S&E Glossary
Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Wissenswertes Perspektiven für die Schadnagerbekämpfung: Antikoagulanzien der dritten Generation Im März dieses Jahres wurde auf der PestEx in London die Grundidee für eine potentielle „dritte Generation“ an Rodentiziden vorgestellt. Dies wäre eine echte Neuerung. Es handelt sich zwar weiterhin um Antikoagulanzien – für die Zielstellung bewährte Wirkstoffe. Ihr Wirkprinzip liegt jedoch jenseits der Vi- tamin K-Antagonisten. Dies bietet gerade für ein Resistenzmanagement Vorteile. Der weite Weg vom Wirkstoff zum Bio- zid könnte zudem bei den vorgestellten Substanzklassen Abkürzungen nehmen. Bedarf an neuen Wirkstoffen Für die Praxis der Schadnagerbekämpfung gehören Rodentizide zum „Handwerkszeug“. Die Schadnagerprophylaxe und -bekämpfung ist prak- tizierter Gesundheitsschutz (s. Schützen & Erhal- ten 2/2015). In vielen Bereichen (zum Beispiel bei der Lebensmittelherstellung oder in Kran- kenhäusern) ist die Gesundheitsvorsorge ober- stes Gebot. Fehlen für bestimmte Situationen praktikable, also wirksame, wirtschaftliche und bewährte Verfahren, droht eine Bekämpfungs- lücke. Hinzu kommt, dass für ein Resistenzma- nagement im Bedarfsfall auch mindestens zwei Wirkstoffe zur Verfügung stehen sollten, die auf unterschiedlichen Wirkmechanismen basieren, um resistente Stämme zu eradizieren. Nur so lässt sich das Ausbreiten der Resistenz gegen einen Wirkstoff unterbinden, und dieser bleibt damit länger in seiner vollen Wirksamkeit für die Praxis erhalten. Zulassung – der Weg vom Wirkstoff zum Produkt Ehe ein Biozid als Produkt eine Zulassung erhält, muss gemäß der Biozidverordnung (Ver- ordnung (EG) Nr. 528/2012) zunächst der Wirk- stoff geprüft und genehmigt werden. Bei der Wirkstoffprüfung ist eine Reihe von Daten als Dossier bei der Europäischen Chemikalienagen- tur, ECHA einzureichen. Auf nationaler Ebene, in Deutschland, erteilt dann die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA für die Biozidprodukte Zulassungen und gegensei- tige Anerkennungen. Dieses mehrstufige Verfah- ren mit einer umfassenden Prüfung dient dazu, die Anwendung von Bioziden im Hinblick auf Risiken für Mensch, Natur und Umwelt noch si- cherer zu machen. Die Zulassung von Bioziden ist damit um- fangreicher und aufwändiger geworden. Sie gilt für Wirkstoffe 10 Jahre, bei Rodentizi- den sind es allerdings nur 5 Jahre. Allgemein kann jederzeit, zum Beispiel weil sich eine neue Datenlage ergibt, ein Wirkstoff einer Neubewertung unterzogen werden, was dann möglicherweise zum Entzug einer Zulassung oder zu zusätzlichen Auflagen führt. Aber auch ein Hersteller kann ein Produkt vom Markt nehmen oder nach dem Zulassungs- ende keine erneute Verlängerung der Zulas- sung beantragen. Zu denken gibt die Nen- nung von Warfarin und Difenacoum in der Liste der Substitutionskandidaten der Europä- ischen Kommission (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009). Darin sind Substanzen aufge- führt, auf die zwar in keinerlei Weise ein Bann gelegt ist, die aber aufgrund ihrer Eigenschaf- ten durch Alternativen, sollten sie irgendwann verfügbar sein, ersetzt werden könnten. Was bringt die Zukunft? Foto: ©Igrik · fotolia.com Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 71
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