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Schützen & Erhalten · März 2000 · Seite 52 Recht aktuell Rechtzeitig Führerscheinumtausch beantragen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen 2 beziehungswei- se 3, die auch weiterhin Fahr- zeuge führen wollen, die nach der neuen Fahrerlaubnisverord- nung künftig in die neuen Klas- sen C und CE fallen, sollten rechtzeitig den Umtausch ih- rer Fahrerlaubnis beantragen. Zum 1. Januar 1999 ist die neue Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Wir hatten in unseren Mitteilungen 1/ 1999 berichtet. Nach der Neu- regelung erlischt mit Vollen- dung des 50. Lebensjahres die Berechtigung, mit der Fahrer- laubnis Klasse 3 auch Fahrzeug- kombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören. Das betrifft insbe- sondere dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 t oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwi- schen 3,5 t und 7,5 t zulässi- ger Gesamtmasse und einem Anhänger, dessen Masse größer ist als die Leermasse des Zug- fahrzeugs. Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnis vor Vollen- dung des 50. Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich die Klasse CE – beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen – be- fristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt. Der Inhaber einer Fahrer- laubnis der Klasse 3 muss da- her – wenn er noch einen al- ten Führerschein hat – seinen Führerschein umtauschen und hierbei auch die Klasse CE 79 beantragen oder – wenn er sei- nen Führerschein schon umge- tauscht hat – rechtzeitig vor Vollendung des 50. Lebensjah- res einen Antrag auf Verlänge- rung der CE-Klasse stellen. Vor- aussetzung für den Erhalt beziehungsweise die Verlänge- rung der Fahrerlaubnis der (be- schränkten) Klasse CE ist der Nachweis über ausreichendes Sehvermögen und eine ärztli- che Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine für das sichere Führen eines Kraftfahr- zeugs bedeutsame Beeinträch- tigungen vorliegen. Die Fahr- erlaubnis wird jeweils für 5 Jahre verlängert. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, die am 1. Janu- ar 1999 bereits 50 Jahre alt waren oder das 50. Lebensjahr bis zum 31. Dezember 1999 vollendeten, dürfen mit Klas- se 3 noch bis zum 31. Dezem- ber 2000 nach dem neuen Recht in die Klasse CE fallen- de Fahrzeugkombinationen füh- ren. Wollen sie diese Berech- tigung auch nach dem 31. Dezember 2000 nutzen, müs- sen sie diese wie vorstehend beschrieben verlängern lassen. Inhaber eines Führerscheins der Klasse 2 müssen rechtzei- tig vor Erreichen des 50. Le- bensjahres ihren bisherigen Führerschein in den neuen Scheckkartenführerschein um- tauschen, wenn sie auch zu- künftig Fahrzeuge der Klasse C (schwere LKW) und CE (schwere Lastzüge) führen wollen. Auch hier gibt es Übergangsfristen. Wer bis zum 31. Dezember 1999 das 50. Lebensjahr vollendete, darf bis 31. Dezember 2000 Fahrzeuge und Fahrzeugkombi- nationen der Klassen C/CE mit dem alten Führerschein fahren. Wer aber im Laufe des Jahres 2000 seinen 50. Geburtstag hat, verliert mit diesem Zeit- punkt auch seine Fahrberech- tigung. Die Klassen C und CE werden dann wiederum nur nach Vorlage einer ärztlichen und augenärztlichen Beschei- nigung für 5 Jahre erteilt. An- träge an die zuständige Füh- rerscheinstelle sollten wegen der zu erwartenden Bearbei- tungsdauer von rund 3 Mona- ten rechtzeitig gestellt werden. Hieran sollten insbesonder Fah- rer denken, die in den ersten Monaten des Jahres 2000 ih- ren 50. Geburtstag feiern. Bauschäden – Analyse und Vermeidung Balkone für höhere Wohnqualität Das in der zweiten Auflage erscheinende Fachbuch von Dr. Jürgen Blaich informiert in sachlicher und neutraler Form mit über 800 Farbbildern und 80 Grafiken über Schäden und deren Ursachen. Es zeigt Sanie- rungsbeispiele und enthält Empfehlungen zur Schadensver- meidung. Grundlagen sind die Gut- achten, die der Autor und sein Expertenteam an der Eidgenös- sischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA aus- führten. Die beiliegende CD-ROM enthält alle Texte und Abbil- dungen als PDF-File, das sich mit der ebenfalls mitgeliefer- ten Software Acrobat Reader lesen und bearbeiten lässt. Sie können das im IRB-Ver- lag & EMPA, Schweiz, erschie- nene Buch zum Preis von 118,00 DM bestellen beim Bun- desarbeitskreis Altbausanierung unter Telefax: (02 28) 35 90 04. Dem Balkon kommt gerade im verdichteten Wohnungsbau eine besondere Rolle zu. Er stei- gert die Wohnqualität und At- traktivität einer Wohnung er- heblich und übernimmt vielfältige Funktionen. Gleich- zeitig stellen Balkone einen nicht zu vernachlässigenden Kostenfaktor bei der Erstellung und Sanierung dar. Der erste Teil der Untersu- chung von Hannes Weber und Margit Lindner analysiert die Nutzungsqualitäten von Balko- nen und ermittelt anhand ei- ner Nutzerbefragung die An- sprüche und Vorstellungen hinsichtlich der Gestaltung und Funktion von Balkonen. Im zweiten Teil werden ver- schiedene konstruktive Systeme zur baulichen Ausführung von Balkonen bei Neubauten oder zum nachträglichen Anbau vor- gestellt. Neben den bautech- nischen Anforderungen wie Standsicherheit, Brand-, Wär- me- und Schallschutz werden Kosten- und Finanzierungsfra- gen bei Neubau, Anbau und Sanierung von Balkonen behan- delt. Das Buch ist im Fraunho- fer IRB-Verlag, Stuttgart er- schienen und ist erhältlich zum Preis von DM 49,00. SERVICE Fachliteratur

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