S&E Glossary
Mediation stützen. Der Schlichtungsspruch kann bei Einver- ständnis der Parteien entfallen. Wir empfehlen konkrete Lösungsmöglichkeiten. Dispute Boards: Dauerhafte Projektbeglei- tung bei komplexen Verfahren, z. B. Baupro- jekten. Geschuldet der Notwendigkeit, schnelle Lösungen zu finden, um z.B. einen Baustillstand zu vermeiden. Auch erfolgreich, um latent an- gelegte Konfliktkonstellationen frühzeitig zu erkennen und zu lösen. Präventiv. Transparent. Schnell reagierend. Moderation: Organisation, Leitung und ziel-/ sachgerechte Strukturierung von Diskussionen und Konfliktgesprächen mit mehrerer Beteilig ten (Baubeteiligte, innerbetriebliche Konflikte). Neutral. Deeskalierend. Coaching: Personenzentrierter Beratungs- und Betreuungsprozess, der unterschiedliche Be- darfslagen des Coachingnehmers umfassen kann. Es entsteht ein bilateraler, vertrauensvoller Pro- zess zwischen Coach und Coachee. Unterstützung überwiegend in individuellen Kommunikations-, Konflikt- oder Führungsfragen. Gütestelle: Seit 2013 besteht das Schlich- tungsgesetz, das bestimmte Klagen vor dem Amtsgericht nur zulässt, wenn die Parteien vor- her versucht haben, den Streit vor einer Güte- stelle einvernehmlich beizulegen. Der Antrag auf Durchführung eines Güteverfahrens hemmt die Verjährung, ebenso wie eine Klage vor Gericht. Die Hemmung endet sechs Monate nach Been- digung des Verfahrens. Unmittelbare Vollstreck- barkeit, wie bei einem Gerichtsurteil. mediation.mh ist vom OLG München aner- kannte Gütestelle. Mediation: Die Parteien behalten volle in- haltliche Entscheidungshoheit. Wir beschränken uns auf die Herstellung einer Gesprächs-Atmo- sphäre, um eine sachbezogene Verhandlung der Parteien zu ermöglichen. Im Vordergrund steht die strikte Interessenorientierung der Parteien. Wertvollstes Potential der Mediation ist die Ge- nerierung von konsensualen, wertschöpfenden und nachhaltigen Konfliktlösungen. Mediation gilt als Königsweg der Streitbeilegungsverfah- ren. Ohne manifesten Konflikt wird Mediation häufig im Entscheidungsfindungsprozess, z. B. bei unternehmerischen Gestaltungs-/Strategie- prozessen wie Betriebsübergabe, Gesellschaf- terentscheidungen oder Erbaufteilungen einge- setzt. Unter Schweigeverpflichtung des Media- tors, nicht öffentlich. 90%-ige Zufriedenheit der Teilnehmer mit Verlauf und Ergebnis. Lösungen sind bindend und können auf Wunsch auch no- tariell beurkundet werden Aktuelles Fallbeispiel Ich werde von einem kleinen Lackierbetrieb mit fünf angestellten Lackierern gerufen. 2013 wurde ein instandgesetzter Kleinwagen vom be- freundeten Abschlepp-/Instandsetzungsbetrieb aus der Nähe zur Lackierung gebracht. Der Besit- zer des Fahrzeugs hatte auf seiner Urlaubsfahrt, eigenverschuldet, einen Unfall gebaut und ließ seinen Kleinwagen bei dem Abschleppdienst in- standsetzen. Das Fahrzeug wurde nach Fertig- stellung von dem befreundeten Abschleppdienst zum Kunden gebracht, dieser wohnte 600 km entfernt. Der Kunde reklamierte die Lackierung nach wenigen Tagen, die Farbanpassung der Neu- teillackierung wurde in seiner eigenen Werkstatt als mangelhaft bezeichnet. Das Fahrzeug wurde wieder abgeholt, die Lackierung nachgearbeitet, das Fahrzeug wieder zurückgebracht. Der Kunde reklamierte wieder. Vertragspartner des Kunden war der Abschleppdienst. Es kam zu einem