S&E Glossary
Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Versicherung Unzählige Bettwanzen – drei Aufträge – ein Problem – Der Schädlingsbekämpfer im Paragraphendschungel seiner Versicherungspolicen – Bettwanzen waren lange Zeit in der westlichen Welt kaum noch ein Thema. Im Laufe der 90er Jahre nahm jedoch der Befall durch die erhöhte Mobi- lität der Menschen, den inter- nationalen Handel sowie das Verbot einiger Wirkstoffe oder die Resistenz der Bettwanzen wieder deutlich zu – vor allem in Hotels und Herbergen. Un- bemerkt reisen die Parasiten in Koffern und Taschen – vor allem aber auch in Kartons auf Lastwagen, Schiffen, Zügen und Flugzeugen – mit. Ein Hauptproblem besteht in der schnellen räumlichen Ausbrei- tung auf benachbarte Zimmer oder Gebäudebereiche. So lästig Bettwanzen für die mei- sten sind, so „erfreuen sich“ jedoch z. B. Schädlingsbekämpfer laut Er- hebungen des DSV Landesverbandes Berlin seit 2007 mit deutlich stei- genden Bettwanzenbekämpfungen. Die Walther GmbH – seit über 30 Jahren auf die besonderen Ri- siken von Schädlingsbekämpfern spezialisiert – hat sich diesen Wachstumsmarkt einmal genauer angeschaut. Dabei stellt das Ham- burger Unternehmen auch einen rasanten Anstieg der Schadens- ersatzansprüche von betroffenen Kunden aufgrund einer mangel- haften Durchführung der Bett- wanzenbekämpfung fest. Es gibt diverse Schadensszenarien, die bei den Versicherern in der Regulie- rungspraxis zu unterschiedlichen Auszahlungen und im schlimmsten Fall zu einer kompletten Ableh- nung des Schadensfalles führen können. Der Schädlingsbekämp- fer haftet dann zwar für den ent- standenen Schaden – besitzt aber keinen ausreichenden Versiche- rungsschutz und bleibt somit auf den Kosten sitzen und muss ggf. sogar einer Klage alleine entge- gen treten. Missgeschicke passieren überall – täglich Wurde der Bettwanzenbefall festgestellt, werden kleinere und sensible Gegenstände häufig aus- geräumt. Werden dabei Möbelstücke beschädigt, handelt es sich i. d. R. um einen einfachen Sachschaden, der über jede Betriebshaftpflicht- versicherung auf dem deutschen Versicherungsmarkt versichert ist. Die eigentliche Arbeit des Schäd- lingsbekämpfers beginnt jedoch erst nach den Ausräumarbeiten. Üblich ist die Behandlung der Zim- mer mittels spezieller Öfen, die die befallenen Räume auf 50 bis 70°C gleichmäßig und dauerhaft aufhei- zen. Schon die Auswahl eines nicht für die Aufheizung von Räumlich- keiten geeigneten Gerätes kann zum Versagen des so wichtigen Versiche- rungsschutzes führen. Andere Fallvariationen können zur Folge haben, dass ein Schaden von der Versicherung als ein soge- nannter „Tätigkeits- oder Bearbei- tungsschaden“ ausgelegt wird, der nicht oder nur eingeschränkt vom Versicherungsschutz erfasst ist. So kommt es auf die Gegebenheiten vor Ort an, wie ein aufgrund der Hitze gesprungenes Fensterglas re- guliert wird. Kommt der Versicherer zu dem Ergebnis, dass sein Versiche- rungsnehmer für den Schaden auf- kommen muss, wird hier im besten Fall keine Selbstbeteiligung abge- zogen. Im schlechtesten Fall wur- de der Einschluss dieser Klausel bei Bei einer Wärmebehandlung beschädigter Kunststofffensterrahmen… …mit zersprungenem Fensterglas. Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 73
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