S&E Glossary
Schützen & Erhalten · März 2000 · Seite 54 Haben Sie einen solchen Kostenvoranschlag erstellt und erhalten dann auch den Auf- trag über die Arbeiten, dann müssen Sie beachten, dass die Gesamtkosten des Kostenvor- anschlages nicht wesentlich überschritten werden. Droht eine wesentliche Überschrei- tung dieser Kosten, so müssen Sie den Kunden unverzüglich informieren, damit dieser ent- scheiden kann, ob die Arbei- ten weiter geführt werden sol- len. Wir empfehlen Ihnen, den Kunden schon dann zu infor- mieren, wenn die im Kosten- voranschlag errechneten Ko- sten um mehr als 10 Prozent überschritten werden. Infor- mieren Sie den Kunden nicht, so machen Sie sich schaden- ersatzpflichtig. Die Schadens- ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Kunde auch ohne Anzeige des Unternehmers Kenntnis von der Kostenüber- schreitung hatte oder die Ko- stenerhöhung auf seine eige- ne Anweisung zurückzuführen ist. Bitte machen Sie in dem Kostenvoranschlag auch deut- lich, dass die Kosten nach be- stem Wissen zwar ermittelt wur- den, aber eine Abweichung grundsätzlich möglich ist. Ver- wenden Sie hier bei Formulie- rungen wie „die voraussicht- lichen Kosten errechnen sich wie folgt: (...), Abweichungen von der Gesamtsumme sind aber möglich.“ Beratung muss nicht teuer sein! Üblicherweise wird Bera- tung heute in Form kalkulier- ter Vor-Ort-Stunden verkauft. Ein Verfahren, das für klein- und mittelständische Hand- werksbetriebe sehr teuer ist und zudem oft unkalkulierbar wird. S E R V I C E IBF-Beratung, Holz- und Bautenschutz Das IBF-Institut für Be- triebsführung trägt diesem Umstand durch fest kalkulier- te Monatshonorare (unabhän- gig von der Inanspruchnahme) Rechnung. Ihre Chance Da auf dem Gebiet der Un- ternehmensberatung viele „schwarze Schafe“ den Markt Infoadresse: Beratungszentrum Süd und Zentrale: IBF-Institut für Betriebsführung AG Theaterstraße 4, CH-4002 Basel Telefon: 0041 - 61 225 17 20 Telefax: 0041 - 61 225 17 10 Beratungszentrum Nord: IBF-Institut für Betriebsführung GmbH Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf Telefon: 0211 - 16 07 02 Telefax: 0211 - 16 07 146 verunsichern, hat der Bundes- verband Holz- und Bauten- schutz ein Rahmenabkommen mit dem IBF abgeschlossen, um seinen Mitgliedern laufende Beratung zu günstigen Kondi- tionen zu ermöglichen. Klären Sie in einem kosten- losen Gespräch Ihre Chancen und Möglichkeiten für Ihren Betrieb.
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