S&E Glossary
Der Privatgutachter wurde als sach- verständiger Zeuge nicht zugelas- sen und konnte so die Sachzusam- menhänge nicht nochmal deutlich machen. Insbesondere wurde auch nicht auf die strahlenförmige Aus- dehnung und die Länge der Strän- ge eingegangen. Ebenso wurde der Argumentation der gerichtlich be- auftragten Sachverständigen, die ähnlich der des Privatgutachters war, nicht gefolgt. Vielmehr wurde angenommen, dass mehrere Start- punkte für den EHS-Befall in Frage kommen und somit eine wesent- lich kürzere Befallszeit anzuset- zen sei. Das wiederum hieß für das Gericht, dass die Vorbesitzer nicht unbedingt Hinweise auf Schäden erkennen mussten. Ebenso folgte das Gericht der Aussage des Vorbe- sitzers, der Austausch der Dielen im Wohnzimmer sei aufgrund von Brandflecken infolge des Betriebs eines Kaminofens erforderlich ge- wesen. Als Besonderheit ist anzu- merken, dass sowohl die Schwester sowie der Schwager des Beklagten als Zeugen zugelassen worden sind. Deren Aussagen, dass sie bei dem Dielenaustausch und bei dem Ver- legen des Laminats zum Teil anwe- send waren und dabei keine Schä- den erkannt haben, wertete das Ge- richt als glaubwürdig. Konsequenz, die Klage der jetzigen Hausbesitzer wurde komplett abgewiesen. Die Haubesitzer haben darauf- hin den Weg zum OLG nach Hamm gewählt. Beim OLG Hamm wurde der Privatgutachter als sachverständiger Zeuge zugelassen. Die Richter, die fachlich sehr viel von der Thema- tik „EHS“ verstehen, kommen auf der Grundlage der o. g. zeitlichen Zusammenhänge in Verbindung mit zahlreichem Bildmaterial des sachverständigen Zeugen sowie wi- dersprüchlichen Aussagen der oben genannten Zeugen der Beklagten zu dem Urteil, dass der Vorbesitzer vor allem in Zusammenhang mit dem Austausch eines Teils des Fußbodens von den massiven Schäden Kennt- nis gehabt haben musste und diese beim Verkauf arglistig verschwiegen hat. Das heißt, das Urteil des LG Ha- gen wurde vollständig aufgehoben und der Klage wurde stattgegeben. Nachspann Wie häufig in Bauprozessen en- det letztendlich alles in einem Ver- gleich. Den Klägern wurden wohl knapp 165.000 € zugesprochen, aber dieses relativiert sich wieder durch den Zusatz, dass der Beklag- te dieses in Raten zahlen kann und zwar bis zu einem festen Zeitpunkt 45.000€ und anschließend je Mo- nat 500€. Wenn der Beklagte die Summe von 60.000€ erreicht hat, ohne dass er mit einer Rate ganz oder teilweise in Rückstand geraten ist, so ist der gesamte noch offene Restbetrag erlassen. Weitere gegen- seitige Ansprüche bestehen dann nicht mehr. Zusätzlich werden die Kläger noch zu ¼ an den Kosten des Rechtsstreits beteiligt. Warum dieser Vergleich? Ohne Vergleich hätten die Kläger wahr- scheinlich nichts bekommen, da der Beklagte eine mögliche Privatinsol- venz andeutete. Schimmelpilzschäden in Innenräumen. Modularer Lehrgang mit Fallstudien und TÜV-Zertifikatsprüfung: Sachkunde, Sachverständiger für die Erkennung und Bewertung, Fachberater und Projektleiter für die Sanierung von Schimmelpilzschäden Infos unter: www.tuv.com/bauwirtschaft Tel. 0800 8484006 servicecenter@de.tuv.com Schnelle Systeme am Bau ›› Bauwerksabdichtung ›› Hochleistungsböden ›› Untergrundvorbereitung www.velosit.de 5 6 10 11 Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 23
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