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DHBV INTERN – Schützen & Erhalten · Juni 2000 · Seite XII DHBV INTERN Arbeits- und Sozialrecht Auslösungssätze ab 1. April 2000 Aufgrund der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien vom 25. März 1987 über die jährli- che Anpassung der Auslösungs- sätze im Baugewerbe sind die Auslösungssätze jeweils mit 50%iger Gewichtung gemäß der prozentualen Veränderung der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Indizes für Übernachtung und für Nahrungs- mittel, Getränke und Tabakwa- ren anzupassen. Die geltenden Auslösungsverträge sind von der IG Bauen-Agrar-Umwelt zum 31. März 2000 gekündigt worden. Ab 1. April 2000 ergeben sich die nebenstehenden Auslösungs- sätze: Die unter a), c) und d) ge- nannten Auslösungssätze gel- ten auch in den neuen Bundes- ländern. Angestellte, die vor dem 1. März 1998 eingestellt wurden und deren Eingruppierung in die Gruppe TH erfolgte, nach Weg- fall der Gehaltsgruppe aber in die Gruppe T 5 im 7. Berufs- jahr eingruppiert sind, haben Anspruch auf die Auslösung in Höhe von 74,90 DM. Im übri- gen sind alle neuen Auslösungs- sätze mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Industriegewerkschaft Bauen- Agrar-Umwelt abgestimmt wor- den. a) gewerbliche Arbeitnehmer Hamburg übriges Bundesgebiet b) gewerbliche Arbeit nehmer Feuerungsbau (alte Bundesländer) c) Angestellte der Gehaltsgruppen T 1 bis T 5, K 1 bis K 5 Angestellte der Gehalts- gruppen T 6, T 7, K 6 und K 7 sowie für Angestellte in der Berufsgruppe T 5 im 7. Berufsjahr, die aus der früheren Gehaltsgruppe TH umgruppiert sind d) Poliere über 7 Kalendertage bis 7 Kalendertage 62,40 DM 74,90 DM 62,10 DM 74,60 DM über 14 Kalendertage bis 14 Kalendertage 75,40 DM 83,60 DM 66,40 DM 74,90 DM 66,40 DM Neue Auslösungssätze im Baugewerbe ab 1. April 2000 bei Auswärtsbeschäftigung DHBV Intern – Informationen nur für DHBV Mitglieder –
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