allgemein bekannt sind und sich in der Praxis bewährt haben. Der Deutsche Holz- und Bautenschutzverband be- klagt den Tod von zwei sei- ner herausragenden Ver- treter der ersten Stunde des Verbandslebens. Hans Speidel Am 12. September 2000 ver- starb im Alter von 83 Jahren Hans Speidel. Hans Speidel war lange Jahre 1. Vorsitzender des Landesver- bandes Hamburg/Schleswig-Hol- stein und in den Jahren 1957 und 1958 sowie von 1969 bis 1971 Mitglied des Bundesvor- standes. Durch seine engagier- te Art die ihm übertragenen Auf- gaben anzugehen und zu bewältigen hat er sich großes Ansehen im DHBV erworben. Sein Hauptbestreben war vor allem darauf ausgerichtet, die Zusam- menarbeit mit den Handwerks- organisationen aufzubauen und zu stärken. Die noch heute en- gen Bindungen und guten Be- ziehungen des Landesverbandes Hamburg/Schleswig-Holstein zu den regionalen Kammern und In- nungen sind das Resultat seines Schaffens. Willi de Graaff Am 24. Oktober 2000 ver- starb im Alter von 83 Jahren Willi de Graaff. Willi de Graaff, der noch in diesem Jahr auf dem Jubiläums- verbandstag in Aachen mit der DHBV-Ehrenplakette für seine Verdienste um den Verband ge- ehrt wurde, war seit den Sech- zigerjahren im Vorstand des Landesverbandes Nordrhein-West- falen tätig. 1974 wurde er zum Landesvorsitzenden gewählt. Während seiner vierjährigen Amtszeit trug er entscheidend dazu bei, den Bekanntheitsgrad des Verbandes zu erhöhen. Willi de Graaff, der für seine aktive Mitarbeit beim Aufbau des Ver- bandes 1982 mit der Silbernen Verdienstmedaille ausgezeichnet wurde, blieb auch als Senior dem Verband aufs Engste verbunden. So leitete er über viele Jahre als Obmann den Seniorenkreis und beteiligte sich bis zu letzt ak- tiv am Verbandsleben. Über die Trauer um ihren Tod bleibt uns der Dank, sie gekannt und in unserer Mitte gehabt zu haben. Nachruf
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