S&E Glossary
werksbetriebe unseres Verban- des aufmerksam, die sich bei Schwammbekämpfungsmaßnah- men Ihrer angepriesenen und „i n Dänemark seit langem er- folgten Oberflächenbehandlung mit Borformulierungen“ bedie- nen. Sie versuchen mit Ihrem Artikel bei den interessierten Le- sern den Eindruck zu vermitteln, dass die Injektionstechnik, wie sie in Deutschland normenge- recht angewendet wird, dem schwammbefallenen Bauwerk mehr Schaden als Nutzen bringt und stützen sich einerseits auf „ernste Bedenken einiger Fach- kollegen gegen das Einbringen größerer Wassermengen durch Bohrlöcher vor allem im Zu- sammenhang mit Schwamm- sanierungen“ und behaupten andererseits, dass infolge des hohen Penetrationsvermögens von Borformulierungen der Schwamm im Mauerwerk sicher gegen ein Weiterwachsen gehin- dert würde, wenn man nun auch in Deutschland „ein Borprä- parat auf Basis von Glycolen zur Penetrationsverbesserung (Boracol 20) und in Dänemark nahezu zum Synonym für Schwammsanierungen gewor- dene“ Holzschutzmittel verwen- den würde. Im weiteren Verlauf Ihres Fachartikels gehen Sie sodann dazu über, alles Wissens- werte über das dänische Wun- dermittel Boracol 20 und Bora- col S zu dokumentieren und gleiten damit unübersehbar in eine massive Produktwerbung. Ein solches Verhalten ist bis- lang noch von keinem deutschen Holzschutzmittelhersteller prak- tiziert worden und wird auch aus diesem Grunde wohl nicht ohne entsprechende Kritik bleiben. In unserer Diskussion in Weimar schilderte ich Ihnen als langjähriges Mitglied im Nor- menausschuss NHM AA 3.3 + 3.4, wie es zu den technischen Details bezüglich der Injekti- onstechnik als Hauptbestand- teil einer Bekämpfung des Ech- ten Hausschwammes in den vie- len Ausschusssitzungen kam und letztlich ihren Niederschlag in der Norm DIN 68800-4, Ausgabe November 1992, fand. Ihre reichlich oberflächliche Darstel- lung der Norm und die unter- schwellig eingebaute und fach- lich absolut unplatzierte Kritik hinsichtlich der neuen Verfah- renstechniken in Deutschland trifft in erster Linie gerade den Mann, dem Sie Ihr ganzes Wissen über den Holzschutz schlechthin verdanken, nämlich den Obmann des NHM 3.3 Pro- fessor Dr. Willeitner, Bundesfor- schungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft, Hamburg. Ihm und auch dem Obmann des NHM AA 3.4, Dr. Dietger Grosser, In- stitut für Holzforschung der Universität München, ist es zu verdanken, dass sich in den 80- iger Jahren erstmalig ein Hand- werker im Normenauschuss eta- blieren konnte und dessen Ideen zur Einführung der Injektions- technik bei den bis dahin als veraltet erscheinenden und da- mit fragwürdig gewordenen Be- kämpfungsmethoden nach der alten Norm nunmehr Gehör ver- schaffte. Ich kann mich noch sehr gut an diese Zeit erinnern und war damals in den Aus- schusssitzungen sehr froh, gleich mehrere Kollegen unse- res Verbandes und des Deut- schen Schädlingsbekämpferver- bandes e.V. als Mitstreiter an meiner Seite zwecks Erarbeitung der Textpassagen für den Ab- schnitt 4 ff der Norm DIN 68800-4 zu wissen. Es war nicht immer einfach, und es wurde häufig genug auch kontrovers über jeden einzelnen Absatz dis- kutiert: aber letztendlich stimm- ten alle Vollmitglieder des AA 3.4 in der Schlusssitzung den erarbeiteten Texten zu. Diese Norm gab dem ausführenden Gewerbe endlich die lange er- sehnte Sicherheit bei der Um- setzung notwendiger Bekämp- fungsmaßnahmen gegen den Echten Hausschwamm. Sie, Herr Dr. Peylo, versuchen nunmehr die Neuerungen der Deutschen Norm DIN 68800-4 in Frage zu stellen und vergleichen diese im selben Atemzug mit dem WTA- Merkblatt 1-2-91: haben Sie vielleicht übersehen, dass im Nachsatz der Norm gerade auf dieses Merkblatt verwiesen wird? Sie können ganz sicher sein, dieser Hinweis hatte bestimmt einen besonderen Grund! Ich hatte Ihnen alle diese Dinge ausführlich vorgetragen und auch ganz besonders dar- auf aufmerksam gemacht, dass eine normengerechte Haus- schwammbekämpfung aus Sicht des Handwerkers als normaler Standard gelten soll. Klar ab- zugrenzen sind natürlich solche Arbeitsvorgänge, die als „Son- derverfahren“ – zum Beispiel im Denkmalschutz und unter Hin- weis auf den Kommentar zur Norm DIN 68800-4, Abs. 2.2 und 4.1 ausreichend und deutlich kommentiert – zu bezeichnen sind. Selbst unter Abwägung aller Details Ihres Fachartikels und einer versuchten Anpassung an die Norm DIN 68800-4 ist für mich nicht erkennbar, dass die von Ihnen propagierte Ver- fahrenstechnik und Ihr empfoh- lener Einsatz von Boracol auch nur in die Nähe der „Sonder- verfahren“ gebracht werden kann. Ohne Zweifel allerdings bleibt die normengerechte Ver- wendung Ihres Produktes hin- sichtlich der Oberflächenbe- handlung entsprechend DIN 68800-4, Abs. 4.3.2 und die Verwendung als Schwammsperr- mittel bei der Mauerwerksinjek- tion gemäß Abs. 4.3.3, wenn man davon ausgeht, dass vom Echten Schwamm befallenes Mauerwerk in aller Regel auch durchwachsen ist (diese Aussage kann ich mit einer mehr als 30- jährigen Praxiserfahrung unter- mauern) und nicht – wie Sie es dem Leser glaubhaft machen wollen – „vielfach lediglich in oberflächennahen Mörtelfu- gen“ Myzel anzutreffen sei. Das ist nämlich schlichtweg falsch! DIE FACHBEREICHE Lesermeinung Schützen & Erhalten · September 2001 · Seite 8
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