S&E Glossary

Aus der Praxis für die Praxis: Lassen auch Sie sich von der Walther GmbH helfen! Dass die unabhängige Maklerfirma Walther GmbH die Interessen der Mitglieder des DHBV e. V. vertritt, spricht sich nicht zuletzt durch die Landesverbandsta- gungen und die persönliche Betreuung immer weiter herum. Durch die enorme Marktmacht des Versicherungsmaklers können die Mitgliedsbetriebe nicht nur eine Menge Geld sparen, sondern sind auch im Schadensfall bestens gerüstet, wenn die eigenen Interessen bei der Versicherungsgesellschaft durchgesetzt werden sollen. Dass es in der täglichen Praxis auch eine Reihe von Beispielen gibt, wie es nicht laufen sollte und wie Ihnen die Walther GmbH dann trotzdem helfen kann, zeigt Ihnen das folgende aktuelle Beispiel: Im Jahre 2006 hat sich ein Erdbaubetrieb dazu entschlossen, eine Betriebshaftpflichtversiche- rung über einen in der Nachbarschaft ansässigen Versicherungsvertreter abzuschließen. Mit Aus- nahme der Versicherungssummen wurde wenig über Inhalte des Versicherungsschutzes gespro- chen. Allerdings wurde ein Nachlass durch eine verlängerte Vertragslaufzeit von 3 Jahren dankend angenommen. Im Laufe der Zeit wurden klei- nere Schadensfälle vom Versicherer ohne Beanstandung bezahlt, so- dass es nie einen Anlass zur Be- anstandung gab. Das Angebot der Firma Walther, sich die Unterlagen einmal unverbindlich und kosten- los näher anzuschauen, wurde mit den Hinweisen, dass „man zufrie- den“ sei und dass das alles „so- wieso das Gleiche“ wäre, dankend abgelehnt. Erst nachdem ein Rechtsan- waltsschreiben eines ehemaligen Auftraggebers einer Baustelle aus dem Jahr 2012 mit einer Gesamt- forderung von knapp 78.000 EUR ins Haus flatterte, wurde man un- ruhig. Der Grund: Die Arbeiten, die von einem Nachunternehmer für den Erdbaubetrieb durchgeführt wurden, führten nach anfänglich unbeanstandeten Ausführungen zu einem Feuchtigkeitsschaden im Keller. Es wird vermutet, dass durch die Baggerarbeiten des Nachunter- nehmers die Drainage abgesenkt wurde und es so im Laufe der Jah- re zu einem Feuchtigkeitsschaden an den Wänden kam. Das Problem: Der Haftpflicht- versicherer des beauftragten Erd- baubetriebes lehnte eine Übernah- me des Schadens mit den folgenden Begründungen ab: 1. Der Feuchtigkeitsscha- den ist erst deutlich nach der Abnahme der Arbeiten eingetreten. Ein sogenannter „All- mählichkeitsschaden“ gilt in diesem, nicht auf dem aktuellsten Stand befindlichen, Bedin- gungswerk vom Versi- cherungsschutz ausge- schlossen. 2. Die Kosten für die anste- henden Erdarbeiten, um an die schadhaften Stel- len am Keller zu gelan- gen, wären ebenfalls nicht vom Versiche- rungsumfang betroffen. Die individuell zu vereinbarende Klausel „Mängelbeseitigungsnebenkosten“ wurde nicht in den Versicherungsvertrag einge- schlossen. 3. Der Versicherer verwies an die Haftpflicht- versicherung des Subunternehmers mit der Begründung, dass dieser für die Ausfüh- rungsarbeiten verantwortlich gewesen sei. Aus diesen Gründen könne man sich mit dem Schaden nicht weiter beschäftigen und ließ den Versicherungsneh- mer mit seinen Sorgen und den Forderungen der Anwälte allein. Der Versicherungsver- mittler, der für den Abschluss des Vertrages verantwortlich war, konnte keine weitere fachliche Hilfestellung bieten. Erst als das Kind in den Brunnen gefallen war, wurde die Walther GmbH um eine Zweitmeinung und Hilfestellung gebeten. Bei der Durchsicht der Unterlagen stellten wir schnell fest, dass diverse für die Baubranche übliche Standards nicht vereinbart wurden. Für einen Großteil der entstandenen Kosten wird der Kunde daher alleine aufkommen müssen. Das ist umso ärgerlicher, da bei einer regelmäßigen Überprü- fung – z. B. im Rahmen eines Jahresgespräches – Versicherungsschutz auch bei dem gleichen Versicherer hätte bestehen können. Unabhängig von den beste- henden Deckungslücken hat die Walther GmbH immerhin erreicht, dass der Kunde von seiner Versiche- rung nicht gänzlich alleine gelassen wird, indem diese an den Nachun- ternehmer verweist. Sie prüft den Schaden und erstattet im Rahmen der (lückenhaften) Versicherungs- bedingungen. Unser Tipp: Die richtige und sinnhafte Gestaltung der Betriebs- haftpflichtversicherung ist eine an- spruchsvolle Aufgabe. Für den Bau- tenschutzbetrieb ist es schwierig, diese Aufgabe im Alleingang zu be- wältigen. Lassen Sie sich vor Ein- tritt eines eventuell auf Sie zukom- menden Schadensersatzanspruches von der Walther GmbH beraten. Da dieses Angebot für die Mitglieds- betriebe des DHBV e.V. kostenfrei und freibleibend ist, macht es Sinn, dieses Angebot zu nutzen. Alterna- tiv legen Sie den dieser Ausgabe beiliegenden Anforderungskatalog Ihrem Versicherer vor und lassen sich bestätigen, dass die dort auf- geführten Bausteine mitversichert sind. Falls nicht, erstellt Ihnen die Walther GmbH gerne ein entspre- chendes Angebot, das nach allen Erfahrungen, die wir haben, nicht nur deutlich besser, sondern auch noch erheblich günstiger als Ihr bisheriger Versicherungsschutz ist. Versicherung Es schreibt für Sie: Oliver Freund Walther Versicherungs­ makler GmbH Borsteler Chaussee 51 22453 Hamburg Telefon: 040 50 79 60 470 Telefax: 040 50 79 60 475 E-Mail: info@walther-gmbh.de Internet: www.walther-gmbh.de Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 30

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