S&E Glossary
Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | SBK-Praxis durch das sich ein Splintholzkäfer aus dem Ei- chenparkett nach unten herausgearbeitet hatte (siehe Abb. 04). Durch die Feststellung eines Sekundärbefalls und herumlaufende Käfer (siehe Abb. 01) muss- te generell mit weiterem Befall an allen rele- vanten Laubhölzern im Haus gerechnet werden. Ein beginnender Befall ist aufgrund versteckter Eiablage bis zu 8 mm tief in Gefäßzellen nur schwer erkennbar. Die Eier selbst sind nur etwa 1 Millimeter lang und 0,15 bis 0,175 Millimeter dick. Zu den gefährdeten Laubholzarten gehören nach Literaturangaben und praktischer Erfahrung Ahorn, Abachi, Bambus, Bongossi, Eiche, Esche, Fromager, Hickory, Illomba, Kastanie, Limba, Me- ranti, Nussbaum, Pappel, Ramin, Rattan, Robinie, Ulme, Weide, Wenige, Walnuß und gelegentlich Kirsche. Einige der genannten Holzarten waren nach augenscheinlicher Untersuchung in Form von Vollholz, Mehrschichtholz oder Furnier bei Türen, Wohn- u. Küchenmöbel, Schränke, Kin- derspielzeuge oder Musikinstrumente vorhan- den. Da man hochwertige Wohn- und Küchenmö- bel oder Musikinstrumente im konventionellen Wärmeverfahren mit erhöhter Raumtemperatur von ca. 55-70°C nicht ohne Risiko von Schäden behandeln kann, wurde eine Behandlung aller transportabler oder demontierbarer Gegenstände mittels kontrolliertem Sauerstoffentzug (=Stick- stoffbehandlung) in einer regionalen Kammer empfohlen. Die Eignung der Behandlung mit Stickstoff ist eine allgemein anerkannte und bei richtiger Anwendung für Mensch und Objekt als ungefährlich einzustufende Abtötungsmethode gegen Splintholzkäfer, gemäß Aussage des Holz- schutzsachverständigen Wießner 2 . Die Gebäudehülle mit Wänden und Decken aus Fichtenholz sowie die Bodenisolierung aus Holzwolle (Fichte/Tanne) waren durch den Be- fall nicht betroffen, da Nadelholz aufgrund des geringen Nährstoffgehaltes und der englumigen Holzzellen nicht von Splintholzkäfern befallen werden kann. Ebenso wird Buchenholz wegen englumiger Gefäßzellen eine Immunität in der Literatur zugeschrieben, was in Form einer Treppe oder Möbel und vielfach verbauten Holzdübeln in den Wänden vorhanden war. Sanierungsablauf Zu Beginn der Sanierung mussten durch den Hauseigentümer alle Möbel, Einbauten und sons tige Gegenstände aus den betroffenen Räumen entfernt werden, um den Parkettboden vollstän- dig entfernen zu können (siehe Abb.03). Da ne- ben Schlafzimmermöbeln auch die Küchenmöbel mit Eckbank und Esstisch aus Birkenvollholz und Unterkonstruktionen aus Mehrschichtplatten mit Laubholzfurnier zur vorbeugenden Behandlung au- ßer Haus mussten, war eine Bewohnbarkeit für die mehrköpfige Familie im Haus nicht mehr möglich. Da aus der Literatur bekannt ist, dass das Weibchen vom Braunen Splintholzkäfer bis zu 6 Wochen leben kann, wurde dieser Zeitraum zwischen Demontage und Wiedereinbau des Par- kettbodens bzw. Rücktransport vom behandelten Mobiliar gewählt. Um noch anwesende adulte Käfer zu aktivieren und schneller zum Abster- ben zu bringen, wurde die Fußbodenheizung zur Erwärmung der Räume auf ca. 24–26°C geregelt (siehe Abb.05). Zusätzlich erfolgte eine tägliche Überwachung in den Räumen mit handelsüb- lichen Insektenklebefallen, um herumlaufende Käfer abzufangen und kontrollieren zu können. Neben dem vollständigen Ausbau des Parkett- bodens (siehe Abb. 03) mussten alle verleimten Türzargen im Haus zurückgebaut werden, um die betroffenen Abstandshölzer hinter den Zier- verkleidungen wegen möglichem Sekundärbefall zu beseitigen. Während der 6-wöchigen Karenzzeit wurden alle mit Gefährdung eingestuften Möbel und Holz- 3 4 Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 73
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