S&E Glossary
Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 76 Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Arbeitsschutz der Anwendung von Ozon ist davon auszugehen, dass die geruchsgebenden Stoffe chemisch so verändert werden, dass sie nicht mehr riechen. Anzunehmen ist, dass bestimmte Mindestkon- zentrationen zur wirksamen Geruchstilgung und entsprechende Geräte nötig sind. Mit der „luft- reinigenden“ Wirkung von Geräten, die sehr niedrige Ozonkonzentrationen, unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes erzeugen, hat sich die US-amerikanische Umweltbehörde kritisch aus- einander gesetzt (5). Ozon hinterlässt nach dem vollständigen Zerfall in Sauerstoff keine Rückstände. Kri- tisch gesehen wird, dass wenig über eventu- ell problematische Abbauprodukte der zu be- seitigenden geruchsgebenden Verbindungen bekannt ist (5). Nachteilig an dem Verfahren mit Ozon ist die oxidative Wirkung bei Materialien, wobei eine Abhängigkeit von der eingesetzten Konzentra- tion besteht. Es besteht ein ähnliches Dilemma wie bei der Begasung mit Phosphorwasserstoff entwickelnden Präparaten, man muss in den Objekten empfindliche Materialien schützen. Im einen Fall (Bsp. Leeraumentwesung) sind es empfindliche Geräte oder blank liegende Metal- le und Legierungen. Im anderen Fall mit Ozon ist es die Oxidation (durch die Addition des Moleküls an Doppelbindungen, s. chemische Eigenschaften), welche bei Gummi ihre Zerstö- rungskraft entwickelt. Spröde werdender Gum- mi ist nicht von unerheblicher Tragweite, wenn es zum Beispiel um Kabelummantelungen geht. Ferner gelten Zimmerpflanzen oder Kunstwerke mit bestimmten Farbstoffen bzw. Pigmenten als empfindlich (5). Möglichkeiten der Konzentrations- bestimmung Mitteln zur Konzentrationsbestimmung sollten bei der Anwendung von Ozongeneratoren bereitgehalten werden. Anbieter von Generatoren bieten in der Regel auch Messgeräte zur Ozon- Konzentrationsmessung an. Je nach Messprin- zip bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. In den GUV-Richtlinien (2) sind Prüfröhrchen mit Farbumschlag genannt, hier ist zusätzlich eine Handpumpe notwendig. Weil es sich hier eher um sporadischen Einzelmessungen bzw. eine ge- ringe Messfrequenz handelt, ist dies vorteilhaft gegenüber elektronischen Messgeräten, schon wegen der einfachen Bedienbarkeit und den geringen Anschaffungskosten. (10 Röhrchen kosten ca. 60 € zuzügl. 340 € für die Pumpe). Darüber hinaus existieren aber auch etwas mehr als handygroße tragbare Geräte mit elektroche- mischen Sensoren. Hier besticht die kurze An- sprechzeit, aber die Notwendigkeit der Überprü- fung mit Prüfgas vor jeder Messung macht die Methode umständlich. Schließlich gibt es auch noch tragbare Analysatoren auf der Basis von Voltammetriesensoren. Arbeitsschutz Ozon ist ein Gefahrstoff. Nach §2 der Ge- fahrstoffverordnung fallen unter Gefahrstoffe solche Stoffe, die im Sinne von § 3 gefährliche Stoffe, also zum Beispiel giftig sind und auch […] alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist (6) . Egal wie wahrschein- lich man es einschätzt, dass tatsächlich eine gefährliche Situation eintritt, damit wird eine Gefährdungsbeurteilung notwendig. Wie sollte man sich im Rahmen der Gefährdungsbeurtei- lung mit der Anwendung von Ozongeneratoren auseinandersetzen? Neben der Pflege einer Gefahrstoffdatenbank und der Festlegung von Zuständigkeiten besteht, wie zum Beispiel auch von den Berufsgenossen- schaften empfohlen, eine Gefährdungsbeurtei- lung aus sieben Schritten, die abzuarbeiten und zu dokumentieren sind (7). a) Die Tätigkeit beschreiben: Das Ziel, die ver- wendeten Mittel, die beabsichtigte Ziel- konzentration und Behandlungsdauer sind festhalten. Es ist festhalten, welche Per- sonen wie oft diese Tätigkeiten ausführen. b) B1) Ermitteln der Gefährdungen – Infor- mationsbeschaffung: Ein Sicherheitsdaten- blatt gibt es nicht, da das Gas vor Ort er- zeugt wird, also als solches nicht gekauft werden kann. In diesem Sinne existiert kein Hersteller. Informationen zur The- matik „bodennahes Ozon“ (zum Beispiel vom Umweltbundesamt (9)) schaden zwar nicht, sind für die Gefährdungsbeurteilung aber nicht relevant. Zu den Informationen gehören unter anderem – die Gebrauchsanleitung des Ozongenera- tors. – Die GUV-R 1/474 (2), sie behandelt Ozon- generatoren für die Wasseraufbereitung vor allem in festinstallierten Anlagen. Mit der Tatsache, dass aber in den Gebrauchs- anleitungen von Geräteherstellern auf die- se Information verwiesen wird, gehört die GUV-R 1/474 ohnehin zu den Unterlagen. Ozon – Geruchskiller oder Biozid? Laut aktueller Auskunft durch die Bundes- anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme- dizin bedarf es bei Ozon zum Zwecke der Geruchstilgung keiner Zulassung. Wird es lediglich zur Geruchstilgung in dem Sinne verwendet, dass eine Zerstörung der Aromastoffe (Geruchsstoffe) stattfindet, stellt dies keine biozide Anwendung dar und die Ver- wendung fällt nicht in den Bereich des Biozid- rechts. Ist aber mit dem Ozon eine Zerstörung der geruchsbildenden Mikroorganismen Viren, Bakterien, Pilze etc. beabsichtigt, fällt es un- ter das Biozidrecht, weil aus Luftsauerstoff zur Desinfektion hergestelltes Ozon ein in-situ her- gestelltes Biozidprodukt darstellt. Da in diesem Fall keine Vorläufersubstanz in Verkehr gebracht wird, gelten für Ozon die Übergangsregelungen gemäß Artikel 93 der Biozid-Verordnung. Wenn bis zum 01.09.2016 ein Antrag auf Wirkstoffge- nehmigung eingereicht wird, kann Ozon weiter- hin verwendet werden; Ohne Antrag darf Ozon bis zum 01. 09. 2017 verwendet werden. Man geht bei der Behörde davon aus, dass Interesse an der Zulassung von Ozon als Biozid besteht, es wäre nicht unwahrscheinlich, dass Zulassungsanträge eingereicht werden. Der Gene- rator an sich sei dabei nicht zulassungspflichtig. Vorsicht, ist für die Zukunft also geboten, und die Zulassung von Ozon ist im Blick zu be- halten. Ein Verweis auf eine biozide Wirkung des Ozons nach dem 01.09.2017 ist problematisch, gesetzt den Fall es gibt keine Zulassung. Man sollte dann nicht auf eine biozide Wirkung des Ozons verweisen, wenn man nur die Geruchstil- gung beabsichtigt. Insgesamt ist zu empfehlen, so etwas nicht als „Nebenbeieffekt“ der Geruch- stilgung in eine Leistungsbeschreibung aufzu- nehmen, oder damit zu werben! Klar zu differenzieren – Wirkung gegen Schimmelgeruch und Wirkung gegen Schimmel und andere Mikroorganismen. Foto: ©urbans78 · fotolia.com
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