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Schützen & Erhalten · März 2003 · Seite 17 FACHBEREICH BAUTENSCHUTZ Neue Richtlinien im Bereich der Gebäudeabdichtungen In der Arbeitsgruppe „Neue Richtlinien im Bereich der Gebäudeab- dichtungen“ sind im Rah- men der DHBV-Sachver- ständigentagung 2002 in Potsdam folgende Ergeb- nisse erarbeitet worden: Mit der DIN 18195, Bauwerks- abdichtung, Auflage 8.2000; der „Bitumendickbeschichtungs- richtlinie“ der Deutschen Bau- chemie, 2. Ausgabe, Stand No- vember 2002, beide für den Neubau und der WTA-Richtlinie 4-6-98-D „Nachträgliches Ab- dichten erdberührter Bauteile“ für das Abdichten im Bestand liegen ausreichende und umfas- sende Regelwerke für die Abdichtung von erdberührten Bauwerken mit Bitumendickbe- schichtung vor. Das Problem bei Planern und Anwendern besteht jedoch dar- in, der jeweiligen spezifischen Objektsituation die richtige Norm bzw. das richtige Regel- werk zuzuordnen. Ferner wurde festgestellt, dass eine weitere generelle Fehlerquelle im Bereich der Bau- werksabdichtung in der Fehlein- schätzung der Wasserbela- stungsfälle liegt. Aus diesem Grund wurde in der Arbeitsgruppe angeregt, eine Veröffentlichung in „Schüt- zen und Erhalten“ vorzunehmen, die sich der Lösung dieser o.a. Problematiken annimmt. Das heißt, es soll tabellarisch auf- gelistet werden bei welcher Ob- jektsituation (u.a. Konstrukti- on des Objektes, Einbindetiefe, Wasserbelastungsfall etc.) wel- cher Teil der jeweiligen Norm bzw. der jeweiligen Richtlinie ausführungsbestimmend ange- wandt werden muss. Diese Übersicht soll als Hilfe für Planer, Ausführende und Sachverständige dienen. Wenn Sie Anregungen zu diesem The- ma haben und in der Arbeits- gruppe mitarbeiten wollen, bit- ten wir Sie dieses schriftlich an den Fachbereichsleiter Bauten- schutz, Herr A. Kabrede weiter- zuleiten bzw. kundzutun. Sie erreichen Herrn Kabrede per E-mail unter www.kabrede@aol.com bzw. per Fax unter (0 28 72) 60 19. Zum Abschluss der Arbeits- kreissitzung berichtete Herr Dr. D. Honsinger, Vertreter des DHBV im Normausschuss zur DIN 18195, Bauwerksabdichtung, aus dem Ausschuss. Er merkte an, dass es auf- grund zahlreicher Einsprüche möglich ist, dass in der näch- sten Auflage der DIN 18195 die Bitumendickbeschichtung als DIN-zugelassener Abdichtungs- stoff nicht mehr aufgeführt wird. Dies liegt u.a. an zahlreichen Einsprüchen von Sachverstän- digen die sich gegen die Bitu- mendickbeschichtungen wen- den. Die Sachverständigen begründen Ihre Kritik an der Funktionsfähigkeit von Bitu- mendickbeschichtungen u.a. mit handwerklichen Fehlern bei dem Aufbringen der Bitumendickbe- schichtung, mangelnder Vorbe- reitung des Untergrundes und der Nichteinhaltung vorgegebe- ner Trocknungszeiten. Alles Punkte, die im Rah- men des sogenannten „KMB- Scheines“ vermittelt werden. Es wurde sich im Arbeitskreis dar- über beklagt, dass immer noch nicht alle DHBV-Betriebe die- sen Schein vorweisen können und auch zu wenige Sachver- ständige ihr Wissen in diesem Bereich durch die Teilnahme an diesem Lehrgang nachgewiesen haben. (An dieser Stelle noch- mals herzliche Einladung sich zu diesem praxisorientierten und hervorragend gestalteten Lehr- gang anzumelden). Um die Akzeptanz dieser Qualifikation noch weiter zu steigern wurde angeregt, dass zukünftig Arbeiten, die im Zu- sammenhang mit Bitumendick- beschichtungen stehen nur noch an Unternehmen vergeben wer- den sollen, die diese Qualifika- tion nachweisen können. Des Weiteren soll in allen Ausschreibungen im Zusammen- hang mit Bitumendickbeschich- tungen darauf hingewirkt wer- den, dass der „KMB-Schein“ explizit als Voraussetzung für die Vergabe solcher Arbeiten gefordert werden soll. Bezüglich dem Beibehalt der Bitumendickbeschichtung als zugelassener Abdichtungssstoff in der Neuauflage der DIN 18195 Bauwerksabdichtung hat Herr Dr. Honsinger seine und die voll- ste Unterstützung der Vertreter der Deutschen Bauchemie zu- gesichert. Es bleibt also zu hoffen, dass nicht durch die Fehler und mangelnden Fachkenntnisse einzelner planender und ausfüh- render Unternehmen, sowie mangelnder Fachkenntnisse ein- zelner Sachverständiger der pra- xisbewährte Abdichtungsstoff kunststoffmodifizierte Bitumen- dickbeschichtung aus der DIN 18195, Bauwerksabdichtung als zugelassener Abdichtungsstoff in der nächsten Auflage heraus- genommen wird! Dipl.-Ing. S. Keppeler, Bausachverständigenbüro B+K

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