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Schützen & Erhalten · September 2002 · Seite 13 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch der dritte Entwurf zur No- vellierung des ZSEG kann nicht auf Zustimmung der Mitglieder des Deutschen Holz- und Bauten- schutz Verbandes e.V. treffen. Ein Grund dafür ist, dass die Zutei- lung der einzelnen Sachgebiete zu den drei Vergütungskategori- en nicht nachvollziehbar ist. Die Verwunderung ist groß, wenn beim Lesen des Ge- setzesentwurf sichtbar wird, dass Sachverständige aus dem Bereich Bauwesen (hierzu zählen auch Holz- und Bautenschützer) in Kategorie 1 mit einem Fest- stundensatz von 50 Euro festge- schrieben werden. Andererseits sollen aber Sachverständigen- leistungen, die sich mit Gebäu- de-, Grundstücks- und Miet- ermittlungen auseinandersetzen mit 75 € /Std. vergütet werden. Die Diskussion um die Novel- lierung haben wir bereits in meh- reren Ausgaben von „Schützen & Erhalten“ angeschnitten und se- hen auch jetzt wieder Bedarf nach einer Auseinandersetzung mit den Vorschlägen des Gesetzesent- wurfs. Im Baubereich, besonders im Holz- und Bautenschutz, müssen sich die Sachverständigen in den meisten Fällen mit technisch und bauphysikalisch sehr komplexen Zusammenhängen auseinander- setzen. Der Aufwand dafür ist si- cherlich ebenso zu bewerten wie die der anderen Sachverständi- genleistungen in Kategorie 2 (Ver- gütung dort: 75 € /Std.). Der gesamte Text des Gesetz- entwurfs und eine wichtige Stellungnahme hierzu von Dr. Bleutge ist in den IfS: „Informa- tionen“ des Instituts für Sach- verständigenwesen e.V. Ausgabe 3/02 24. Jahrgang 2002 erschie- nen. (IfS, Gereonstr. 50, 50670 Köln, www.ifsforum.de ) Dr. Bleutge setzt sich darin detailliert gerade auch mit die- ser sichtlich falschen Eingruppie- rung zu den Vergütungskatego- rien auseinander. Der DHBV hat hierzu mit fol- gendem Schreiben an den Mi- nisterialdirigenten Otto im Ju- stizministerium deutlich Stellung bezogen. DIE FACHBEREICHE Sachverständige Entwurf zur Novellierung des ZSEG Referat RB 6, z.H. Herrn Ministerialrat Otto Bundesministerium der Justiz Mohrenstr. 37, 10117 Berlin Guten Tag Herr Ministerialrat Otto, mit äußerstem Interesse und Verwunderung habe ich den dritten Entwurf zur Novellierung des ZSEG in der o.g. Ausgabe der IfS:„Informationen“ des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. gelesen. Als Leiter des Fachbereichs „Sachverständige“ innerhalb des Deutschen Holz- und Bauten- schutz Verbandes e.V. kann ich, auch im Namen der Mitglieder des Fachbereichs, nicht nach- vollziehen, wie bei der so dringend notwendigen Novellierung des Gesetzes die Zuteilung der einzelnen Sachgebiete zu den 3 Vergütungskategorien erfolgte. Was verstehen die Mitglieder der Konferenz der Kostenrechtsreferenten unter den unserer Ansicht nach sehr weit fassbaren Begriff „Bauwesen“? Sind hierunter alle am „Bau“ tätigen Sachverständigen zusammengefasst, mit Ausnahme der Sachverständigen die sich mit Gebäude-, Grundstücks- und Mietwertermittlungen bzw. Haus- ratsbewertungen bzw. Brandursachen befassen? Warum gehören die Bau-Sachverständigen, wie z.B. unsere Mitglieder aus den Sachgebieten des Holz- und Bautenschutzes, nicht ebenfalls zur Vergütungskategorie 2? Im Baubereich, insbesondere auch im Holz- und Bautenschutz, müssen sich die Sachverständigen in den meisten Fällen mit technisch und bauphysikalisch sehr komplexen Zusammenhängen auseinan- dersetzen. Diese sind von ihrem Aufwand sicherlich ebenso zu bewerten wie die anderen unter der Kategorie 2 erfassten Sachgebiete. Zum Verständnis dessen, welche Arbeitsfelder von Sachverständigen aus den Bereichen Holz- und Bautenschutz bearbeitet werden, folgendes: Der Holz- wie auch der Bautenschutz sind zwei sehr umfangreiche eigenständige Fachgebiete, die nur in Teilbereichen Berührungspunkte miteinander haben, so z.B. bei Balkenauflagern in feuchtem Mauerwerk. Durch Schäden an Fassaden, wie z.B. Risse, Putzabplatzungen usw. kann es zur Feuchteanreicherung im Mauerwerk und den darin befindlichen Holzbauteilen (Balkenköpfe usw.) kommen. Aus Sicht des Bautenschutzes sind hierdurch weitere Schädigun- gen des Mauerwerks in Form von Salzausblühungen und damit verbundener höherer Feuchte- aufnahme