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Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 53 • Die für Kiefernholz – erst recht bei hohem Splintholzanteil – normativ geschuldet verlangte Imprägnierung mit pilzwidrigen Holzschutzmitteln ist nach den Untersuchungen nicht erfolgt. Auch auf Grund der starken Schäden und des erwiesenen Pilz- befalls wurde eine ausreichende Holzschutzmittelimprägnierung ausgeschlossen. • Es wurde kein Hirnholzschutz und nur teilweise – darüber hinaus fachlich falsch, weil unter der Grundierung liegend – ein Fugen- füller als V-Fugenschutz aufge- bracht (VFF- Merkblatt HO.06). • Die Verleimung der Eckverbin- dungen der Rahmen ist absolut ungenügend. • Die Fenster müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer zu hohen Holzfeuchte eingebaut worden sein, da die nach dem Auftrag der Beschichtung auch innen sichtbaren offenen Fugen und Leimabrisse keine andere Ursache haben können. • Mikroskopisch ermittelt wurden 123 – 242 μm. • Die Beschichtung ist mit einem zu hohen Spritzdruck aufge- bracht worden, dadurch kommt es zu einer Mikroschaumbildung in der Lackschicht und einer ungleichmäßigen und inhomoge- nen Schichtdicke. • Auf den Hirnholzflächen und Au- ßenseiten der Rahmen war keine Beschichtung vorhanden. • Die Grundierung ist unvollständig und falsch aufgebracht wurde (lt. Herstellervorgabe ist als Verfah- ren Tauchen bzw. Fluten vorge- geben), das Spritzen führt zu einem zu dünnen Auftrag. • An den Ecken und den Verlei- mungen sind stehende Holzfa- sern vorhanden, die die Grundie- rung/Beschichtung durchdringen können. • Es wurde kein Hirnholzschutz nachgewiesen. • Es wurde kein V-Fugenschutz, sondern nur partiell ein Fu- genfüller eingesetzt und dieser unterhalb der Grundierung der Beschichtung. • Die Verleimung der Eckverbin- dungen der Rahmen sind sehr unregelmäßig und nicht vollflächig. Keine passgerechte Verbindung, zu dünne Grundierung, keine Farbbe- schichtung 4. Resümee Die untersuchten Fenster wurden da- mit als mangelhaft und auch in Zukunft weiter schadensanfällig bewertet: • Der Einsatz und die Verwendung der Fensterkanteln war fachlich falsch und mangelhaft, da auf der außenliegenden und damit bewitterten Seite der Rahmen vielfach ein hoher Anteil von Splintholz (bis 100 %) vorhanden ist und die Fensterkanteln nicht nach fachlicher Vorgabe einge- setzt wurden. • Die Beschichtung der Fenster weist zwar auf den Sichtflächen die erforderliche Schichtdicke von mind. 100 μm auf, jedoch ist die Grundierung fachlich falsch und damit zu gering erfolgt. • Die fehlende „allseitige Beschich- tung“ der Rahmen auf Grund der mangelhaft aufgebrachten Beschichtung und fehlenden Vorbehandlung der Seitenflächen und Eckverbindungen bedeutet einen mangelhaften Feuchte- schutz dieser Rahmen. Keine vollflächige Verleimung Da durch diese Untersuchung ca. ein Drittel der eingebauten Fenster als schadhaft vorgefunden sind und sa- niert bzw. ersetzt werden müssen und außerdem an noch nicht geschädig- ten Fenstern die genannten Mängel ebenfalls vorhanden sind, ist zukünf- tig mit weiteren Schäden zu rechnen. Bleibt abzuwarten, was rechtlich und fachlich passiert. Detlef Krause Rahmenunterseite, Grenze der Verleimung erkennbar, keine Grundierung oder Beschichtung Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News

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