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Versicherung Vorsicht, das ist ein Bruttobetrag! Lesen Sie Ihre Renteninformation auch richtig? Thema: Gesetzliche Rentenversicherung Seit 2002 erhält jeder gesetzlich Ren- tenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 5 Jahren einzahlt, einmal im Jahr eine Renteninformation. In dieser wird unter anderem ausgewiesen, wel- chen Rentenanspruch Sie bereits angesammelt haben und – das ist die größere Zahl – welche Rente man Ihnen prognostiziert, wenn Sie wei- terhin wie bisher verdienen. Seit die Renten- information regelmäßig verschickt wird, freu- en sich Versicherte an den immer größer wer- denden Zahlen. Dabei beachten sie nur eine nicht unwesent- liche Kleinigkeit meist nicht: Die Zahl, die da steht, ist ein Bruttobetrag ! Eigentlich ist das auch klar, wenn man sich einen Moment Zeit nimmt, darüber nachzudenken. Die Beiträge werden ja schließlich auch vom Bruttogehalt abgezogen. Wie beim Bruttogehalt gehen dann noch Beiträge zu Kranken- und Pfle- geversicherung ab und auch mit einem Abzug für Steuer und Solidaritätszuschlag muss ge- rechnet werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 stellte fest, dass die gesetz- liche Altersrente grundsätzlich steuerpflichtig ist (2 BVL 17/99). Im Zuge der anschließenden Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 wurde auch eine stufenweise Anhebung des zu versteuernden An- teils der Rente eingeführt. Ab dem Jahr 2040 werden Renten zu 100% steuerpflichtig sein. Neben dieser grundsätzlichen Steuerpflich- tigkeit der Rente an sich, muss natürlich noch der jährliche Grundfreibetrag des Rentners be- rücksichtigt werden. Dieser beträgt derzeit 8.652 Euro bei Alleinstehenden. Bezieht ein Rentner aktuell also mehr als 721 Euro Rente monatlich, werden Steuern fällig. Wie es ab 2040 aussehen wird, kann heute natürlich noch niemand sagen. Wes- halb so bereitwillig davon ausgegangen wird, dass der in der Renteninformation ausgewiesene Betrag zur freien Verfügung stünde, ist schwer zu sagen. Evtl. liegt es an der ver- breiteten Gewohnheit, nur sein Nettoeinkommen zu beachten − oder die Höhe des Betrages wird als Nettoeinkommen wahrgenommen, da der Betrag ja tatsächlich so eingepreist werden könnte. Die böse Überraschung kommt dann im Alter. Unser nachstehendes Bei- spiel zeigt deutlich auf, wie man selbst bei einem guten Einkommen mit einer Bauchlandung in den dritten Lebensabschnitt starten kann. Was von der Rente übrig bleibt... Ein Beispielfall: Melanie R., geb. 1973, alleinstehend, keine Kin- der, aktuelles Gehalt: 3.000 Euro brutto bzw. 1.881 Euro netto, Renteneintritt zum 67. Le- bensjahr, keine weitere Absicherung: Altersrente (brutto) 1.186,37 Euro ./. Steuer und Soli 71,92 Euro ./. Krankenkassenbeitrag 86,61 Euro ./. Pflegeversicherung 27,88 Euro Altersrente (netto) 999,96 Euro Obwohl Frau R. ihr Leben lang ein gutes Einkommen hatte, nie arbeitslos war oder ihr Berufsleben durch Krankheit oder Kindererzie- hungszeiten unterbrechen musste, hat sie im Alter keine 1.000 Euro zur Verfügung. In manchen Ecken des Landes wird Wohnen UND Leben nun nicht mehr möglich sein. Ausschließlich eine zusätz- liche selbstmotivierte Altersvor- sorge − egal in welcher Schicht – sichert einen dritten Lebens- abschnitt in gewohnten finan- ziellen Verhältnissen. Die hier genannten Werte sind Näherungswerte, die weder auf Veränderungen im Einkom- men noch auf die steuerliche bzw. sozialabgabentechnische Behandlung von Renten ein- gehen. Eine genaue Ermittlung kann nur auf Basis Ihres persönlichen Versiche- rungsverlaufs in der gesetzlichen Rentenversi- cherung erstellt werden! Nehmen Sie dieses Problem nicht auf die leichte Schulter und sprechen Sie es auch bei Angehörigen an. Wir stehen gerne zu allen Fragen zu Altersvorsorge, Renteninformation, Zinstief, etc. zur Verfügung. Wir sind immer für Sie und Ihre Anliegen da − versprochen! Sie haben Fragen zu einem Thema? Sie wünschen weitere Informationen? Kon- taktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da! Assekuranzkontor Sieg − Versicherungs- makler − bietet neben speziellen Rahmenver- trägen zur Betriebshaftpflichtversicherung und Spezialkonzepten für gewerbliche Risiken und KFZ-Flotten auch die Vorsorge-Beratung Ihrer Unternehmen für die Bereiche betriebliche Al- tersversorgung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Gruppen-Unfallversicherung an. Des Weiteren bietet Assekuranzkontor Sieg − Versicherungsmakler − auch alle Absiche- rungen im privaten Bereich für den Betriebs- Inhaber und seine Angehörigen an. UNO-Flüchtlings LebenwieandereKinder. Schule.Freunde.Fußball spielen. LebenwieandereKinder. Schule.Freunde.Fußball spielen. 46 mm x 96 mm 1 ©KarenBeateNostrud Assekuranzkontor Sieg Versicherungsmakler Dienstleistungen und Beratung für Selbständige und Gewerbetreibende in den Bereichen: •Holzschutz •Bautenschutz •Schädlingsbekämpfung •sowie für Sachverständige und Gutachter Sie erhalten eine unabhängige und individuelle Beratung nach Ihren Bedürfnissen. Schulstraße 32/34 • 23611 Sereetz (0451) 48958414 • mailto: info@aks-sieg.de Internet: www.aks-sieg.de Schimmelpilz-Konferenz. Der Expertentreff für die Baupraxis. Termine: 10.–11. November 2016 in Nürnberg 01.–02. Dezember 2016 in Köln Jetzt informieren und anmelden unter: www.tuv.com/bauwirtschaft oder www.tuv.com/konferenzen Tel. 0800 8484006 servicecenter@de.tuv.com Es schreibt für Sie Kirsten Sieg Assekuranz- kontor Sieg Versicherungs makler Schulstraße 32/34, 23611 Sereetz Telefon: (0451) 489584-14 Telefax: (0451) 489584-15 E-Mail: info@aks-sieg.de Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 25
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