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Steuerberatung Es schreibt für Sie: Steuerberater Dipl.-Kfm. Franz-Josef Krämer Hugo-Junkers-Straße 12a 50739 Köln Telefon: (0221) 12611555 Fax: (0221) 12611556 E-Mail: Franz-Josef.Kraemer @steuerberater-kraemer.de Steuerliche Behandlung des Job-Tickets Stellt der Arbeitgeber seinen Ar- beitnehmern Job-Tickets verbilligt oder unentgeltlich zur Verfügung, führt das zu Arbeitslohn, weil ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) vor- liegt. Das gilt nicht, wenn das Job- Ticket nicht mehr als 44 € monat- lich wert ist. In der Regel ist das unproble- matisch, wenn die Tickets monatlich überlassen werden. Also bei der mo- natlichen Überlassung einer Monats- marke oder einer monatlichen Fahr- berechtigung, auch wenn das Job- Ticket für einen längeren Zeitraum gilt. Dann muss aber vorgesehen sein, dass das Ticket jeden Monat „aktiviert/freigeschaltet“ werden muss, oder die Tarif- und Nutzungs- bestimmungen sehen vor, dass die jeweilige monatliche Fahrberech- tigung erst durch die rechtzeitige monatliche Zahlung erworben wird. Beispiel: Der Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zum 01. Janu- ar 2016 unentgeltlich eine Fahr- karte für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Strecke zwi- schen Wohnung und Arbeit. Die Karte hat den Aufdruck „gültig bis 31.12.2017“. Nach den Tarifbe- stimmungen des Verkehrsanbieters wird während der Gültigkeitsdau- er 01.01.2016 bis 31.12.2017 die monatliche Fahrberechtigung durch die rechtzeitige monatliche Zahlung erworben. Der geldwerte Vorteil aus dem Sachbezug „Job-Ticket“ beträgt monatlich 42 €. Weitere Sachbezü- ge liegen nicht vor. Die 44 €-Freigrenze für Sachbe- züge ist anwendbar. Da es sich um die monatliche Fahrberechtigung eines Job-Tickets handelt, das für einen längeren Zeitraum gilt, fließt der geldwerte Vorteil aus dem Sach- bezug monatlich zu. Da der geld- werte Vorteil von monatlich 42 € die 44 €-Freigrenze nicht übersteigt, ist er nicht zu versteuern. Vorsicht ist bei Jahreskarten ge- boten. Werden diese nur einmalig bezahlt und ausgehändigt, fließt ihr Wert nur einmal im Zeitpunkt der Aushändigung zu, sodass die Frei- grenze überschritten ist. Häusliches Arbeitszimmer: Kein Ab- zug bei gemischt genutzten Räumen Entgegen einiger Auflockerungsent- scheidungen zum Aufteilungsverbot in verschiedenen Bereichen, auch bei der Arbeitszimmernutzung, hat der Große Senat des Bundesfinanz- hofs nunmehr den Rückwärtsgang eingelegt. Er stellt klar, dass bei einem sowohl für die Einkünfteer- zielung als auch privat genutzten Raum keine sinnvolle Nutzungs- und in Folge Kostenaufteilung möglich ist. Seine Entscheidung begründet er zum einen mit dem allgemeinen Wortverständnis und zum anderen mit den gesetzgeberischen Motiven zur Anknüpfung an den herkömm- lichen Begriff des „häuslichen Ar- beitszimmers“. Dieser setzt voraus, dass der Raum wie ein Büro einge- richtet ist und nahezu ausschließ- lich zur Erzielung von Einnahmen genutzt wird. Nahezu ausschließlich meint 90 % in Bezug auf die Fläche als auch die Zeit. Diese Rechtsprechung läuft dem zunehmenden Trend zum häus- lichen Arbeitszimmer zuwider. Sie berücksichtigt Heimarbeitsplätze nicht, bei denen z. B. Kunststoff- teile zusammengebaut oder Texti- lien zusammengenäht werden und die deshalb keinen Bürocharakter erfordern. Auch das Argument der schwierigen Überprüfung des Um- fangs der Nutzung innerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen wirkt nicht wirklich überzeugend. Verständlich ist nur die ablehnende Einstellung zur sog. Arbeitsecke am Küchentisch oder im Schlafzimmer, weil hier die privaten Wohnzwecke klar im Vordergrund stehen. Schnelle Systeme am Bau ›› Bauwerksabdichtung ›› Hochleistungsböden ›› Untergrundvorbereitung www.velosit.de Bauwerksaußenflächen-Sanierung Weniger Aufwand mit System HADALAN ® Das ideale Komplett-System zur Sanierung, Abdichtung und Neugestaltung von Balkonen, Terrassen und Treppen Der perfekte und schnelle Schutz für nahtlose Abdichtungen aller Bauwerksaußenflächen mit wenig Aufwand durch einfache Handhabung. Das HADALAN ® System kommt ohne aufwän- dige Abbruch- und Ausbesserungsarbeiten aus und bietet eine attraktive Alternative zu her- kömmlichen Sanierungsmethoden. Von der Grundierung bis zur einkomponentigen Kunst- harzbeschichtung bietet die HADALAN ® Pro- duktserie alles, was ein gutes Oberflächen- schutz-System ausmacht! Weitere Informationen über die individuelle Gestaltungsvielfalt von Farbtönen und Kombi- nationsvarianten erhalten Sie direkt bei Ihrem hahne Partner oder im Internet direkt unter www.hahne-bautenschutz.de hahne Bautenschutz-Systeme – Wir schützen Werte Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 27

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