S&E Glossary

Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Versicherung Vertragsschluss nicht vereinbart und der Versi- cherungsnehmer muss für den Schaden selbst aufkommen. Selbst wenn dieser Einschluss vor- genommen wurde, gilt häufig eine Selbstbeteili- gung von 500 EUR. Wird dann z. B. beim Abzie- hen des Panzerbandes ein weiterer Schaden am Türrahmen verursacht, kann der Kundenauftrag schnell zum Verlustgeschäft werden. Unvorhersehbare Schäden mit weitreichenden Folgen Bei einem speziell auf Schädlingsbekämpfer zugeschnittenen Versicherungsvertrag wird der Kunde im Schadensfall schnell den Unterschied erkennen. Selbst wenn der Schädlingsbekämp- fer alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, kann es zu Schäden kommen, an die man in den kühnsten Träumen nicht zu denken wagt. So fiel beispielsweise bei einer Wärmebehandlung die Decke eines Hotelzimmers herunter. Der Haftpflichtversicherer des Schädlings- bekämpfers prüft auch in diesem Fall die Scha- densersatzansprüche, zahlt in begründeten Fäl- len und – was in diesem Fall wohl der wichtigste Punkt ist – wehrt unberechtigte Ansprüche für den Versicherungsnehmer ab. Problematischer Versicherungsschutz Bei schwerwiegenden Schäden wird der Haft- pflichtversicherer regelmäßig den Werkvertrag einsehen wollen. Was viele Schädlingsbekämpfer in diesem Moment noch nicht ahnen: Mit die- ser Maßnahme möchte sich der Haftpflichtversi- cherer von der Regulierungspflicht befreien. In allen frei auf den Markt erhältlichen Versiche- rungsverträgen sind nämlich genau diese Schä- den vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schäden am behandelten Gut Je größer der Schaden, desto genauer wird im Schadensfall auf Kleinigkeiten in der Auf- tragsformulierung geachtet. Lautet der Arbeits- auftrag z. B. „Befreiung des Hotelzimmers 219 von Bettwanzen“, „Befreiung des 2. Stockes von Bettwanzen“ oder gar „Befreiung des Hotels XY vom Bettwanzenbefall“, wird von nahezu allen Versicherern auf dem deutschen Markt der Aus- schluss „Schaden am behandelten Gut“ gezo- gen. Dass durch eine Wärmebehandlung auch Feuerschäden verursacht werden können, dürfte nicht nur Schädlingsbekämpfern bekannt sein. Diese Schäden sind in marktüblichen Bedin- gungswerken nicht mitversichert. Doch welcher Schädlingsbekämpfer soll da den Überblick behalten? Spezialwissen zur Absicherung der Risiken erforderlich – Walther hilft! In den allermeisten Fällen läuft eine Bett- wanzenbehandlung glimpflich ab. Kleinere Schä- den werden häufig ohne nähere Prüfung von den Versicherern reguliert. Das Inventar eines hochwertigen Hotels kann aber schnell einen sechsstelligen Wert erreichen. Besteht dann noch ausreichender Versicherungsschutz in der bestehenden Police? Übrigens: Wie eingangs beschrieben, wer- den die Bettwanzen zumeist über Schiffe, Züge und Flugzeuge transportiert. Auch dort können unvorhergesehene Schäden bei der Bettwan- zenbehandlung eintreten. Und dass „Schäden am behandelten Flugzeug“ aufgrund des hohen Risikos ohne besondere Vereinbarung nicht mit- versichert gelten, scheint selbst für den Laien nachvollziehbar. Die Walther GmbH kann in diesem Zusam- menhang nur wärmstens empfehlen, den erfor- derlichen Versicherungsschutz der jeweiligen Ri- sikosituation anzupassen. Neben der jahrzehn- telangen Erfahrung bietet die Fa. Walther einen mit dem DSV e. V. ausgearbeiteten Tarif an, der deutlich rabattiert werden kann, wenn z.B. die Nutzung von besonders geeigneten Geräten oder auch regelmäßige Schulungsteilnahmen nachge- wiesen werden. Selbst bei schwierigen Fällen hat die Walther GmbH ein umfangreiches Netzwerk, das Lösungen selbst für aussichtslose Fälle bietet. Oliver Freund Walther Versicherungsmakler GmbH Fotos (4): Eigene Schadenakte Schlafzimmer nach einer Wärmebehandlung… …nachdem die Zimmerdecke heruntergefallen ist. Möglicher GAU: Ein aufgrund einer Wärmebehandlung entstehender Großschaden. Foto: Four Oaks /Shutterstock.com

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