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weber-cup.com/kicktipp Wettkampf Teamgeist Weber-Cup Danke, Leute! Das Weber-Team sagt danke – für einen fairenWettkampf mit großem Engagement, wahrem Teamgeist und einem spannenden Finale. Auch nach demWeber-Cup gilt: Wer mit Weber arbeitet, gewinnt. Weitere Gewinne locken bei unserem großen WM-Tippspiel! Fachbereiche Bautenschutz EnEV 2014 Kurz notiert Die neue Energieeinsparverordnung ist seit dem 1. Mai in Kraft. Mit der EnEV 2014 hat die Bundesregierung Standards zur Energieeinsparung gesetzt: Käufer und Eigenheimbesitzer sollen dazu beitragen, dass der Energieverbrauch der Häuser in Deutschland merklich sinkt. Hausei- gentümern wird geraten die Regelungen der En- ergieeinsparverordnung keinesfalls zu ignorieren – denn bei einem Verstoß drohen teils empfind- liche Bußgelder. Ein Bestandteil der neuen EnEV ist z. B. die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke und zur Erneuerung alter Hei- zungsanlagen. Bis Ende 2015 haben Eigentümer Zeit, die geforderten Maßnahmen durchzuführen. Nach Einschätzung von Immobilienprofis wissen allerdings die meisten Hausbesitzer nicht, dass sie möglicherweise sanieren müssen. So geben 76 Prozent der deutschen Makler an, dass ihre Kunden nicht über die Nachrüstpflicht Bescheid wissen. Das zeigt der Marktmonitor Immobili- en 2014, eine Studie von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale, die in Zusam- menarbeit mit Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtin- gen-Geislingen durchgeführt wurde. Die gesamte Studie Marktmonitor Immobilien 2014 kann he- runtergeladen werden unter: www.marktmonitor-immobilien.de. Wer ein altes und ungedämmtes Haus be- sitzt, ist zu bestimmten energetischen Sanie- rungsarbeiten verpflichtet. Wer nichts tut, ris- kiere ein Bußgeld. „Keine allumfassende Alt- bau-Sanierungspflicht“, so beschreibt das Portal bauen.de die Forderungen der EnEV. Altbau-Ei- gentümer seien nicht immer zwingend gefordert ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren. Wer- den Sanierungsarbeiten beauftragt, müssen die- se zwar den Vorgaben der EnEV 14 entsprechen, doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Wer die Fassadenfläche seines Hauses erneuern lässt, muss diese auch dämmen, sofern mehr als zehn Prozent der Fläche von den Arbeiten betroffen sind. Wird lediglich eine Risssanierung an der Fassade ausgeführt, ist keine energetische Sa- nierung nötig, ist eine größere Fläche betroffen, „[…] so muss diese in ihrer Gesamtheit gedämmt werden. Verzichtet ein Immobilienbesitzer in diesem Fall auf die Dämmung, kann ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro erhoben werden.“ Weitere Informationen zu den Rege- lungen der EnEV 2014 finden Sie im Newsbereich www.bauen.de unter „Altbau-Sanierungspflicht und Tipps für Bauherren“. Titelblatt zur Studie Marktmonitor Immobilien 2014: 76 Prozent der deutschen Makler geben an, dass ihre Kunden nicht über die Nachrüstpflicht laut Energie- einsparverordnung 2014 Bescheid wissen. Bei Verstoß drohen Bußgelder. Foto: 123rf.com · kzenon Schützen & Erhalten · Juni 2014 · Seite 19
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