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Schützen & Erhalten · März 2000 · Seite 48 BLICK IN DIE BRANCHE Von handwerksrechtlicher Seite DHBV-Mitgliedsfirmen verdienen Vertrauen Die Handwerkskammern entdecken den Holz- und Bautenschützer. Laut un- terschiedlicher Schätzun- gen gibt es in Deutschland bis zu etwa 25.000 Holz- und Bautenschutzbetrie- be. Diese Zahl mag das Vollhandwerk erschrek- ken, handelt es sich doch für sie um selbst ernann- te und daher nicht selten unqualifizierte Dienstlei- stungsanbieter, die den Wettbewerb ruinös ver- schärfen. Tatsächlich spricht dieser rasante Anstieg von Betriebs- gründungen im handwerksähn- lichen Gewerbe eine deutliche Sprache, nämlich die, welch hohe Barriere nach wie vor der Große Befähigungsnachweis – sprich Meisterbrief – für die Neugründung von Handwerks- unternehmen im Vollhandwerk besitzt. Handwerksordnung steht in Frage Diese Regelung der Berufs- zulassung und damit auch -aus- grenzung weist in Deutschland eine lange Tradition auf. Der Ursprung der handwerklichen Regulierung geht auf das Zunftwesen des Mittelalters zurück und hat sich bis heu- te zahlreichen Deregulierungs- anstößen gegenüber als äußerst resistent erwiesen. Doch nun mit dem Zusammenwachsen der europäischen Märkte sieht sich das Handwerk mit einer Situa- tion konfrontiert, welche ein längerfristiges Überleben der derzeitigen Handwerksordnung mehr als in Frage stellt. So wird die hohe Regulierungsintensi- tät des deutschen Handwerks von kaum einem anderen Staat der Europäischen Union er- reicht. Nur in Österreich und Luxemburg werden die Berufs- zulassungen vergleichsweise restriktiv gehandhabt. In den anderen Ländern der europäi- schen Union wird der Markt- zugang überhaupt nicht regu- liert (Großbritannien) oder es gelten einfache Zulassungsvor- schriften für bestimmte Hand- werke (zum Beispiel Niederlan- de). Dies hat zur Folge, daß ein europäischer Handwerker ohne Befähigungsnachweis auf dem deutschen Markt Dienstleistun- gen anbieten darf, die seinem deutschen Kollegen bei gleicher Qualifikation untersagt sind. Darüber hinaus können sich Handwerker aus EG-Ländern in die deutsche Handwerksrolle unter Anlage A als Vollhandwerk eintragen lassen, obwohl sie keinen Meistertitel besitzen. Sie müssen lediglich nachweisen, daß sie die betreffende Tätig- keit in einem anderen Mit- gliedsstaat mehrere Jahre als selbständiger Unternehmer oder Betriebsleiter ausgeübt haben. Das Ergebnis dieser Gesetzes- lage ist eine Inländerdiskrimi- nierung, die angesichts der geplanten Osterweiterung der Europäischen Union in den kommenden Jahren noch deut- licher zu Tage treten und da- her so nicht aufrecht zu erhal- ten sein wird. So steht für das Gros un- serer europäischen Nachbarn außer Frage, daß die Regulie- rung des Handwerks, wie sie in Deutschland gehandhabt wird, einen massiven Eingriff in die individuellen Freiheitsrechte darstellt und als Modell auf das eigene Land kaum übertragbar ist. Durch Marktzutrittsschran- ken werden Handwerker ohne Meisterbrief daran gehindert, selbständig ein Gewerbe aus- zuüben oder eine qualitative Ausweitung ihrer bestehenden betrieblichen Handwerkstätig- keit vorzunehmen. Das Ergeb- nis ist die Verhinderung neu- er Arbeitsplätze, mit der Be- gründung, nur so die notwen- dige Qualitätssicherung im Sinne des Verbraucherschutzes gewährleisten zu können. Mit der Zeit gehen Doch ist der Große Befähi- gungsnachweis tatsächlich eine Garantie für die fachliche Qua- lifikation eines Handwerksbe- triebes? Heute stellen moder- ne Techniken und verbesserte Schutzsysteme laufend neue Anforderungen an den Ausfüh- renden einer Bauleistung. Ein- mal in der Vergangenheit er- worbenes Wissen verliert damit zunehmend an Relevanz gegen- über einer kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung. Also „Einmal in der Vergangenheit erworbenes Wissen verliert damit zunehmend an Relevanz gegenüber einer kontinuier- lichen Fort- und Weiterbildung.“

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