S&E Glossary
Schützen & Erhalten · März 2003 · Seite 16 FACHBEREICH BAUTENSCHUTZ Für Sie gelesen! Zur Jahreswende hat sich auch bei den Fachverbän- den einiges getan und es wurden diverse Merkblät- ter und Regelwerke fertig- gestellt. Um Sie auf dem aktuellsten Stand zu hal- ten, kann ich Ihnen in die- ser Ausgabe über einige Neuerungen oder Überar- beitungen von Merkblät- tern und Regelwerken be- richten, die gerade in der nachträglichen Abdich- tung bzw. Bausanierung eine wichtige Rolle spie- len. WTA-Merkblatt 4-7-02/D „Nachträg- liche Mechanische Horizontalsperren“ Allgemeines Dieses WTA-Merkblatt befasst sich mit Nachträglichen Mecha- nischen Horizontalsperren ge- gen kapillar aufsteigende Feuch- tigkeit. Gegenstand dieses Merk- blattes ist die Erneuerung oder Herstellung der horizontalen Ab- dichtung innerhalb eines Wand- bauteils. Voruntersuchung/Sanierungs- konzeption Da verschiedene Einflüsse zu Feuchtebelastungen erdberühr- ter Bauteile führen können, muß der Voruntersuchung und Erar- beitung einer Abdichtungskon- zeption höchste Priorität ein- geräumt werden. Ziel des Konzepts ist es darzustellen, welche Verfahrenstechniken und mögliche Varianten mechani- scher Horizontalsperren geeig- net sind die vollständige Un- terbrechung des Kapillarsystems zu gewährleisten. Hierzu gibt das Merkblatt spezielle Hinweise an Planer und Ausführende. Verfahren Generell ist dafür Sorge zu tragen, dass die Standsicherheit des Bauteils bzw. Gebäudes während und nach dem Einbrin- gen gewährleistet werden muss. Dieses setzt voraus, dass der Ausführende über spezielle Kenntnisse des Tragverhaltens von Konstruktionen an Gebäu- den verfügen muss. (Laut Ur- teil des Landesgerichtes Essen Bauingenieur oder Maurermei- ster) Als nachträgliche Horizon- talsperren werden neben dem Mauerwerksaustausch, den Blecheinschlagverfahren und Kernbohrverfahren auch die Schneide- und Sägetechnikver- fahren ausführlich beschrieben. Die Beschreibung der Werkstoffe für vorerläuterte Verfahren be- treffen sowohl die Dichtungs- mörtel und Abdichtungsbahnen als auch Edelstahl- und Kunst- stoffplatten. Auf ggf. erforder- liche flankierende Maßnahmen sowie der obligatorischen Qua- litätskontrolle wird ausführlich eingegangen. Zusammenfassung Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das WTA- Merkblatt 4-7-02/D „Nachträg- liche Mechanische Horizontal- sperren“ ein wichtiges Regel- werk darstellt und bei derartigen Maßnahmen als Vertragsbe- standteil bei Auftragserteilung vereinbart werden sollte. WTA-Merkblatt 4-11-02/D „Messung der Feuchte von mine- ralischen Baustoffen“ Allgemeines Grundlage einer Beurteilung und Ausführung einer Instand- setzungsmaßnahme in der Bau- sanierung ist die Messung der Feuchte von Baustoffen. Dieses WTA-Merkblatt gibt eine Über- sicht und Bewertung der exi- stierenden Messverfahren für den Praktiker. In der Grundla- genbetrachtung werden die Er- mittlung z. B. von Wassergehalt, Sorption, Ausgleichsfeuchte und Durchfeuchtungsgrad u.a. erklärt und die Ermittlung in Rechen- beispielen dargelegt. Verfahren Hier wird auf praxiserprob- te Verfahren und bauspezifische Probeentnahme sehr konkret eingegangen. Neben