S&E Glossary
Schützen & Erhalten · September 2000 · Seite 22 Wie bereits in der letzten Nr. von „Schützen & Erhal- ten“ angekündigt bietet der DHBV im Zusammen- arbeit mit der Hand- werkskammer Münster vom 20. 11. bis 12. 12. 2000 einen dreiwöchigen Crashkurs zum handwerks- kammergeprüften Holz- und Bautenschutztechni- ker an. Das Angebot richtet sich an qualifizierte Bautenschützer, die neben einer zumindest dreijäh- rigen Berufserfahrung in Besitz der folgenden Qualifikations- nachweise sind: Abdichtungs- zertifikat und Injektionsschein jeweils mit TÜV-Prüfung, WHG 19 Schein oder SI-Schein. Der Lehrgang umfasst 150 Stunden Unterricht (Theorie und Praxis) sowie eine auf 50 Stun- den konzipierte Hausarbeit. Die 150 Unter- richtsstunden gliedern sich wie folgt: – 10 Std. Bautechnische Grundlagen – 10 Std. VOB und BGB – 80 Std. Holzschutz – 50 Std. Bautenschutz Die 2-tägige Prüfung findet direkt im Anschluss an dem Lehrgang am 11. und 12. De- zember statt. Die Ernennung zum handwerkskammergeprüf- ten Holz- und Bautenschutz- techniker erfolgt nach bestan- dener Prüfung und anerkannter Hausarbeit im Januar 2001. Kosten: Lehrgangskosten: – DM 3.500,– für DHBV- Mitglieder – DM 4.500,– für Nicht- Mitglieder – Prüfungsgebühr: DM 500,– Die Übernachtung im Inter- nat der HWK kostet DM 40,– pro Nacht beziehungsweise DM 110,– die Woche (Mo.–Fr.). Die Mindestteilnehmerzahl be- trägt 15 Personen. Anmeldungen mit Nachweis der Qualifikation nimmt bis zum 31. 10. 2000 die DHBV Bundesge- schäftsstelle in Köln entgegen. DIE QUALIFIKATION Crashkurs Holz- und Bautenschutztechniker Ein Angebot des DHBV für besonders Qualifizierte DER FACHBEREICHSLEITER KOMMENTIERT Ekkehard Flohr, DHBV-Fachbereichsleiter Holz- und Brandschutz: Zum Artikel von Dipl.-Ing. Reiner Klopfer bin ich ge- teilter Meinung. Einer- seits ist es anerkennens- wert, wenn sich jemand mit neuen innovativen Verfahren auseinander- setzt, anderseits sehe ich die Gefahr, dass Erwartun- gen geweckt werden, die das beschriebene Verfah- ren nicht erfüllen kann. Unter Praxisbedingungen ist die Begasung von Gebäudetei- len mit inerten (= reaktionsträ- gen) Gasen immer noch ein Abenteuer – finanziell und fach- lich! Aus diesem Grund sollte es nur in Ausnahmefällen, und dort, wo andere Verfahren aus- scheiden, angewendet werden. Ein mögliches Einsatzgebiet ist die Denkmalpflege. Mit der Feststellung „Der Einsatz von inerten Gasen, wie Stickstoff (N 2 ) oder Kohlendi- oxid (CO 2 ) kann schon heute unter Einhaltung bestimmter Parameter objektschonend und praktikabel angewandt werden,“ wird meines Erachtens sugge- riert, dass diese Verfahren an Gebäuden allgemein (unter be- stimmten Parametern) angewen- det werden können. Dies stimmt nicht! Nach wie vor ist der Kom- mentar zur DIN 68800/4 (Abs. 5.4.3) gültig. Darin heißt es: „Da ... sehr hohe Konzentratio- nen (N 2 >99%Vol., CO 2 >60%Vol) über sehr lange Zeiträume (je- weils mehrere Wochen) erforder- lich sind, bleibt die Anwendung zur Raum- oder Gebäudebega- sung für Stickstoff illusionär, für CO 2 zweifelhaft.“ Eine wirtschaftliche Betrach- tung wird im Vergleich mit an- deren Verfahren sehr schnell die Grenzen offen legen. Aus „Tag des Herren“ Jahr- gang 49, 33/99 vom 22.08.99 ist zur Kohlendioxidbegasung in Osek zu lesen: „Das Chorgestühl wird mit Kohlendioxid von Schädlingen befreit. Etwa eine Million Mark koste das, sagt Thebes (Anmer- kung des Verfasser: Abt Bern- hard Thebes vom Kloster Osek). Rund 800 000 Mark davon habe die Bundesregierung übernom- men, knapp 200 000 Mark die Umweltstiftung, dazu kämen EU- Mittel.“ Inwieweit diese Zahlen stim- men, konnte ich nicht überprü- fen. Auch schon ein Teil der Kosten würden sicher eine wirt- schaftliche Betrachtung inter- essant erscheinen lassen.“
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