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Schützen & Erhalten · März 2002 · Seite 16 von holzzerstörenden Insekten in Innenräumen in Hinblick auf das Flächen-/Volumenverhältnis von 0,2 zu beachten? Vorzugsweise sollte man versuchen einen Insektenbefall in Innenräumen ohne chemische Wirkstoffe zu bekämpfen. Hin- gewiesen sei beispielsweise auf die Heißluftbehandlung. Wird eine chemische Be- kämpfung an statisch tragen- den und aussteifenden Bautei- len notwendig, so sind nur HSM einzusetzen, die auf Seite 238 des Holzschutzmittelverzeich- nisses aufgeführt sind. Diese HSM unterliegen ge- wissen Einschränkungen (Bild 2) DIE FACHBREICHE Holzschutz Bei der Auswahl der Holz- schutzmittel ist grundsätzlich dieses zu bevorzugen, welches Beispiele einer Holzschutzbehandlung Situation Nur als Lager genutzter Wohn- hausdachstuhl mit Insektenbefall Scheunendachstuhl mit Befall durch Gew. Nagekäfer und weitere Nutzung als Scheune Befall einer Holz- balkendecke im Wohnungsbau durch holzzerstö- rende Insekten Eine im Wohn- raum integrierte Stuhlsäule mit Insektenbefall Beispiel einer Holzschutzmaßnahme – Heißluftverfahren – chemische Behandlung mit einen der 31 zugelassenen HSM auf Seite 238 des Verzeichnisses Achtung: Zukünftige Nutzung des Dach- stuhls erfragen. Wird er später ausge- baut, dürfen Mittel mit zusätzlichem fun- gizidem Wirkstoff nicht verwendet wer- den. – Heißluftverfahren – chemische Behandlung mit einen der 31 zugelassenen HSM auf Seite 238 des Verzeichnisses und anschließender Ver- kleidung der Hölzer – Heißluftverfahren – chemische Behandlung mit einem der auf Seite 238 angegebenen HSM außer denen mit Einschränkung E13. Kommen pyrethroidhaltige Mittel zum Einsatz, ist die Decke staubdicht zu schließen (z.B. Oberseite Fußbodenbelag, Unter- seite Putz) – thermische Verfahren (Heißluft oder Hochfrequenz) – chemische Behandlung mit einem Bor- salzprodukt bzw. mit pyrethroidhalti- gem Mittel mit anschließender staub- dichter Abdeckung Bild 1: Tabelle der Einschränkungen und Hinweise bei Bekämpfungsmitteln, Seite 11 des NSM-Verzeichnisses Bild 2: Textpassage aus dem Holzschutzmittel- verzeichnis auf Seite 238 nicht zu den kubischen Räumen zählen, wird diese Einschrän- kung aufgehoben. Normale Wohnräume besit- zen in der Regel eine kubische Geometrie. Deshalb ist der Schwellenwert von 0,2m²/m³ unbedingt zu beachten (Anwen- dungseinschränkung E 11). In Abhängigkeit der Wirkstoffe und einer Abdeckung kann durchaus eine großflächige Anwendung in Wohn- und Aufenthaltsräu- men vorgenommen werden. Demgegenüber haben einige Holzschutzmittel, die zusätzli- che fungizide Wirkstoffe besit- zen, grundsätzlich nichts in Aufenthaltsräumen zu suchen (Anwendungseinschränkung E13). hinsichtlich der toxikologischen Aspekte das geringste Gefähr- dungspotential darstellt. und dürfen beispielsweise nicht eingesetzt werden zur – großflächigen Behandlung von Holzbauteilen in Auf- enthaltsräumen und Neben- räumen, es sei den diese werden abgedeckt (E11) – Behandlung von Holzbautei- len in Aufenthaltsräumen und Nebenräumen, es sei den diese werden staubdicht abgedeckt (E12) – Behandlung von Holzbautei- len in Aufenthaltsräumen und Nebenräumen (E13) – großflächigen Behandlung von Holzbauteilen in son- stigen Innenräumen (E14) Eine großflächige Behandlung wird nur für kubische Räume definiert. Das Flächen-/Volu- menverhältnis übersteigt dann den Wert 0,2. Da Dachstühle

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