S&E Glossary
Wittelsbacher Luftaufnahmen Christian Link Anton-Heinle-Straße 9 86316 Friedberg Tel. (0821) 44838-02 Fax (0821) 44838-08 Mobil (0152) 28910571 E-Mail: info@wittelsbacher-luftaufnahmen.de Web: www.wittelsbacher-luftaufnahmen.de Fachbereiche Sachverständige scheidet darüber, ob er die Ruckmeldung für sich annimmt und gegebenenfalls Veränderungen in der Zukunft vornimmt; – ein vom Feedbackempfanger als negativ empfundenes Feedback sollte nicht als Ausdruck mangelnder Wertschätzung auf- gefasst werden; der Feedbackgeber bringt Wertschätzung zum Ausdruck, indem er sich der Mühe unterzieht, den Feedbackbogen auszufüllen und abzusenden; – ein Feedback begründet kein irgendwie geartetes Ranking von Sachverständigen; – es gibt keine Abschrift des ausgefüllten Feedbackbogens, die Daten werden nicht gespeichert, allein der Sachverständige hat also das Feedback erhalten.“ Ein Beispiel für den Feedbackbogen ist in der zuvor behandelten Unterlage abgebildet. II. Checkliste für die Übernahme eines Gerichtsauftrages Die Checkliste für die Übernahme eines Ge- richtsauftrages wurde im August 2015 durch den Qualitätszirkel Sachverständigenwesen NRW veröffentlicht und kann von der zu Beginn er- wähnten Internetseite der Justiz NRW herunter- geladen werden. Sie enthält wichtige Eckpunkte, die im Rahmen der gerichtlichen Beauftragung zu berücksichtigen sind und das ein oder andere Mal von den Sachverständigen vergessen wer- den, was dann durchaus zu ungewollten Nach- teilen führen kann. Gegliedert ist sie in die Abschnitte: I. Bestatigung des Eingangs des Auftrags und des Empfangs der Akten II. Weitergehende Ruckmeldung zwei Wochen nach Zugang der Gerichtsakten III. Das mundliche Gutachten/Die mundliche Erlauterung des schriftlichen Gutachtens IV. Der Ortstermin V. Das schriftliche Gutachten VI. Nach Abschluss des Gutachtens Als wichtige Gedanken- und Erinnerungsstütze wird die Nutzung dieser Checkliste jedem Sach- verständigen empfohlen. Verbraucherrichtlinie – was bedeutet das für den Sachverständigen? Seit dem 13. 06. 2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie in Kraft. Dieses hat Auswirkungen auf das Schutzrecht der Verbraucher, welches sich wesentlich ver- schärft. Es enthält Hinweise zu umfangreichen Informationspflichten gegenüber den Verbrau- chern. Weiterhin wird darin das Widerrufsrecht für außerhalb von Geschäftsräumen geschlos- senen Verträgen über Dienstleistungen gere- gelt. Letzteres betrifft auch Verträge in Zusam- menhang mit der privatgutachterlichen Sach- verständigentätigkeit. Der geschätzte Kollege Josef Magiera hat hierzu einen Vortrag gehört, in dem insbesondere auf die spezielle Situation der Sachverständigen eingegangen wird. Herr Magiera stellt dankenswerterweise die Infor- mationen zu diesem Vortrag den Mitgliedern des Fachbereichs Sachverständige des DHBV im geschützten Mitgliederbereich auf der Seite www.dhbv.de in der PDF-Datei „Verbraucherricht- linie“ zur Einsicht zur Verfügung. Ergänzend zum Thema „Verbraucherrichtli- nie“ hat uns der Kollege Michael Grübel noch ein aktuelles Urteil hierzu übermittelt. Dieses Urteil finden Sie ebenfalls im geschützten Mit- gliederbereich auf der DHBV-Webseite. Wittelsbacher Luftaufnahmen Profi für HD-Luftaufnahmen von oben Die Fa. Wittelsbacher Luftaufnahmen lie- fert HD-Fotos und -Videos aus der Vogel- perspektive. Mithilfe eines Profi-Quad- copter (umgangssprachlich Drohne) und einer HD-fähigen Kamera bis 14 MP Auflö- sung lassen sich Bauphasen oder Schäden an Dach und Fassade exakt dokumentieren. Für Sachverständige ist der Einsatz einer Droh- ne vor allem dann interessant, wenn ein Bau- schaden aufgrund seiner Lage nur sehr schwer oder mit großem Aufwand zugänglich ist. Man benötigt weder Hubsteiger, Kran oder Gerüst für die Begehung. Die Drohne fliegt bis zu einem Meter an das Objekt heran und filmt oder fotografiert sämtliche erforderlichen De- tails. Mitunter erhält man dadurch sogar In- formationen, an die im Vorfeld noch gar nicht gedacht wurden. Das Objekt wird entweder gemeinsam mit dem Sachverständigen oder entsprechend dessen Vorgaben beflogen. Nach Begutach- tung der vorhandenen Rohdaten (Bilder und Videos) wird festgelegt, in welchem Umfang eine Nachbearbeitung erforderlich ist und ge- wünscht wird. Ist der Sachverständige vor Ort live dabei, hat dies den Vorteil, dass er Aufnahmen, Posi- tionen und Details mitbestimmen kann. Er sieht auf dem Tablet live die Aufnahmen und hat die Möglichkeit, direkt auf das Foto- und Filmmaterial einzugreifen. Aus den vorhandenen Rohdaten er- gibt sich dann im Nachhinein die Möglichkeit, Ausschnitte zu begutachten, besonders auf- schlussreich ist dies, wenn dabei Details ent- deckt werden, die bei der Schadensaufnahme nicht ersichtlich waren. Sollte ein Sachverständiger sich für den Ein- satz einer Drohne entschließen, ist es wichtig zu beachten, dass der Dienstleister über das folgende Leistungsspektrum verfügt: – Kurzfristiger Einsatz – Erstellung in HD-Video- und Fotoqualität – Einzelfotos in 14 MP Qualität – Detailausschnitte aus Videos extrahierbar – auch im Nachhinein möglich – Aufstiegsgenehmigung in dem betreffenden Bundesland – Zulassung für gewerbliche Luftaufnahmen – Mitglied der DFS (Deutsche Flugsicherung) – Alle Versicherungen vorhanden A llen Sachverständigen und Mit gliedern des DHBV und ihren Familien sowie den Lesern von „Schützen & Erhalten“ wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und ein von Gesundheit, Erfolg und Zufriedenheit geprägtes Jahr 2016. Georg Brückner und Michael Diehl Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 18
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