aus der Luft bis hin zur Vermorschung des Fugenmörtels (Auflösung des festen Mauerverbundes) möglich. Durch die erhöhten Holzfeuchten an den Holzbauteilen besteht eine akute Gefährdung durch Befall holzzerstörender Pilze und Insekten. Daneben werden aber an beide Fachbereiche Anforderungen und Aufgaben gestellt, die unab- hängig von dem anderen Fachbereich sind. Der Bautenschutz beschäftigt sich z.B. mit der Abdichtung von neu errichteten und beste- henden Bauwerken gegen drückendes und nicht drückendes Wasser, wie Schiffahrtsschleusen, Wasserspeicher, wasserumspülte Bauwerke im Gewässerschutz, Silos, mit der Sanierung von Beton- und Putzschäden an Balkonen, Außen- und Innenfassaden (insbesondere auch solche die denkmalgeschützt sind), mit der Abdichtung und Beschichtung von chemisch belasteten Flächen, der Beseitigung von Wandschmierereien (Graffitis), der Beseitigung von Schäden an Stahlbetonbauwerken und vieles mehr. Hierfür ist ein umfangreiches Wissen aus den Bereichen Baustoffkunde (Beton, Mauerwerk, Stahl, Kunststoff), Bauphysik und Bauchemie notwendig. Des weiteren erfordert der erfolgreiche Bautenschutz sehr gute Kenntnisse zu den schützenden und sanierenden Bautenschutzverfahren wie Horizontal- und Vertikalsperren, Dränagemaßnahmen, Imprägnierungen, Versiegelungen und Beschichtungen von Beton und Mauer- werk, Korrosionsschutz und Reprofilierung von Betonbauteilen, Injektionstechniken zur inneren Beton- und Mauerwerksabdichtung, Verfahren zur Fassadensanierung und -reinigung, Balkoninstandhaltung und Fugenversiegelung, um nur die Wichtigsten zu nennen. Der Holzschutz beschäftigt sich vor allem mit dem Wechselspiel zwischen Holzbauteilen, Holzfeuchte und den möglichen Schädigungen durch holzzerstörende Insekten und Pilze. Weiterhin gehören hierzu auch die Berücksichtigung möglicher Holzschäden durch aggressive chemische Beeinflussungen. Holzschützende Maßnahmen werden sowohl vorbeugend wie auch be- kämpfend und sanierend eingesetzt. Neben den o.g. Feuchteinwirkungen auf die Holzbauteile durch das Mauerwerk sind auch Holzfeuchtezunahmen durch die umgebende Luftfeuchte (geogra- fische und bauphysikalische Gegebenheiten) bzw. durch Direktbefeuchtungen (Leckagen an der Dachhaut, in den Wasserleitungssystemen usw.) von großem Einfluss. Sowohl für den vorbeu- genden (konstruktiven und chemischen) wie auch den bekämpfenden und sanierenden Holzschutz sind umfangreiche Kenntnisse erforderlich zur Baustoffkunde (vor allem Holzarten, -aufbau, -beschaffenheit und -kennwerte, aber auch des Mauerwerks usw.), zur Bauphysik, zu Holz- schäden und Lebensgewohnheiten bzw. Kennwerten holzzerstörender Insekten und Pilze, chemi- sche Holzkorrosion, konstruktiven und chemischen Holzschutzmaßnahmen und –verfahren usw. Der Deutsche Holz- und Bautenschutz Verband e.V. (DHBV) erhebt hiermit offiziell aus den zuvor genannten Gründen seine Einwände gegen diese Novellierung und empfiehlt, dass die mit Bauschäden sich zu befassenden Sachverständigen, wie z.B. Sachverständige für die Holz- und Bautenschutzbereiche, der Vergütungskategorie 2 zugeordnet werden. In dieser im 3. Entwurf zur Novellierung des ZSEG genannten Gruppe sind von der Güte und Schwere der Sachverständigenarbeit vergleichbare Sachverständigengruppen eingeordnet, wie z.B. Sach- verständige für das Kraftfahrzeugwesen, die Gebäude-, Grundstücks- und Mietwertermittlung, Brandschäden usw.. Ansonsten schließt sich der DHBV e.V. der Ihnen vorliegenden Stellungnahme zum 3. Entwurf der Kostenrechts-Referenten-Konferenz (KRRK) nach dem Stand vom 17.12.2001 in vollem Umfang an. Die Stellungnahme ist veröffentlicht in den IfS:„Informationen“ für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige 3/02 24. Jahrgang 2002. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unseren Vorschlag und die Vorschläge von Herrn RA Dr. Bleutge und Herrn RA Heck (beide Vorstand IfS) in die nächste Sitzung der Konferenz der Kostenrechtsreferenten zum Thema Novellierung des ZSEG einbringen und sie dort Berück- sichtigung finden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung mit freundlichen Grüßen Georg Brückner, Dipl.-Holzwirt Leiter des Fachbereichs Sachverständige im DHBV e.V.

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