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Schützen & Erhalten · Dezember 2002 · Seite 28 Bei längeren Anhalten die- ses Zustandes kommt es immer mehr zur Anreicherung von Feuchtigkeit in den oberflächen- nahen Wandbereichen und wei- teren Absinkungen der Wärme- dämmung und damit kälteren Oberflächentemperaturen und verstärkter Tauwasserbildung. Das kann besonders mit einem Mikrowellenfeuchtemeßgerät zur Feuchtetendenzermittlung nach- gewiesen werden. Mit diesem Gerät kann mit der Kalibrierung bestimmter Wandbaustoffe zer- störungsfrei das Feuchteprofil in der Wand ermittelt werden. Die Ermittlung des Feuchtepro- fils, besonders in Kellerräumen, ist eine wichtige Grundlage zur Ursachenermittlung von Schim- melbildung. Bei Umnutzung von Kellerräumen zur Wohnräumen, Hobbyräumen oder Archiven bzw. hochwertigeren Nutzung sind natürlich zusätzliche Un- tersuchungen nach der Darr- Methode und WTA-Merkblatt 4-5/99D, die auch die Salzbe- lastung einschließt notwendig. Eine weitere oft anzutreffen- de typische Schadensursache, besonders in Kellerräumen, ist die nicht homogene Abdichtung. Durch den nicht mit abgedich- teten Innenputz im Horizontal- bereich wird die Feuchtigkeit wie in einem Docht im inneren Wandbereich hochgezogen. Es gibt aber auch Fälle, wo die Horizontalsperre der Wand un- ter dem Niveau der Horizontal- sperre des Fußbodens liegt. 3. Bestimmungen von Schimmelbefall Auf jedem Fall sollte eine Schimmelpilzuntersuchung durch einen autorisierten Fach- mann bei Schimmelbefall von über 0,5m 2 in Wohnräumen, oder durch Menschen benutz- ten Räumen vorgenommen wer- den. Untersuchung zum Scha- densausmaß und dem Poten- tial gesundheitlicher Gefähr- dungen, Ablauf und Methoden 1. Ortsbegehung und visuelle Schadensermittlung 2. Festlegung der Anzahl und der Orte für Luftkeimmes- sungen innen und außen so- wie Oberflächen-Materialpro- ben von Befallsarealen. 3. Entnahme von Bohrkernen zur Untersuchung von Hohl- räumen 4. Baufeuchtemessungen 5. Auswertung im Labor. Danach erfolgt die Gefährdungs- beurteilung nach der Art der Schimmelpilze bei der Beseiti- gung und Sanierung. 4. Schimmelpilzsanie- rung und Vermeidung – Allgemeine Verhaltens- maßnahmen der Mieter bzw. Benutzer · Schon bei Schimmelpilzan- sätzen bzw. Feuchtigkeits- feststellungen sollten Raum- temperatur- und Luftfeuch- tigkeitsmessungen, und vor allem Oberflächentempera- turmessungen an den Befall- stellen durchgeführt werden. Dabei sollte die Wohnraum- temperatur im Winter von 20 o C und die Schlafzimmer- temperatur von 18 o C mit einer jeweiligen Nachtabsen- kung von 2 o C nicht unter- schritten werden. Die rela- tive Luftfeuchte sollte 45- 55% und im Einzelfall max. 2 Std. 65% nicht überschrei- ten. Die Oberflächeninnen- wandtemperatur sollte mög- lichst 15 o C nicht unterschrei- ten. Das gilt insbesondere für Räume ohne Zwangs- Be- und Entlüftungsanlagen mit automatischer Bedarfsrege- lung. Das kontinuierliche Heizen und Lüften ist stän- dig zu gewährleisten. · Hygrometer, Thermometer und Oberflächentemperatur- meßgerät (z.B. Fensterther- mometer) sollten in be- wohnten Räumen zur Grund- ausstattung gehören. · Im Winter bei Außentempe- raturen unter 0 o C sollte min- destens 3 mal am Tag (früh, mittags, abends) eine 10 Minuten lange Stoßlüftung bei vollen Öffnen von 2 ge- genüberliegenden Fenstern und Zwischentüren erfolgen. Das Ankippen von Fenstern im Winter ist nichtsinnvoll. · Rauhfasertapeten sind an den gefährdeten Stellen bei schlecht gedämmten, geo- metrischen Wärmebrücken (Deckenixel, Sockelixel zu Außenwandflächen) zu ver- meiden und alternativ mit entsprechenden Antischim- melfarben mit gleicher Struktur zu beschichten. · Wäschetrocknen in der Woh- nung z.B. Bad sollte nur erfolgen, wenn eine Be- und Entlüftungsanlage vorhan- den ist, oder ein Konden- sattrockungsgerät aufge- stellt wird. · Großflächige Möbel sind von der Wand mit Abstand auf- zustellen. · Auf großflächige Aquarien und übermäßige Anzahl von Pflanzen sollte in Wohnun- gen ohne Luftfeuchtigkeits- regelung verzichtet werden. Auch auf Entfernung von Wasserbehältern an Heizun- gen in luftfeuchtigkeitsge- fährdeten Räumen sollte ge- dacht werden. · Schlafzimmertüren sollten außerhalb der Lüftungspha- se am Tag geschlossen ge- halten werden. · Beim Waschen in der Woh- nung ist eine ständige Be- und Entlüftung zu gewähr- leisten. Nach dem Baden oder Duschen ist das eben- falls vorzunehmen. Vermieter sollten über das Nachrüsten von Anlagen mit Bedarfsre- gelung im Bad und Küchen- bereich nachdenken (siehe dazu Fragekatalog Wohn- raumklimamessung und Be- fragung (Anlage 1). 5. Baukonstruktive Schimmelpilz- ursachenbeseitigung – Allgemeines Grundlage der Ursachenbesei- tigung sind im Gutachten ent- haltene Sanierungskonzeptionen nach Auswertung der Bauunter- suchungen durch einen Sach- verständigen. Daraus wird, oder sollte eine Sanierungsplanung durch ein fachlich befähigtes Planungsbü- ro, dass sich intensiv mit Schim- melpilzentstehung und Ursa- chenermittlung und Beseitigung befaßt, durchgeführt werden. Der Bericht wird in der Aus- gabe 01/2003 von Schützen & Erhalten mit der Darstellung von 2 Fallbeispielen fortgesetzt. Es können hier nicht alle Möglichkeiten der vielfältigen Ursachen behandelt werden, deshalb werden hier 2 Fallbei- spiele vorgestellt. 1. Fallbeispiel Rekonstruktion eines ehema- ligen Luftschutzkellers mit Schimmelbefall zu Archivräu- men – Allgemeines Entsprechend der Aufgabenstel- lung dieser Konzeption ist es Ziel die ehemaligen Luftschutz- keller im Bereich des einge- schossigen Verwaltungslängs- baues und die übrigen Keller- räume des 2 geschossigen Geschäftsleitungskopfbaues als Archivräume umzunutzen. Abgesehen von einigen zu- gehörigen, notwendigen, flan- kierenden Angaben, um diese neue Umnutzung erfolgreich umzusetzen, beschränkt sich AUS DER PRAXIS Problemkreis Schimmelpilzbefall

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