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DHBV INTERN – Schützen & Erhalten · Juni 2000 · Seite IX DHBV INTERN Arbeits- und Sozialrecht Bautarifvertrag Berlin Die Tarifvertragsparteien des Berliner Baugewerbes haben sich auf das folgen- de Verhandlungsergebnis geeinigt: 2. Einführung einer Tariflichen Zusatzrente Zum 1. April 2001 wird ent- sprechend der Vereinbarung für die alten Bundesländer auch in Ber- lin eine tarifliche Zusatzrente ein- geführt, die aus aufgestockten ver- mögenswirksamen Leistungen finanziert wird. Es ist vereinbart worden, dass die Arbeitgeber zunächst ihren bisherigen Anteil an den vermö- genswirksamen Leistungen auf 46,00 DM je Arbeitnehmer und Monat aufstocken, jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer einen Ei- genbeitrag in Höhe von 14,00 DM leistet. Ab 1. Januar 2002 erhöht sich der Anteil des Arbeitgebers auf 60,00 DM je Arbeitnehmer und Monat, wenn der Arbeitnehmer einen Eigenbeitrag in Höhe von 18,00 DM leistet. Diese Verein- barung ist befristet bis zum 31. März 2004. 3. Anhebung des zusätzlichen Urlaubsgeldes Das zusätzliche Urlaubsgeld wird ab 1. Januar 2001 von der- zeit 25 v. H. auf 30 v. H. ange- hoben. 4. Mindestlohn Der Mindestlohn wird entspre- chend der für die alten Bundes- länder getroffenen Vereinbarung in zwei Stufen zum 1. September 2000 auf 18,87 DM und zum 1. September 2001 auf 19,17 DM erhöht. 5. Standortsicherung für das Land Berlin Der Tarifvertrag zur Sicherung des Standorts Berlin für das Bau- gewerbe sieht ab 1. April 2000 eine Wettbewerbs- und Beschäf- tigungssicherungsklausel vor, welche den Betrieben mit Sitz in Berlin (West und Ost) eine Ab- weichung von den Löhnen und Ge- hältern um bis zu 6 v. H. ermög- licht. Diese Regelung ist befristet bis zum 31. März 2002. Darüber hinaus wurden die Vereinbarungen zur Altersteilzeit und zur Bekämpfung der illega- len Beschäftigung, welche in den Tarifverhandlungen für die alten Bundesländer abgeschlossen wur- den, ebenfalls für das Land Ber- lin übernommen. 1. Löhne, Gehälter und Ausbildungs- vergütungen Die Löhne und Gehälter wer- den ab dem 1. September 2000 um 1,0 v. H. und ab dem 1. Juni 2001 um 1,6 v. H.erhöht. Die Aus- bildungsvergütungen bleiben da- gegen im Jahr 2000 unverändert und werden erst am 1. Juni 2001 um 1,6 v. H. angehoben. Der Ta- rifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. März 2002. Bautarifvertrag Ost In der Nacht vom 17. auf den 18. Mai 2000 ist ein Schiedsspruch für die neu- en Bundesländer gefällt worden; danach werden die Löhne und Gehälter nach einer weiteren zwölfmona- tigen Lohnpause am 1. April 2001 und die Ausbildungs- vergütungen am 1. Juni 2001 um 1,4 v. H. erhöht. Die Erklärungsfrist für die An- nahme oder Ablehnung des Schiedsspruches ist am Freitag, den 2. Juni 2000 ausgelaufen. Für die Annahme des Schiedsspruches hat sich eine Mehrheit ergeben. Die Tarifvertragsparteien haben damit gegenseitig die Annahme des Tarifvertrages erklärt. Der Inhalt des Schiedsspruches lässt sich in den wesentlichen materiellen Fragen wie folgt zu- sammenfassen: 1. Löhne und Gehälter Für die Zeit vom 1. April 2000 bis 31. März 2001 bleiben die Löhne und Gehälter unverändert. Ab 1. April 2001 werden die Löhne und Gehälter um 1,4 v. H. erhöht. Die in den Lohn- und Gehalts- tarifverträgen enthaltene Beschäf- tigungssicherungsklausel bleibt unverändert. Sie wird aber um den lediglich klarstellenden Hinweis ergänzt, dass auch im Falle der Anwendung der Beschäftigungs- sicherungsklausel der Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. 2. Ausbildungs- vergütungen Für die Zeit vom 1. April 2000 bis 31. Mai 2001 bleiben die Aus- bildungsvergütungen unverändert. Ab 1. Juni 2001 werden sie um 1,4 v. H. erhöht. 3. Mindestlohn Der Mindestlohn wird zum 1. September 2000 auf 16,60 DM und zum 1. September 2001 auf 16,87 DM (jeweils Gesamttarifstunden- lohn) erhöht. Diese Erhöhung entspricht mit 2,0 v. H. am 1. September 2000 und mit 1,6 v. H. am 1. September 2001 derje- nigen in den alten Bundesländern. 4. Zusätzliches Urlaubsgeld Das zusätzliche Urlaubsgeld der gewerblichen Arbeitnehmer wird ab 1. Januar 2001 auf 30 v. H. des Urlaubsentgelts erhöht; dasjenige der Angestellten und Poliere wird auf diejenigen DM- Beträge je Urlaubstag erhöht, welche in den alten Bundeslän- dern gelten. 5. Tarifliche Zusatzrente Ab 1. April 2001 wird auch in den neuen Bundesländern eine tarifliche Zusatzrente eingeführt, und zwar mit einer Arbeitgeber- zulage von 20,00 DM und einer Eigenleistung des Arbeitnehmers von 6,00 DM. 6. Altersteilzeit Der räumliche Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Alters- teilzeit im Baugewerbe wird auf das Gebiet der neuen Bundesländer ausgedehnt.

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