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Schützen & Erhalten · September 2001 · Seite 22 FÜR DIE PRAXIS Entsorgung von imprägniertem Gebrauchtholz Die Zukunft ist ungewiss Holz ist einer der wichtig- sten Bau- und Werkstoffe in Mitteleuropa. Die Ge- winnung von Holz ist bei nachhaltiger Forstwirt- schaft umweltfreundlich, die Ver- und Bearbeitung verlangt wenig Energie, anfallende Nebenproduk- te und Abfälle lassen sich stofflich oder energetisch verwerten. Die Nutzung von Holz kann daher als besonders umweltverträg- lich gelten, inzwischen bestätigt durch entspre- chende Ökobilanzen. Zur Nutzung eines Produktes gehört auch die Entsor- gung nach Gebrauch. Entsorgung Die Entsorgung ist der Ober- begriff für die stoffliche und energetische Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Durch die Bestimmungen der TA Sied- lungsabfall entfällt ab dem Jahr 2005 die Möglichkeit, Abfälle mit mehr als 5 Prozent Glüh- verlust auf Deponien zu besei- tigen. Dies bedeutet, dass in absehbarer Zukunft Gebraucht- hölzer entweder verwertet oder thermisch behandelt werden müssen. Eine Besonderheit ist die Verbrennung. Grundsätzlich läuft in Anlagen zur energeti- schen Verwertung (Holzheiz- kraftwerke) und in Anlagen zur thermischen Behandlung (Müll- verbrennungsanlagen) der glei- che chemische Vorgang ab: Or- ganische Stoffe werden bei ho- hen Temperaturen unter Zufuhr von Luftsauerstoff zu Kohlen- dioxid und Wasser umgesetzt. Bei Verwertungsanlagen ist der Verbrennungsvorgang auf die Nutzung der erzeugten Energie ausgerichtet, beispielsweise in Heizkraftwerken als Heiz- und Prozesswärme sowie als elektri- scher Strom, während der Zweck einer Müllverbrennungsanlage die Beseitigung des Abfalls durch thermische Behandlung ist, ohne dass die Nutzung ei- nes Teils der anfallenden Ener- gie ausgeschlossen wird. In der Praxis bedeutet dieses, dass Feuerungsanlagen mit Kraft- Wärme-Kopplung Wirkungsgrade bis über 90 Prozent erreichen, während auch bei modernen Müllverbrennungsanlagen Wir- kungsgrade von kaum mehr als 65 Prozent erreicht werden. Auch der Gesamtaufwand ist in der letztgenannten Anlage hö- her als in einer Monofeuerung für Holzabfälle, sodass sowohl unter ökonomischen als auch unter ökologischen Gesichts- punkten die energetische Ver- wertung der thermischen Be- handlung mit wenigen Ausnah- men überlegen ist. Stoffliche Verwertung Imprägnierte Gebrauchthöl- zer enthalten Schutzmittel. Die bioziden Eigenschaften der Holz- schutzmittel erschweren die stoffliche Verwertung erheblich, doch gibt es verschiedene Mög- lichkeiten der stofflichen Ver- wertung, wie Tabelle 1 verdeut- licht. Relativ günstig sind die Ver- hältnisse bei betrieblichen Ab- fällen. Schwieriger gestalten sich die Möglichkeiten bei di- vers anfallenden Gebrauchthöl- zern insbesondere Mischsorti- menten (Bild 1). Hier müssen zunächst Monosortimente ge- sammelt werden, wobei es bei verschiedenen behandelten Holzprodukten logistische Pro- bleme geben dürfte, für ein wirtschaftliches Recyclingver- fahren ausreichende Mengen zu erhalten. Auch ist zu beachten, dass keine von Gesetzgeber ver- botenen Wirkstoffe in die neu- en Produkte gelangen. In Zusammenhang mit der stofflichen Verwertung wurden auch Verfahren der Dekontami- nation in Erwägung gezogen. Die grundsätzliche Problematik der Dekontamination von im- prägnierten Gebrauchthölzern liegt darin, dass die Wirkstoffe in der Regel chemisch stabil sind und im Holz fixiert vorliegen, sich also einer Zerstörung oder Auswaschung mehr oder weni- ger entziehen, was die Verfah- ren aufwändig und nur begrenzt wirksam macht. Energetische Verwertung Mit Holzschutzmitteln be- handelte Hölzer müssen in Deutschland in Feuerungsanla- gen mit den Emissionswerten der 17. Bundes-Imissionsschutz- verordnung verfeuert werden, beziehungsweise bei Anteilen bis 25 Prozent an Brennstoff, bezogen auf den Heizwert, in so genannten Mischfeuerungs- anlagen. Dies bedeutet in bei- den Fällen besondere Anforde- rungen an die Güte des Ausbran- des und die Reinigung der Abluft. Die Technik für derar- tige Anlagen ist vorhanden, al- lerdings kostenaufwändig. Holz- feuerungsanlagen mit Anforde- rungen nach der 17. BImSchV rechnen sich daher erst ab ei- ner Leistungsgröße zwischen 5 und 10 MW und wenn die An- lagen in ein Betriebskonzept eingebunden sind, welches die dauerhafte Nutzung der Heiz- und Prozesswärme – möglichst verbunden mit Verstromungser- lösen – Gewähr leistet. Anson- sten ist die Wirtschaftlichkeit durch Annahmegebühren für fremdbezogenes Gebrauchtholz oder durch Einsparung von Ent- sorgungskosten bei eigenen Holzabfällen sicherzustellen. Ein weiteres Beurteilungs- kriterium bei der energetischen Verwertung ist die Eignung von Gebrauchtholz als Brennstoff. Imprägnierte Gebrauchthölzer sind relativ trocken und stel- len daher einen energiereichen Gebrauchtholz Verwertung B1-Spanplatte Spanplattenherstellung (B1) Kompostierung zu Substraten Bahnschwelle Zweitnutzung Bodenabdeckung Aktivkohleherstellung Mast Zweitnutzung V100-Spanplatte Spanplattenherstellung (V100) anorg. imprägniertes Holz Zementspanplatte Borsäure-imprägniertes Holz Dämmstoff Tabelle 1: Mögliche Wege der stofflichen Verwertung von imprägnierten Gebrauchthölzern Bild 1: Gemischtes Gebrauchtholzsortiment für die energetische Verwertung
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