S&E Glossary
Schützen & Erhalten · Dezember 2002 · Seite 14 DIE FACHBEREICHE Bautenschutz – für Sie gelesen: Zusammenführung der Betoninstand- setzungsrichtlinien ZTV-SIB und RiLi-SIB 1. Allgemeines Nach schweren Geburtswe- hen ist es nun gelungen die Regelwerke bzw. Richtlinien ZTV- SIB und RiLi-SIB zusammenzu- führen. Da die Vorgaben in der RiLI-SIB 90-92 sich in Teilbe- reichen erheblich von der ZTV- SIB unterscheiden, führten die Unsicherheiten bei Planern und Ausführenden insbesondere an Bauvorhaben der öffentliche Hand zu abenteuerlichen Aus- führungen. Im Markt galt jah- relang die ZTV-SIB als das ei- nige Regelwerk, während die technischen Aussagen der RiLi- SIB massiv unterdrückt wurden. Generell kann man jedoch sa- gen, dass die Systeme beider Regelwerke seit Jahren erfolg- reich angewendet werden und ausreichende praktische Erfah- rungen und Langzeitsicherhei- ten vorliegen. Dieses und die fast analoge personelle Beset- zung der Arbeitsgruppen war der Hauptgrund, warum die Zu- sammenfassung der Regelwer- ke schlussendlich zum Erfolg führten. 2. Änderungen gegenüber der RiLi-SIB 90-92 Insbesondere wurden u.a. folgende Änderungen aufgenom- men: 2.1 Allgemeines – Neben der Planung und Be- urteilung von Instandset- zungsarbeiten wurde die Entscheidung zur Standsi- cherheit deutlicher beschrie- ben und dem sachkundigem Planer zugeordnet – Es erfolgt ein Hinweis auf planmäßige Inspektionen und Wartung – Die wissenschaftlichen und technischen Grundsätze zu den Instandsetzungsprinzi- pien wurden dem heutigen Stand angepasst. – Die Ausführungsanweisun- gen werden in die allgemei- nen bauaufsichtlichen Prüf- zeugnisse übernommen und der europäischen Normie- rung teilweise angepasst. 2.2 Instandsetzungsbetone/ -mörtel – Neben PCC wurden nun auch SPCC- und PC-Systeme als Instandsetzungsmörtel ein- gearbeitet – Der standsicherheitsrelevan- te Mörtel M3 wurde nun voll- ständig beschrieben – Die Beanspruchungsklassen für die Mörtel wurden neu festgelegt und beispielhaft beschrieben 2.3 Oberflächenschutz- systeme – Die Oberflächenschutzsyste- me OS 3, OS 6, OS 8 und OS 12 (M 4) werden nicht mehr in der Richtlinie ent- halten sein. Neu aufgenom- men wurde eine Beschich- tung mit nicht dynamischer Rissüberbrückfähigkeit für mechanisch belastetet Flä- chen unter der Bezeichnung OS 13 – Die Schichtdickenbegriffe wurden in ihrer Häufigkeit reduziert, sowie verständ- licher und praxisgerechter beschrieben – Unabhängig von der Rautiefe der Unterlage wird die aus- reichende Trockenschichtdik- ke „über den Spitzen“ ge- messen neu eingeführt 2.4 Füllen von Rissen und Hohlräumen – Hier erfolgte eine Anpassung an den Ausführungen des BMV und der ZTV-RISS 2.5 Anforderungen an Betriebe, Überwachung und Ausführung – Die neue Vorgabe des DIBt in Sachen Erfüllung der Übereinstimmung der Pro- dukte und Systeme bei der Verarbeitung zur Erhaltung der Standsicherheit von Betonbauteilen (Überein- stimmungsnachweis), die von der Bauregelliste und den Landesbauordungen ge- fordert wird, wurde berück- sichtigt – Die Entscheidung, ob ein Bauteil als sicherheitsrele- vant einzustufen ist, trifft der sachkundige Planer. Maßnahmen der Prüfungen Es schreibt für Sie: Hans-Axel Kabrede Fachbereichs- leiter Bauten- und Umwelt- schutz In der Grafschaft 3 46414 Rhede Telefon: (0 28 72) 36 47 Telefax: (0 28 72) 60 19 email: kabrede@aol.com und Überwachungen sind beschrieben und in der Bau- regelliste festgelegt. – Die Qualifikation der Perso- nal (z.B. SIVV-Schein u.ä.) und die Baustellenüberwa- chung sind einzuhalten – Da die überwiegende Anzahl von Schutz- und Instandset- zungsarbeiten nicht sicher- heitsrelevant einzustufen sind, empfiehl es sich bei sicherheitsrelevanten In- standsetzungsmaßnahmen einen sachkundigen Planer zur Erstellung des Instand- setzungsplanes, der Aus- schreibung und Überwa- chung hinzuzuziehen. 3. Zusammenfassung Generell kann man sagen, dass die Zusammenführung der Regelwerke über den Schutz und die Instandsetzung von Beton- bauteilen einen guten Ansatz bietet die Beteiligten wie Bau- herren, Produkthersteller, Prüf- institute, Planer und Ausführen- de im gemeinsamen Streben nach optimaler Qualität zusam- menzuführen. Ein kleiner Wer- mutstropfen liegt jedoch dar- in, dass die Dominanz der Produkthersteller und Prüfinsti- tute nicht zu übersehen ist.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=