S&E Glossary

DIE FACHBEREICHE Sachverständige Stellt die Verwendung digitaler Bilder in Gutachten einen Mangel dar? Ein Brief des Kollegen Wolfgang Werner aus Lo- benstein ließ mich auf- horchen: In einem juristi- schen Magazin hatte die- ser gelesen, dass eine Honorierung von Gutach- ten, die digitales Bildma- terial verwenden, nicht grundsätzlich erfolgen müsse. Angesichts dieser mir unverständlichen For- derung sehe ich es als nötig an, mich zu diesem Sachverhalt zu äußern und meinen Standpunkt zu er- läutern. Eine unangemessene Unterstel- lung in Richtung der öffentlich bestellten und vereidigten Sach- verständigen unterläuft den Ver- fassern eines Artikels in der „Neuen juristischen Wochenzeitschrift“, Jahrgang 20002, Heft 2. Die Autoren, der Regierungsrat Dr. Peter Mühlhausen und der Dipl.- Phys. Dr. Ger- hart Prell stellen den Ge- brauch digitalisierter Fo- tos in Gutachten grundsätz- lich infrage und kritisieren deren „bislang praktisch völ- lig unkritische Verwendung und Nutzung durch Sachverständi- ge, Schadenssachbearbeiter und Juristen“. Wesentlich sehen sie Ein- schränkungen in der Aussage- kraft dieser Fotos: a) digitale Bilder seien ihrer Meinung nach den konventionellen Fotos technisch qualitativ unterlegen, und b) diese Bilddateien können auf vielerlei Art mani- puliert werden, weshalb ihr Wahrheitsgehalt nicht garantiert werden könne. Zusätzlich sei die Archivierung digitaler Fotos nur durch in Kauf nehmen von Qualitätsminderun- gen auf Grund von Dateikom- primierung möglich. Dieses sei vor allem in Hinsicht auf die vorgeschriebene Aufbewah- rungsfrist von 7 Jahren aller zum Gutachten gehörenden Unterla- gen, d.h. auch der Fotos, be- denklich. Wird innerhalb der Aufbewahrungsfrist eine Rekon- struktion nötig, ist diese, so die Befürchtung, nur in vermin- derter Qualität möglich. Es sei zu befürchten, dass wichtige Details auf den Fo- tos nicht mehr aussagekräftig wiedergegeben werden kön- nen. Angriff auf Glaubwürdigkeit Obwohl der oben genannte Beitrag vorwiegend an die Adresse von Sachverständigen bei Kraftfahrzeugschäden und -unfällen gerichtet ist, ergibt sich aus ihm ein nicht hinzu- nehmender Angriff auf die Glaubwürdigkeit aller Sachver- ständigen, die während ihrer Tätigkeit digitale Kameras zum Ein- satz brin- gen. Denn die Autoren übersehen das elementare Faktum, das dem ö.b.u.v. Sachverständigen an- hängt, nämlich die Bindung an einen Eid. Selbst wenn es tech- nische Möglichkeiten erlauben, Fotos in alle Richtungen hin zu manipulieren, so ist es nicht kommentarlos hinzunehmen, dass dieses dann auch getan wird. Sind Sachverständige aber der mutwilligen Veränderung von Fotos zur Beweislage eines Gutachtens überführt, so droht ihnen nicht nur die Vernichtung ihrer beruflichen Existenz, son- dern zusätzlich noch die Anklage wegen Eidbruchs. Die Vereidi- gung bedeutet doch jenen Punkt, der die unabhängige, gutachterliche Tätigkeit garan- tiert und so dem Wissen und der Erfahrung des Sachverstän- digen vor Gericht die erforder- liche Gültigkeit zukommen lässt. Digitale Technik ist sicher Ohne allzu sehr ins Detail gehen zu müssen ist es auf der anderen Seite doch klar: Wer ma- nipulieren will, der wird es auch tun, bei digitalen oder bei Pa- pierbildern. Die von den beiden Verfassern später im Text auf- gestellte Behauptung, nur beim Papierbild könne an- hand der Negativstreifen der Originalzustand eines Motivs kontrollierbar sein, ist einseitig zu- gunsten der konventio- nellen Technik. Im Fall des Einsatzes einer Di- gitalkamera registriert der PC jede Veränderung bei den Einspieldaten; so- mit ist auch hier eine Kon- trolle gegeben. Ohne an dieser Stelle die neue, digitale Technik allzu sehr auf ’s Schild heben zu wollen, ist es angemessen, auch ein- mal ihre Vorteile zu benennen. Wird mit einer hochwertigen Di- gitalkamera gearbeitet, so sind die Ergebnisse heute qualitativ vergleichbar mit konventionell erstellten Fotos. Flexible Aufnahmetechnik Vor Ort besitzt die Digital- kamera eine weitaus flexiblere Aufnahmetechnik, weil die Bild- Schützen & Erhalten · Juni 2002 · Seite 8 Diese Gründe, so folgern die Autoren, würden dem Auftrag des Sachverständigen, ein Man- gel freies Werk abzugeben, nicht entsprechen, weshalb es beim Einsatz digitalen Fotomaterials nicht zu einer Vergütung des Gutachtens zu kommen brauche. Erwachsen geworden: Aktuelle Digitalkameras bieten hervorragende Qualität und eine Menge Komfort. Foto: Sony

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