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BuFAS®-NEWS Informationen des Bundesverbandes Feuchte &Altbausanierung e.V. Der „Vaterunser“ ist wieder zulässig: Nostalgische Aufzüge dürfen fahren Nachder am1.6.2015 vonArbeitsministerinAndreaNahles in den Bundestag eingebrachten, in Kraft getretenen Be- triebssicherheitsverordnung durften Paternoster nur noch von Beschäftigten benutzt werden, die vom Arbeitgeber eine Einweisung erhalten haben. Damitwar dieBenutzungder Aufzüge inöffentlichenGebäu- den für viele Bürgerinnen und Bürger verboten. Paternoster sind vor allem in einigen älteren Gebäuden noch in Betrieb, deutschlandweit gibt es etwa 200 Aufzüge. Von Seiten der Betreiber und von Nostalgikern war der Widerstand gegen die Verordnung groß. Der Bundesrat hat am10.07.2015dieseVerordnunggeändert und somit ist jedem Bürger gestattet, diese als „Paternoster“ (abgeleitet vomRosenkrank-Gebet) bezeichneten Personen- umlaufaufzüge auf eigene Gefahr zu benutzen. Die Betreiber sind nunmehr verpflichtet, durch zusätzliche Maßnahmen ein sicheres Benutzen zu gewährleisten. Zum Beispiel sollen die Nutzer über mögliche Gefahren und si- cherheitsgerechtes Verhalten aufgeklärt werden. Na, Gott sei Dank! Quelle: Foto: Eva Kröcher (Eva K.), Wikimedia Commons, http://bit.ly/1OkWSZX • Lizenz: http://bit.ly/1OvESdw Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 53

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