S&E Glossary

Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 22 Wirkstoff Beschreibung von Wirkung und Anwendung Anforderungen Arbeitsschutz Bewertung bei der Sanierung Kann ersetzt werden durch Wasser- stoff- peroxid H 2 O 2 – – Oxidierender, membranaktiver, elektro- philaktiver und sporozider Wirkstoff mit guten antimikrobiellen Eigenschaften gegen breites Keimspektrum, aber Inhi- bierung durch Katalasebildung diverser Mikroorganismen – – Verwendung in Kombination mit Per­ essigsäure, Biguaniden, Carbonsäuren, dabei nur wirksam im sauren Bereich, Zersetzung im neutralen bis alkalischen Umfeld – – Reagiert unter heftigen Reaktionen mit vielen Baumaterialien, Laugen, Säuren unter Wärmeentwicklung bis zur Ent- zündung – – Korrosive Wirkung beachten – – Bei baustellenüblichen Konzentrationen <10% keine wirkungsvolle Abtötung der Biostoffe auf Bauteiloberflächen möglich – – Der Erfolg von Desinfektionsmaß- nahmen an Estrichdämmschichten konnte bisher nicht erbracht werden – – Die Desinfektion der Raumluft ist nur im medizinischen Bereich als Alternative zur Behandlung mit Formaldehyd angezeigt – – Die bekämpfende Anwendung führt nicht zu einer Entfernung der Bio­ masse, im Sinne des Sanierungs- zieles, sondern lediglich zu einer vorübergehenden Wachstumsein- schränkung – – AGW: 0,5 ml/m³ (ppm) bzw. 0,71 mg/m³, der Grenzwert darf zu keiner Zeit über- schritten werden! – – gute Be- und Entlüftung si- cherstellen – – Explosionsschutz/Über- wachung der AGW, Über- wachung ab 2,5% Lösung vorgeschrieben bei AGW- Überschreitung CO-P3 oder NO-P3-Voll- bzw. Halbmaske – – Augenschutz durch Korb- brille – – Chemikalienschutzhand- schuhe – – chemikalienbeständige Schutzkleidung – – hautgefährdend nach TRGS 401 – – Lager- und Transportvor- schriften beachten gemäß TRGS 510 Sanierungsziel − Entfernen der Bio- masse – wird durch die alleinige An- wendung des Biozids nicht erfüllt Es sind zusätzliche Maßnahmen wie Ausbau von Mate- rial oder Absaugung/ Reinigung notwendig – – Absaugen der Ober­ flächen – – Reinigung mit ober- flächenentspanntem Wasser – – Betrieb von Luftfiltra- tionsgeräten mit HEPA-Filtern – – Ausbau der befallenen Materialien oder Abschottung der befallenen Bauteile – – Ausbau von Estrich- dämmschichten ent- sprechend UBA-Emp- fehlung Tabelle 1: Im Anhang wird zukünftig auch ausgewiesen sein, welche Schutzmaßnahmen beim Einsatz von bioziden Mitteln einzuhalten sind. Hier dargestellt am Beispiel des Wasserstoffperoxids. Einzuhalten ist hierbei das STOP-Prinzip (Constanze Messal in Bonner 2016 (10)). Fachbereiche Schimmelpilze Fazit Die neue DGUV-I 201-028 ist eine Handlungs- anleitung für die Ermittlung der Gefährdungen und zur Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen für alle Sanierungsschritte. Das Papier beschreibt die Aufgaben der Beteiligten, nämlich vom Auf- traggeber über den Planer und Gutachter bis zu den ausführenden und beteiligten Firmen. Das sehr ausführlich, sodass es für den Sanierer in der Tat zum praxisbezogenen Leitfaden werden kann. Aufgegriffen wurden dabei die aktuellen Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Damit wurde es auch notwendig, die Anforderungen an die Fachkunde für Tätigkeiten bei der Sanierung von Schimmelschäden zu definieren, was eine adä- quate Ausbildung von Sachkundigen ermöglicht. Bis auf kleine Korrekturen ist das Papier fertig, die Revision und Freigabe innerhalb der DGUV steht an. Man kann von einer Veröffentli- chung zum Jahresende ausgehen. Es wird aber empfohlen, schon jetzt auf die hier vorgestell- ten Änderungen zu verweisen, auch wenn man noch der alten BGI 858 folgt. Ich freue mich auf die Veröffentlichung, nicht nur, weil ich als Mitautorin beteiligt bin, sondern weil ich das Werk schätze und Gleiches auch von der gesamten Arbeitsgruppe behaup- ten kann. Selten hat man so gut fachlich und persönlich zusammengearbeitet! Literatur: 1. BGI 858: Handlungsanleitung Gesundheitsgefähr- dungen durch biologische Arbeitsstoffe in der Ge- bäudesanierung, BG Bau 2006. 2. TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeur- teilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ April 2006. 3. TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertech- nischen Anlagen“ Dezember 2010. 4. TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ April 2012. 5. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) Juli 2013). 6. TRBA 214“Abfallbehandlungsanlagen“, September 2013. 7. Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahr- stoffverordnung – GefStoffV) Februar 2015. 8. TRBA 200 „Anforderungen an die Fachkunde nach Bio- stoffverordnung“ GMBl 2014, Nr. 38 vom 30.06.2014. 9. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom August 2015. 10. Andrea Bonner: DGUV-Information 201-028: Gesund- heitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schim- melpilzsanierung – Informationen zum neuen Leit- faden, 2. Deutscher Schimmelpilztag Neuss 2016. 11. Schimmelleitfaden – Leitfaden zur Vorbeugung, Er- fassung und Sanierung von Schimmelbefall in Ge- bäuden. Online-Version, Umweltbundesamt Dessau 2016. 12. Constanze Messal: Erkennen-Bewerten-Sanieren – Der neue UBA-Leitfaden steht zur Diskussion; Schützen & Erhalten 1-2016.

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