der aus- führlichen Beschreibung der Wägemethode (DARR) und Cal- ciumcarbitmessung (CM-Metho- de) wird auch auf den Folien- test und das Luftfeuchte-Aus- gleichsverfahren eingegangen. Tabellen über Sorptionsisother- men, hygroskopische Aus- gleichsfeuchten von verschie- denen Baustoffen und prakti- sche Wassergehalte von Baustof- fen runden das Merkblatt ab. Weiter Informationen und Verfahren von Messungen der Feuchte von mineralischen Bau- stoffen sind in einem Sachstand- bericht (state of the art report) von der WTA-Arbeitsgruppe 4.11 erarbeitet worden. Zusammenfassung Über den Stellenwert des WTA-Merkblatt 4-11-02/D „Mes- sung der Feuchte von minera- lischen Baustoffen“ sollte sich jeder Sachverständige aber auch Planer, Ausschreibende und Ausführende im Klaren sein. Es stellt beschreibt die wichtigsten Parameter für eine erfolgreiche Instandsetzung. Diese Merkblätter und der Sachstandsbericht sind zu er- halten bei: Wissenschaftlich Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denk- malpflege e.V. Vertrieb: WTA Publications Edelsbergstrasse 6 80686 München Tel.: +49-(0)89-57 86 97 27 Fax: +49-(0)89-57 86 97 29 e-mail: wta@wta.de BEB Merkblatt Abdich- tungen nach DIN 18195 Teile 4 und 5 06/2002“ – Arbeits richtlinien – Das von mir in der S&E Aus- gabe 2/2000 beschriebene Merkblatt „Hinweise zum Ein- satz alternativer Abdichtungen unter Estrichen“ ist durch das Merkblatt „Abdichtungen nach DIN 18195 Teile 4 und 5 06/ 2002“ – Arbeitsrichtlinien – ersetzt worden. Das überarbeitete Merkblatt führt u.a. aus, dass die Abdich- tung ein Teil des Fußbodenauf- baues darstellt. Es weist dar- auf hin, dass der Schutz der Bewohner und Nutzer eines Bauwerks gegen einwirkende Feuchte und gegen gesundheit- liche Gefahren durch Feuchte auch von der europäischen Bau- produkte-Richtlinie und deren Durchführungsverordnung, den sogenannten Grundlagendoku- menten, und hier dem Dokument Nr. 3 Gesundheit, Hygiene und Umweltschutz, durch gesetzli- che Verpflichtung einzuhalten ist. Das Merkblatt ist praxisbe- zogen aufgebaut und beinhal- tet eine Vielzahl von Skizzen und Ausführungsdetails, die der DIN 18195 „Bauwerksabdichtun- gen“ entsprechen Ein wichtiger Hinweis ist die Wirksamkeit der Abdichtung hinsichtlich der diffusions-äqui- valenten Luftschicht (S d -Wert) im Bezug aus die Oberbeläge. In verschiedenen Tabellen wird hier für den Praktiker der Be- zug zwischen der Abdichtung und des Oberbelages dargestellt. Das Merkblatt geht auch auf die Abdichtung auf Dämm- schichten, Rampen und spezi- ell auf Balkone und Nasszellen (Duschen) ein. Ergänzend hierzu ist das BEB Merkblatt „Hinweise für Estri- che im Freien, Zement-Estriche auf Balkonen und Terrassen“ 07/ 1999 zu sehen. Diese Merkblätter sind zu erhal- ten bei: Bundesverband Estrich und Belag e.V. Industriestraße 19 D-53842 Troisdorf Tel.: +49-(0)22 41-3 97 39 60, Fax: +49-(0)22 41-3 97 39 69, e-mail: info@beb-online.de Es schreibt für Sie: Hans-Axel Kabrede Fachbereichs- leiter Bauten- und Umwelt- schutz In der Grafschaft 3 46414 Rhede Telefon: (0 28 72) 36 47 Telefax: (0 28 72) 60 19 email: kabrede@aol.com
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