S&E Glossary

Schützen & Erhalten · Dezember 2000 · Seite 30 LESERMEINUNG Gegendarstellung Anmerkungen zum Artikel „Hinweise und Vorschläge zur Normung“ Zu den Ausführungen von Dr. Rafalski bezüglich seiner Offerte in „Schützen & Erhalten“ (S & E) Nr. 4–5 aus September 2000 unter dem Titel „Hinweise und Vorschläge zur Normung“ ge- statte ich mir eine Stellungnahme und gleichermaßen eine Rich- tigstellung. Zur Info an die Leser: Ich bin seit 1989 für den DHBV das einzige legitime Mitglied im NHM Ausschuss AA 3.3 des DIN – Deutsches In- stitut für Normung e.V., und habe in den Unterausschüssen UA 3.3.2, -3 und -4 aktiv mitgewirkt und die Interessen der Mitglieder unseres Berufsverbandes umfassend und besonders im UA 3.3.4, der sich mit der Norm DIN 68800 „Holzschutz – Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten“ befasst, erfolgreich vertreten. Richtig ist nun, dass der Normenausschuss Bau (NABau) in einer Sitzung Anfang dieses Jahres beschlossen hatte, die Norm DIN 68800- 1 „Holzschutz im Hochbau – Allgemeines“ zurückzuziehen. Dieses wurde mir mit Schreiben vom 20.04.2000 mitgeteilt und gleichzeitig ange- fragt, ob seitens unseres Verbandes hierzu Einwände vorliegen. Wenn ja, so war Termin bis 15.06.2000 vorgegeben. Mit Schreiben vom 31.05.2000 teilte ich dem DIN NHM mit, dass seitens des DHBV ge- gen eine beabsichtigte Zurückziehung der Norm 68800-1 wegen tech- nischer Veralterung keine Einwände bestünden. Damit war aber nicht gemeint, dass diese Norm ersatzlos zu streichen sei! Im Folgenden erhielt ich vom DIN, NHM AA 3.3, mit Schreiben vom 20.07.2000 die Mitteilung, dass die Norm DIN 52175 – „Holz- schutz: Begriffe, Grundlagen“ (Ausgabe 19750–1) in diesem Jahr zur Überprüfung anstehen würde. Bis zum 31.08.2000 sollte Stellung ge- nommen werden, ob diese Norm entweder a) Ihrer Einschätzung nach dem Stand der Technik entspricht und für die nächsten 5 Jahre in dieser Fassung bestehen bleiben kann; oder b) für eine Folgeausgabe überarbeitet werden sollte. Hierbei bitten wir um eine Begründung und um Vorschläge für eine Neufassung; oder c) ob für die Norm kein Bedarf mehr besteht und sie ersatzlos zu- rückgezogen werden kann. Ich habe sodann fristgerecht und sehr demokratisch Herrn Dr. Ra- falski mit nachstehendem Schreiben vom 24.08.2000 an das DIN mei- ne Stellungnahme eingereicht. Peter Grabow, Lohrbergstraße 5, 53604 Bad Honnef DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Normenausschuß Holzwirtschaft und Möbel Komokostraße 8, 50672 Köln 24. August 2000 NHM AA 3.3 „Holzschutz im Hochbau“ – Überprüfung DIN 521/5 Ihre Nachricht vom 20.07.2000 – Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Trapkau, zu Ihrer o.a. Nachricht erhalten Sie termingerecht meine Stellung- nahme zu den aufgeworfenen Fragen a, b und c, die ich auch namens und in Vertretung des DHBV – Deutscher Holz- und Bautenschutzverband e.V. – abgebe. Zu Frage a: Die Norm DIN 52175 „Holzschutz“ – Begriff Grundla- gen“ in ihrer Fassung vom Januar 1978 entspricht nach meiner Ein- schätzung nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und kann in der z. Zt. noch gültigen Form inhaltlich nicht für weitere 5 Jahre ihre Gül- tigkeit beibehalten. Zu Frage b: Der NHM hatte mit Schreiben vom 20.04.2000 hin- sichtlich einer vom Normenausschuss Bauwesen beschlossenen Zurückzie- hung der Norm DIN 68800-1 „Holzschutz im Hochbau – Allgemeines“ (Ausgabe Mai 1974) wegen technischer Überalterung bei den Mitglie- dern der Ausschüsse 3.2, 3.3, 3.4 und 3.5 nach Einwänden hierzu ange- fragt. Mit Schreiben vom 31.05.2000 teilte ich dem NHM sinngemäß mit, dass der DHBV keine Einwände bezüglich einer beabsichtigten Zurückzie- hung der