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Schützen & Erhalten · September 2001 · Seite 15 DIE FACHBEREICHE Bauten- und Gewässerschutz Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit flexi- blen Dichtungsschlämmen. An den Regelwerken Richtlinien und Merkblät- tern, die sich mit der Ab- dichtung von erdberühr- ten Bauteilen beschäfti- gen wird momentan in vielen Gremien und Fach- verbänden gearbeitet. Als Erstes und grundsätzli- ches Regelwerk ist hier die DIN 18 195 Bauwerks- abdichtungen zu nennen. Aber nicht alle Abdichtungsstof- fe und Abdichtungsarten wer- den in der DIN 18 195 beschrie- ben. Dieses wiederum führt nun dazu, dass diverse Richtlinien und Merkblätter zu unterschied- lichsten Abdichtungsarten und -systemen Stellung beziehen. Wichtig, insbesondere für den Ausführenden, ist es die vertrag- lichen Belange hinsichtlich der Regelwerke zu spezifizieren. das heißt „Bei der Ausführung von Abdich- tungsarbeiten mit flexiblen Dich- tungsschlämmen unter Einbezie- hung der VOB/B ist darauf zu achten, dass gemäß der ATV DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten die Verwendung von Dichtungs- schlämmen eindeutig und im Einzelnen in der Leistungsbe- schreibung anzugeben ist“. Anwendungs- bereiche, Lastfälle und Anforderungen Diese Richtlinie regelt Abdich- tungen von erdberührten Bau- teilen mit flexiblen Dichtungs- schlämmen gegen Bodenfeuch- tigkeit, nichtdrückendes Wasser und drückendes Wasser. Eben- so werden Abdichtungen gegen kapillar aufsteigende Feuchtig- keit, Spritzwasser im Sockelbe- reich und Behälterabdichtungen behandelt. Diese Richtlinie dient: 1. als Grundlage für die Pla- nung von Abdichtungen mit Dichtungsschlämmen, 2. der Festlegung von Grund- anforderungen und Grenz- werten, 3. der Erhöhung der Verarbei- tungssicherheit, 4. als Grundlage zur Beurtei- lung von ausgeführten Ab- dichtungen mit Dichtungs- schlämmen. Generell gilt, dass: Bauprodukte, die dazu bei- tragen, dass Bauwerke bezie- hungsweise Bauteile vor Feuch- tigkeit von außen geschützt werden, sind gemäß dem Bau- produktengesetz von bauauf- sichtlicher Relevanz. Entspre- chend fordert die in den Lan- desbauordnungen verankerte Bauregelliste A, herausgegeben vom Deutschen Institut für Bautechnik, (DIBt), für Bau- werksabdichtungen im erdbe- rührten Bereich Verwendbar- keitsnachweise und/oder Uber- einstimmungsnachweise. Einsatzbereiche und Planungshinweise Flexible Dichtungsschlämmen können für die folgenden Ab- dichtungsaufgaben eingesetzt werden: – Vertikalabdichtung von erdberührten Bauteilen, – Horizontalabdichtung von erdberührten Bauteilen, – Vertikalabdichtung des spritzwassergefährdeten Sockelbereiches, – Horizontalabdichtung des Wandfußpunktes, – Abdichtung gegen von in- nen drückendes Wasser, – Abdichtung gegen rücksei- tig einwirkendes Wasser, – Abdichtung gegen zeit- weise von innen einwir- kendes Wasser während der Bauphase. Flexible Dichtungsschlämmen sind geeignet zur Abdichtung von Bauteilen gegen: – Bodenfeuchtigkeit, – nichtdrückendes Wasser – drückendes Wasser bis zu einer Eintauchtiefe von 3,00 m Bei drückendem Wasser ist ein Nachweis der Rissbreitenbe- schränkung nach DIN 1045 mit einer rechnerischen Rissbreite W cal [ 0,25 mm zu führen, was bedeute, dass Abdichtungen bei diesem Lastfall nur auf Stahl- betonuntergründe ausgeführt werden dürfen. Abdichtungen gegen rück- seitig einwirkendes Wasser könnten nur dann mit flexiblen Dichtungsschlämmen ausgeführt werden, wenn dieses ausdrück- lich vom Hersteller bestätigt wird. Weitere Angaben über Ab- dichtungsführungen und mög- liche Maßnahmen werden in der Richtlinie nicht behandelt. Verarbeitung Die Dichtungsträger müssen fest, tragfähig und frei von bin- destörenden Stoffen sein. Kan- ten müssen gefast und Ecken mittels mineralischer Hohlkehle mindestens Mörtelgruppe II ausgerundet sein. Der Unter- grund muss saugfähig sein. Nasse oder sehr feuchte Unter- gründe müssen vorab mit einer Zwischenabdichtung aus einer Es schreibt für Sie: Hans-Axel Kabrede geboren am 26.10.42 – 1957 bis 1960: Maurer- lehre – Geselle – 1964: Staatlich geprüf- ter Hoch- und Tiefbau- techniker – 1969: Maurermeister – seit 1965: im Bauten- schutz tätig – bis 1979: technischer Leiter (ISOBA) – bis 1984: technischer Leiter (Renesco) – bis 1989: technischer Leiter (IPA) – bis 1995: technischer Leiter (Woellner Ombran GmbH, Ludwigshafen) – bis heute: technischer Geschäftsführer (Woell- ner Ombran GmbH, Lud- wigshafen) – seit 1996: 2. Vorsitzender Forum BauwerksErhaltung – seit 1999: 1. Vorsitzender WtA-D Weitere Fragen an: Hans-Axel Kabrede In der Grafschaft 3 46414 Rhede Telefon: 0 28 72 - 36 47 Telefax: 0 28 72 - 60 19 email: kabrede@aol.com

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