S&E Glossary
der Gebinde, zur Baustelle und zur Entsorgung gegeben. Der Untergrund ist vor den Arbei- ten fachgerecht auf Tragfähigkeit zu überprüfen. Luft- und Bauteiloberflä- chentemperatur muss zum Zeitpunkt der Verarbeitung von PMBC und wäh- rend der Durchtrocknung mindestens 5 °C betragen. Die Bauteil-/Oberflä- chentemperatur muss mindestens 3 Kelvin über der Taupunkttemperatur der umgebenden Luft liegen. Die Vor- arbeiten sind untergrundspezifisch für Mauerwerk, Beton, verputzte Oberflä- chen oder bei vorhandenen Abdich- tungen auszuführen! Der Untergrund sollte fehlstellenfrei und saugfähig, frei von scharfkantigen Ecken und haftungsmindernden Bestandteilen sein. Nach den Untergrundvorbehand- lungen, wie Grundierung oder Kratz- spachtelung, erfolgt der Auftrag der PMBC je nach Konsistenz im Spach- tel- oder Spritzverfahren. Die PMBC- Abdichtung muss fehlstellenfrei, gleichmäßig in der Schichtdicke und mit den vom Hersteller vorgegebenen Nassschichtdicken zum Erreichen der lastfallabhängigen notwendigen Min- desttrockenschichtdicken 2-lagig erfol- gen. Notwendige Schutzmaßnahmen, wie z. B. ein Hinterfeuchtungsschutz, dienen dem vorübergehenden Schutz der Abdichtung während der Bauzeit. Nach vollständiger Durchtrocknung der Bauwerksabdichtung müssen Schutzschichten aufgebracht werden, die dauerhaft die Abdichtungsbauwei- se PMBC vor schädlichen Einflüssen statischer, dynamischer, thermischer und chemischer Art schützt. „Das Ver- füllen der Baugrube muss nach den einschlägigen Richtlinien erfolgen. Das Verfüllgut ist lagenweise einzubringen und zu verdichten. Die Schutzschicht darf beim Verdichten nicht beschä- digt werden. Erhöhte Lasten parallel zur Abdichtungsebene dürfen auf die Wände nicht einwirken. Mit der Ab- dichtung verbundene Schutzschichten dürfen sich durch das Verdichten des Erdreiches nicht bewegen, ggf. sind zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Gleit- schichten anzuordnen. Bei verklebten Schutzschichten wird eine Gleitschicht zur erdseitigen Verfüllung empfohlen, um eventuell schädigende Setzungen der Arbeitsraumverfüllung nicht auf die Abdichtung zu übertragen.“ 5 – – TEIL C: Qualitätssicherung und Dokumentation Die aus PMBC hergestellte Abdich- tungsmembran muss die geforderte Mindesttrockenschichtdicke aufwei- sen (siehe Tabelle 2). Gibt der Herstel- ler einen höheren als den von der DIN 18533 geforderten Tabellenwert an, ist dieser Wert maßgebend. Die einzuhal- tende Mindesttrockenschichtdicke darf vor der Belastung durch Erddruck nicht unterschritten werden. Zum Erreichen der Mindesttrockenschichtdicke sind vom Produkthersteller die notwendi- ge Nassschichtdicke und die hierfür erforderliche Verbrauchsmenge pro m² anzugeben. In diesem Wert ist der Materialschwund der flüssig aufzubrin- genden PMBC berücksichtigt. Bei ei- ner Egalisierung des Untergrundes vor dem PMBC-Auftrag entfällt ein sonst notwendiger Schichtdickenzuschlag. Ein Dickenzuschlag um verarbeitungs- bedingte Schwankungen auszuglei- chen, ist durch einen notwendigen Mehrverbrauch zu berücksichtigen. Um einen gleichmäßigen Material- auftrag zu gewährleisten, haben sich hierfür Schichtdickenkellen mit integ- rierten Distanzhaltern praxisbewährt. „Der Schichtdickenzuschlag wird vom Produkthersteller angegeben. Wenn hierzu keine Informationen vorliegen, sollte ein Schichtdicken- zuschlag von mindestens 25 % der Mindesttrockenschichtdicke gewählt werden.“ 6 Für die Kontrolle des not- wendigen Nassschichtdickenauftrages ist der Bautenschützer verantwortlich. Normativ werden Frischschichtdicken- messungen gefordert. Es sind mindes- tens 20 Messungen bzw. mindestens 20 Messungen pro 100 m² am Objekt während der Ausführung durchzufüh- ren. Die Prüfung der Durchtrocknung der Abdichtung kann nur an einer Referenzprobe zerstörend erfolgen. Ein Beispiel für eine Referenzfläche auf gleichem Untergrund und unter gleichen Trocknungsbedingungen kann am Ausführungsobjekt ange- legt werden. Hierfür wird am unteren Schichtdickenkelle Referenzfläche Fotos: Spirgatis Schützen & Erhalten · März 2019 · Seite 14 Fachbereiche i Bautenschutz
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