Norm 68800-1 wegen technischer Veralterung geltend macht. Damit war jedoch nicht gemeint, gänzlich auf den Teil 1 der Norm zu verzichten. Auch wenn mehrere Textpassagen heute noch vertretbar er- scheinen, sollte eine gründliche Überarbeitung erfolgen. Deshalb schlage ich vor, die DIN 52175 (Ausgabe 1978-01): Holz- schutz: Begriffe, Grundlagen vollständig zu überarbeiten und sodann zu- sammen mit der ebenfalls zu überarbeitenden Norm DIN 68800-1 in letzt- genannte zu überführen. Eine nationale Bearbeitung halte ich zunächst für sinnvoller, vor al- lem wegen der zahlreichen neuen „Begriffe und Grundlagen“, Teil 3 + 4 der Norm DIN 68800 betreffend. Mir ist leider nicht oder nur unzurei- chend bekannt, in welchem Stadium sich eine zur DIN 68800-4 analoge Behandlung im Rahmen der europäischen Normung bei CEN befinden könnte. Ich vertrete die DHBV-Mitgliedsfirmen, die sich mit bekämpfenden Holzschutzmaßnahmen befassen und sich zunehmend über ungeregelte Bezeichnungen neuerer, aber auch älterer Verfahrenstechniken beklagen. Als Beispiel sei hier das Schaumverfahren genannt: In Leistungsverzeich- nissen, Angeboten, Rechnungen, Gutachten, Untersuchungsberichten etc., erstellt von Handwerksbetrieben und/oder Sachverständigen, aber auch in externen Ausschreibungstexten, sind mir folgende unterschiedliche Be- zeichnungen für ein und dasselbe Verfahren aufgefallen: – Schaumverfahren, Beschäumungsverfahren – schäumen, beschäumen – Schaumtechnik, Beschäumungstechnik – „Wände mit Schwammbekämpfungsmittel verschäumen (beschäumen, schäumen)“ oder – Deckenbalken im Bohrlochimpfverfahren ... behandeln – Deckenbalken im Hochdruckinjektageverfahren ... behandeln – Deckenbalken im Druckinjektionsverfahren ...behandeln – Deckenbalken (mit Holzschutzmittel) verpressen oder im Holzschutzmittelverzeichnis des DIBt, Stand: Juni 1999, wird für die früher mit „Schwammbekämpfungsmittel“ bezeichneten Produkte der neue Begriff „Schwammsperrmittel“ kreiert. Es gibt jedoch in keiner Norm eine Erläuterung hierzu, nach wie vor werden die Schwammsperrmittel mit Schwammbekämpfungsmittel bezeichnet. Es besteht also auch in diesem Fall dringender Handlungsbedarf. Zu Frage c: Unter Hinweis auf ob. Ausführungen ergibt sich eindeu- tig eine Notwendigkeit zum Handeln. Vorgeschlagen wird deshalb eine von den Mitgliedern des Normenausschusses zur DIN 68800-2, -3, -4 + -5 und ggf. unter Hinzuziehung externer Sachkundiger zu erarbeitende neue Norm mit der Bezeichnung DIN 68800-1: Holzschutz Allgemeine Voraussetzungen – Begriffe – Grundlagen Mit freundlichen Grüßen gez.: Peter Grabow Wie man unschwer erkennen kann, bin ich mir keiner Versäumnisse bewusst und möchte nur klarstellen, dass der Verfasser des Artikels „Hin- weise und Vorschläge zur Normung“ besser daran getan hätte, mich vor der Veröffentlichung über sein Vorhagen zu informieren und den Alleingang bezüglich der direkten Einbringung seiner Vorschläge an das DIN im Sinne einer verbandsinternen Abstimmung über so wichtige Fragen der Normung unterlassen hätte. Der DHBV kann es sich nicht leisten, in richtungsweisenden Gremien mit zwei oder sogar mehr Zungen zu sprechen – Koordinierung der Meinungen allerdings sind sinnvoll und werden auch gewünscht. Das soll jedoch keinesfalls heißen, dass die sehr richtigen und ausführlich gemachten Vorschläge von Ihnen, Herr Dr. Rafalski, in irgendeiner Form reduzierbar oder sogar in Frage ge- stellt werden – es geht hier nur um die Einheit im DHBV. Insofern spreche ich auch für die von Ihnen erwähnten Herren E. Flohr und V. Koch. Peter Grabow, Sachverständiger für Holz- und Bautenschutzgewerbe, Bad Honnef

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