S&E Glossary

Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 63 Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Aus dem Verband Brotkäfer – Kamran Iftikhar Kleidermotte – Awiok, Altona Hamburg Wollkrautblütenkäfer – Joaquim Alves Gaspar stimmung während der Ausbildung. Wir werden uns dafür einsetzen, das diese Disziplin in der Berufsschule stärker geübt wird und dass Be- stimmungsergebnisse einen größeren Einfluss auf die Abschlussprüfung zum Schädlingsbe- kämpfer haben werden. Wir sind enttäuscht Unterm Strich ist das Ergebnis ein wenig peinlich. Wir hätten anteilig mindestens doppelt soviel richtige Bestimmungen bei den fertigen Kollegen erwartet, als bei den Lehrlingen. Wir werden diesen unbefriedigenden Feldversuch in 2018 wiederholen und hoffen, dass sich dann zeigt, dass es wesentlich besser um unsere Bran- che bestellt ist und dass die Kollegen die in 2016 Lust auf ein Gewinnspiel hatten, nicht repräsen- tativ für den Berufsstand waren. Autor: AB Und es ist unser – Nutzungsrecht DSV Emblem Als Ihr Geschäftsführer relativ neu im Berufsverband tätig war, kursierten im Rahmen der diversen internen Vereins- streitigkeiten unterschiedliche Meinungen zum DSV e.V. – Emblem. Wem es gehört, wer es erfunden hat, wer es nutzen und wer es lizensieren darf. Während man bei einem kräuterhaltigen Hustenbonbon bei der Frage „wer hat es erfunden?“ relativ schnell auf ein listiges Bergvolk verwei- sen kann, war die Antwort beim blauen Zankapfel nicht einfach zu geben. Jede Streitpartei beanspruchte die Nutzungs- rechte für sich und seine Mitglieder. So wurde auf einer Verbandsveranstaltung 2013 in Haltern die Nachfrage zum Status Quo der Nutzungsrechte beantwortet mit „..man sei da dran..“. Bereits einen Monat später erhielt der DSV e.V. dann vom Deutschen Patent- und Mar- kenamt die Bestätigung, dass der Eintrag des Em- blems auf den DSV e.V. ohne Widerspruch erfolgt sei. Seitdem ist eigentlich alles klar. Dennoch wurde in NRW hartnäckig weiter behauptet, der Landesverband dürfe Dritten die Nutzung des Vereinsemblems erlauben. Wir hätten Verstöße gegen die Nutzungs- rechte nun auf breiter Front abmahnen können. Aber das wollten wir nicht. Es wäre nicht zielfüh- rend gewesen, ehemalige Mitglieder abzumah- nen, die den Aussagen ihrer Vorstände vertrauen. Stattdessen haben wir uns dafür entschieden, zwei Musterverfahren an einzelnen ausgesuchten Betrieben durchzuführen. Die geführten Rechts- streite gingen z.T. über mehrere Instanzen, in denen jedoch kein brauchbarer Vortrag für das Bestehen einer Rechtsinhaberschaft des Landes- verbands erfolgte. Dennoch wurden dadurch Leute, die es immer noch besser wussten, leider nicht beeindruckt. Wir mussten also einen weiteren Rechtsstreit führen, in dem wir gegen einen Landesverband geklagt haben, das Unterlizensieren des DSV- Emblems an Nichtmitglieder des DSV e.V. zu un- terlassen. Auch in dieser Sache wurde uns erst- instanzlich recht gegeben. Bis zum Erscheinen der S&E wird das Urteil voraussichtlich rechts- kräftig sein, da auch in diesem Verfahren für die behauptete Rechtsinhaberschaft des Lan- desverbandes kein schlüssiger Vortrag erfolgte. Wir werden die Nichtmitglieder, die das DSV- Emblem widerrechtlich nutzen, quasi in einer Art Amnestie höflich auffordern, die Verwendung ab sofort zu unterlassen. Leider sind diese in der Vergangenheit bzgl. einer erlaubten Nutzung falsch informiert worden. Dies wollen wir nicht den einzelnen Betrieben anlasten und geben ihnen die Chance, ohne Schaden aus der Sache herauszukommen, sofern umgehend die Nutzung unseres Vereinsemblems eingestellt wird. Für unsere Verbandsarbeit bedeutet das, wir haben jetzt endlich die Chance mit dem Emblem eindeutige Werbung für unsere Mitglieder zu ma- chen. Somit gibt es keine Verwechselung mehr, wer sich hinter dem DSV e.V. Emblem verbirgt. Autor: AB

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