S&E Glossary

Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | SBK-Praxis teilte dies dem Lieferanten (regionales Fach- geschäft für Wohnausstattung) in Form einer Mängelanzeige mit. Zur Schadensbegrenzung wurde vom Parkett- lieferanten der Einsatz einer Heizmatte vorge- schlagen, die nach eigener Internetrecherche und telefonischer Befragung eines Holzschutz- sachverständigen und einer ausführenden Holz- schutzfirma auf die befallenen Holzoberflächen aufgelegt werden kann und den gesamten Quer- schnitt des Parkettbodens innnerhalb 3 Stunden auf eine Letaltemperatur von 55 °C erwärmt. Diese schnelle und praktikable Anwendung hätte nach Einschätzung des Aussendienstmitarbeiters vom Parketthersteller an allen sichtbaren Flä- chen jeweils partiell oder teilweise vollflächig zu erfolgen. Nach einer Karenzzeit von ca. 2–3 Monaten sollte dann nachkontrolliert werden, da eine Wiederholung der Maßnahme theore- tisch möglich ist, da nicht alle Stellen sicher erreicht werden. Nach erfolgreicher Behandlung bot der Lieferant noch eine Abspachtelung der Ausfluglöcher an. Da der Hauseigentümer durch die Vorschläge zur Mängelbeseitigung nicht überzeugt war und eine professionellere Abwicklung des Schadens erwartete, wurde die Bestellung eines Sachver- ständigen für Holzschutz vor Ort vereinbart. Schadensbegutachtung Im August 2014 erfolgte der Ortstermin mit einem bestellten Holzschutzgutachter, den Ei- gentümern, dem Lieferanten und dem Außen- dienstmitarbeiter des Parkettherstellers, wo ein Befall durch den Braunen Splintholzkäfer (Lyctus brunneus) in nahezu allen Räumen im Erd- und Obergeschoss festgestellt wurde. Der Befall zeigte sich anhand von Ausfluglöchern, Bohrmehlan- häufungen und toten Splintholzkäfern an den Parkettstäben sowie sichtbarer Zerstörung der Oberflächenschicht an einzelnen Sockelleisten (siehe Abb.02). Aufgrund der Entwicklungsdauer des Schädlings von mindestens 5–18 Monaten und der ersichtliche Schaden, der durch einen erhöhten Splintholzanteil beim Parkettholz be- günstigt wurde, sprach nach Einschätzung des Holzschutzsachverständigen alles für eine Ein- schleppung des Befalls, der vor Anlieferung und Einbau am Parkett vorhanden war. Die von dem Lieferanten des Parkettbodens vorgeschlagene Bekämpfung des Käferbefalls mittels Heizmatten wurde vom Holzschutz- sachverständigen aus mehrfachen Gründen als nicht geeignet und ausreichend abgelehnt. Ne- ben möglicher Schädigungen durch Verformung, Rissbildung oder Verfärbung ist eine vollflächige Behandlung des Parkettbodens aufgrund einge- bauter Möbel (Küche, Schränke usw.) nicht mög- lich und es kann seitens Lieferant/Hersteller kei- ne Übernahme einer Gewähr für eine vollständige Beseitigung des Splintholzkäferbefalls erwartet werden. Auch andere Bekämpfungsverfahren, wie Heißluft oder Einsatz von gasförmigen Bi- oziden, d.h. toxische Begasungsmittel, wurden wegen möglicher Nachteile, Anwendungsrisiken oder nicht vertretbarer Belastung von Umwelt und Gesundheit der Bewohner gemäß Einschät- zung des Holzschutzsachverständigen abgelehnt. Die Schlussfolgerung gemäß Gutachten zur sicheren und nachhaltigen Beseitigung des Kä- ferbefalls ergab den vollständigen Austausch des vorhandenen Parkettbodens gegen einen entspre- chenden Boden ohne nennenswerten Splintholz- anteil oder andere Bodenbelagstypen, bei denen kein Befallsrisiko durch Splintholzkäfer besteht. Sanierungsbegleitende Beratung Aufgrund Unsicherheit und offener Fragen im Rahmen der Sanierung des befallenen Par- kettbodens wurde der Verfasser als Holzschutz- sachverständiger mit praktischer Erfahrung beim Umgang mit Splintholzkäferbefall vom Hausei- gentümer zur Beratung hinzugezogen, um die Sanierungsplanung zu erarbeiten und im Rah- men der Beratung über Art und Umfang der er- forderlichen Bekämpfungsmethoden zugleich sanierungsbegleitend die Prüfung auf mögliche Sekundärschäden an der weiteren Bausubstanz durchzuführen und diese zu dokumentieren. Da nach Auskunft eines Parketthändlers auch die sogenannte „splintholzfreie“ Sortierung ei- nen gewissen Splintanteil enthält bzw. unter Zu- grundelegung aktueller Normen auch enthalten darf und das Risiko einer Einschleppung damit nicht völlig ausgeschlossen werden kann, fiel die Entscheidung des Hauseigentümers beim neuen Parkettboden auf Nadelholz (Lärche). Im Rahmen der Sanierungsplanung sollte zu- nächst geklärt werden, um welche Splintholzkä- ferart es sich handelt und ob der Befall am Par- kett bereits zu Sekundärschäden im Wohnhaus geführt hat. Durch entnommene Käferproben und mikroskopischer Bestimmung von einem unabhängigen Fachbiologen konnte der Braune Splintholzkäfer (Lyctus brunneus) als Schädling identifiziert werden. Durch eine nähere Untersu- chung an relevanten Hölzern aus Laubholz, wur- de ein Sekundärbefall festgestellt, der an ver- bauten Abstandshölzern aus Tischlerplatten hin- ter den Blindrahmen einer Innentüre vorhanden war (siehe Abb. 06). Das Deckschichtfurnier von Tischlerplatten besteht häufig aus Tropen(laub) holz, wie z. B. Gabun, was sehr anfällig gegen- über Splintholzkäfern ist (Biebl 2014, LVR 1 ). Ebenso zeigte ein Bücherregal in Sandwich- bauweise mehrere Bohrlöcher von Splintholz- käfern, die sich jedoch nur im Wabenkern des Regalbodens verfangen hatten, da dieses Regal direkt auf dem Parkettboden gestanden hatte. Außergewöhnlich war der Fund eines ca. 40mm tiefen Fraßgangs durch ein Fichtenholzauflager, 2 Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 72

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