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Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 52 Zahlreiche Deckenbalkenköpfe und Stiele in den Außenwänden waren durch Braunfäule na- hezu völlig zerstört. Die Kosten für die Sanierung wurden damals auf rund 25.000€ geschätzt. Zum gleichen Zeitpunkt erfolgte durch den Sachverständigen eine Begutachtung der Holz- bauteile der Balkonanlagen. Auch dort wurden an den tragenden Bau- teilen starke Schäden durch Braunfäule und ein Befall mit Blättlingspilzen festgestellt, die die Tragfähigkeit stark beeinträchtigten. Ursache dieser Schäden waren die allseits aus anderen Schadensfällen bekannten wie: – ein mangelhafter Schutz der Holzbauteile gegen dauernde Befeuchtung – ein mangelhafter baulich-konstruktiver Holzschutz – kein chemischer Holzschutz – die Verwendung einer für den Außen­ bereich nicht geeigneten Holzart (Fichte) Nachdem im 2. Gebäude bereits 3 Jahre zuvor die hölzernen Balkonanlagen teilweise durch Teilkonstruktionen ersetzt wurden, wurde nun entschieden, dies für alle anderen Balkone um- zusetzen. Als ein Jahr später die Fundamente über die neuen Stahlbalkone gegossen wurden, wurden auf Veranlassung des Sachverständigen die Au- ßenwände im erdberührten Bereich freigelegt. Dabei bestätigte sich die Vermutung, dass die Fußschwelle der Außenwände zum Teil un- terhalb des Geländeniveaus lag. Als „Abdichtung“ dieses erdberührten Be- reichs der Holzwände wurde ermittelt: – Vor den Holzschwellen stand eine 2 cm starke zementöse Bauplatte, die auf der Fundamentplatte aufstand. – Davor befand sich eine mit Rauputz ver- putzte Polystyrolpatte von ca. 3 cm; die- se Platte war für eine Wärmedämmung im erdberührten Bereich nicht zulässig und untauglich (mangelnde Druckfestigkeit und Wasserdichtheit). – Unter den Fußschwellen (ohne einen che- mischen Holzschutz) lag eine deutlich unter 1mm starke PE-Folie, die als Quer- schnittsabdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit dienen sollte. D. h., es gab keinerlei Abdichtung im erdbe- rührten Bereich und im Sockel des Gebäudes, die diesen Namen verdient hätte. Es wurde daraufhin an jedem Gebäude an 6 Stellen die Fußschwelle freigelegt. Von die- sen insgesamt 12 Untersuchungspunkten wa- ren 4 (2 je Gebäude) stark schadhaft, d. h. die Fußschwelle war durch Braunfäule zerstört und nicht mehr tragfähig, wo erkennbar, war auch der aufsitzende Stiel im Fuß analog geschä- digt. An einer weiteren Stelle war die Holzo- berfläche leicht durch Braunfäule angegriffen. Die Schäden zeigten sich ausschließlich auf den Gebäudeseiten, wo aufgrund von Geländeregu- lierungen durch den Garten- und Landschaftsbau die Fußschwellen unter der Erde verschwanden. Damit kamen auf die Eigentümer der Woh- nungen und Gebäude weitere Instandset- zungsmaßnahmen in Höhe weiterer mehrerer 10.000€ zu. Wären die Planer und Baufirmen vor 12 Jahren intelligenter gewesen und hätten die- se Mängel vermieden, dann hätte nicht der Bau- stoff Holz seine Intelligenz unter Beweis stellen müssen und zu diesem Zeitpunkt aufgegeben. BuFAS ® -News Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e. V. 1 Pilzzucht unter der Zinkabdeckung. 2 Regenfallleitung provisorisch nach außen verlegt. 3 Schwelle und Eckstiel sind nicht mehr zu retten. 4 Schwelle unter Gelände mit Braun- fäule. 5 Schwellen durch Braunfäule zerstört. 6 Tragbalken eines Balkons, jetzt nicht mehr tragend. 1 2 3 4 5 6

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