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Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 21 Die einzigartige Alleskönner-Abdichtung! Der Alleskönner für jeden Lastfall und für jedes Wetter – drinnen und draußen. In wenigen Arbeitsschritten zur perfekten Abdichtung – schnellstens regenfest und druckwasserdicht, lösungsmittelfrei und angenehm zu verarbeiten. Secco One – Eimer für alles Von Experten empfohlen. Von Profis genutzt. Von redstone. Von innen. Von außen. Von Januar bis Dezember. redstone GmbH | Haferwende 1 | 28357 Bremen Fon 0421 - 22 31 49-0 | Fax 0421 - 22 31 49-90 info@redstone.de | www.redstone.de Fachbereiche Schimmelpilze bereich wird besprochen. Detail- zeichnungen liefern Hinweise, wie Lüftungsgeräte anzuordnen und ein- zusetzen sind, um die Schutzziele optimal umzusetzen. Neu aufgenommen und aus- führlich beschrieben wurde die Bauteiltrocknung, denn auch hier kann es zu einer Exposition mit Biostoffen und Stäuben kommen. Auch die Feinreinigung wurde in die Bewertung einbezogen, es werden geeignete Verfahren wie die Falt- wischtechnik vorgestellt, mit de- nen besonders staubarm gearbeitet werden kann, wenn eigentlich nur noch eine Kontamination vorliegen sollte. Zum Inhalt gehört selbstver- ständlich auch eine Anleitung zur Reinigung und Wartung der einge- setzten Technik. Ich packe meinen (Sanierungs)Koffer und nehme mit… Wer sich noch an dieses Kin- derspiel erinnert, weiß, dass man nichts vergessen darf, was der Spie- ler zuvor in den Koffer getan hat. Vergleichbar mit diesem Kinderspiel kann sich der Sanierer die Maßnah- men zusammensuchen, die er zur Einhaltung der Schutzziele in der je- weiligen Gefährdungsklasse braucht. Dabei starten wir immer, und zwar völlig egal, welche Gefährdungsklas- se angesetzt wurde, mit der TRBA 500 (4). Diese TRBA beschreibt die Mindestanforderungen an die Bau- stellen- und Personenhygiene und gilt immer. Die kommt also zuerst in unseren Sanierungskoffer. Die TRBA 500 beschreibt hierbei auch grund- sätzlich alle Maßnahmen, die für die Gefährdungsklasse 1 notwendig sind. Und will ich weiter in die Ge- fährdungsklasse 2a, dann läuft das wie die Übergabe des Spiels an den nächsten Spieler: Ich packe meinen Koffer und nehme mit: die TRBA 500 und damit die Gefährdungsklasse 1, und neu die Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 2a inkl. PSA. Übergabe an den nächsten Spie- ler resp. Gefährdungsklasse 2b. Da nehmen wir mit: die TRBA 500, die Gefährdungsklasse 2a, schmeißen aber die räumliche Trennung raus, nehmen dafür die Abschottung mit und geben weiter an die Gefähr- dungsklasse 3. Hier wird der Koffer nun um die Abschottung erleich- tert, es kommt die Schwarz-Weiß- Trennung und die technische Be- und Entlüftung dazu… Um es kurz zu fassen – mit jeder Gefährdungs- klasse werden höhere Ansprüche an die Baustelleneinrichtung gestellt. Auch die Anforderungen an die PSA steigen, um die steigende Expositi- on gegenüber Biostoffen und Stäu- ben abzuwenden. Anwendung von Desinfektionsmitteln Bereits im Schimmel-Leitfaden (11) wurde Position zum Einsatz von Desinfektionsmitteln bezogen: Des- infektion ist keine Sanierungsmetho- de, in der Schimmelschadenbeseiti- Bild 4: Beispielhafte Detailzeichnungen sollen die Baustelleneinrichtung konkreti- sieren und deren Umsetzung erleichtern, hier dargestellt für die technische Be- und Entlüftung in der Gefährdungsklasse 3 (Norbert Becker in Bonner 2016 (10)). gung nicht erwünscht und auch nicht erfolgreich. Die DGUV-Information muss an dieser Stelle also nicht mehr die Wirkung einzelner Biozide im Sinne des Sanierungszieles be- werten, sondern prüfen, ob durch den Einsatz dieser Substanzen neue Gefährdungen im Sinne des Arbeits- schutzes entstehen und diese den Zweck der Anwendung überschrei- ten. Bei der Anwendung von Desin- fektionsmitteln greift die GefStoffV und diese gibt vor, dass nicht nur TOP sondern STOP anzuwenden ist, d.h. vor der Planung von Schutz- maßnahmen kommt die Substitu- tion. Der Anwender muss nun die gleichwertige BioStoffV gegen die GefStoffV abwägen und entscheiden, welche Belastung/Gefährdung die geringere ist und die hat er dann auch zu wählen. Beim Biozideinsatz ist das leicht erklärt. Wir haben i.A. keine Infektionsgefahr im Sanie- rungsbereich zu befürchten, d. h. eine Desinfektion ist nicht notwen- dig, würde aber durch den Einsatz der Chemikalien eine zusätzliche Belastung in die Sanierung brin- gen. Wäre in der Gefährdungsklasse 1 Atemschutz beim Entfernen von befallenen Materialien gar nicht nö- tig, so würde ein nicht notwendiger Biozideinsatz aber das Tragen von Atemschutz notwendig machen, was eine zusätzliche Belastung darstellt. Oder aber der Partikelfilter muss mit einem Chemikalienfilter aufgerüstet werden, was den Atemwiderstand erhöht − auch eine zusätzliche Be- lastung, die im Grunde genommen nicht notwendig ist. Und die An- wendung kann substituiert werden. Durch den Ausbau (muss ja sowieso gemacht werden), durch Aufstellen von Luftreinigern (ersetzt das Fog- gen) oder durch Absaugen etc… Wer also Biozide einsetzen will (die DGUV-I verbietet dies nicht), wird im Anhang auf die zusätzlichen Schutzmaßnahmen hingewiesen. Auch sind Anforderungen an ver- kehrsfähige Biozide dargestellt, damit eine sichere Anwendung si- chergestellt ist (10, 12).
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