ge- richtlichen Verfahren zwischen dem Kunden und dem Abschleppdienst, drei Gutachten waren in- zwischen erstellt. Als der Abschleppdienst in einem förmlichen Schreiben den Lackierbetrieb aufforderte, die Kosten des Verfahrens wegen Mangelleistung zu übernehmen und bei Nicht- begleichung der Forderung innerhalb einer Frist mit Rechtsstreit drohte, kam es zur Eskalation. Der Lackierbetrieb weigerte sich zu zahlen, der Abschleppdienst habe schließlich das Fahrzeug übernommen und dabei auch keinen Mangel an der Lackierung festgestellt. Außerdem wolle er mit dem Gericht sowieso nichts zu tun haben und wäre auch gar nicht gefragt worden. Ich holte von beiden Geschäftspartnern das Einverständnis und die Bereitschaft zu einer au- ßergerichtlichen Mediation ein und führte mit beiden Parteien Vorgespräche. Die emotionsge- ladenen und auch teilwiese unterschiedlichen Situationsschilderungen wurden sachlich neutral analysiert, die anwaltliche Korrespondenz und der gesamte Verlauf mit Gutachten gesichtet. Wir berechneten die bisher angefallenen Kosten für den Streitfall und errechneten die für den Streit aufgewendete Zeit in Tagen. Für das Verfahren wurde kurzfristig ein dreistündiger Termin an- beraumt. Die Parteien kamen sehr emotional zu diesem Termin. Eine sachliche Kommunikation war anfangs nicht möglich. Die Situationsschil- derungen der gegenseitigen Positionen führten zu einem ersten, nur zögerlichen Verstehen des Anderen. Bei der Interessenfindung galt das fo- kussierte Interesse einem gerechten finanziellen Ausgleich, aber auch dem Fortbestand der Sy- nergieeffekte. Die unterstützte Lösungsfindungs- phase brachte dann tatsächlich Vorschläge. Bei der Bewertung dieser Vorschläge stellte sich he- raus, dass Lösungen gefunden worden sind, die beide Parteien tragen wollten. So einigten sich die Parteien auf die hälftige Übernahme der bis- her angefallenen Gerichtskosten, die Kosten der Fahrzeugüberführung zu Lasten des Abschlepp- dienstes, die anstehende Lackierung sollte der Betrieb des Kunden erledigen, die Kosten dafür werden vom Lackierbetrieb übernommen. Wei- terhin wurden von den Parteien klare Strukturen für eine künftige Zusammenarbeit erstellt. Eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung konn- te abgewendet werden. Ein weiterer Termin war nicht notwendig. Die bis dato angefallenen Kosten für das gerichtliche Verfahren samt Begutachtungen aus den vorliegenden Unterlagen belief sich auf 9.860€ (ohne Anwaltskosten und persönlichem Aufwand durch Termine). Eine Komplettlackie- rung des Fahrzeugs durch einen Fremdleister wurde mit 2.800€ angesetzt. Die Kosten für das Mediationsverfahren be- trugen gesamt 1.142,40 €, der Anteil je Partei 571,20 €, der Zeitaufwand für die Parteien 4 Stunden. Informationen zu den verschiedenen außer- gerichtlichen Verfahren erhalten Sie unverbind- lich und kostenlos unter www.mediation-mh.de oder im Gespräch unter mediation.mh +49 9664 953297. „Spritz-Set“ für die neuen Hybrid-Abdichtungssysteme auf Polymerbasis wie z.B.: - Superflex D24 - Multi Baudicht - Expert Proof, eco & one - Prolastic 55Z - Aquafin-RS300 DITTMANN GmbH Gewerbestr. 10 16540 Hohen Neuendorf Tel 03303 - 54 15 27 Fax 03303 - 54 27 28 Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 29
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