S&E Glossary

Schützen & Erhalten · März 2001 · Seite 11 Eine mögliche Bekämpfungs- form vor Ort stellt die Begasung dar. Diese Technologie stößt jedoch schnell an ökonomische und sicherheitstechnische Gren- zen. Befallenes bewegliches Mo- biliar oder kleinformatige Holz- gegenstände können in statio- DIE FACHBEREICHE Holz- und Brandschutz nären Begasungs- oder Klima- kammern behandelt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, kleinere Gegenstände (z. B. Bilderrahmen oder Sou- venirs) mehrere Wochen in eine Tiefkühltruhe zu legen, um die Insektenlarven abzutö- ten. Bilder 1 und 2: Die etwa 3 bis 7 Millimeter langen, sehr schlanken Käfer fal- len durch die rotbraune Färbung auf. Auf der Flü- geldecke besitzen sie eine sehr feine Punktierung. (Bildnachweis: Bild 1 und 3 Grosser, „Pflanzliche und tierische Bau- und Werkholzschäd- linge“, Bild 2 Internet) Bild 3: Unter der Lupe erkennt man am letzten Hinterleibssegment das Stigma als gelblich ovalen Fleck. < Stigma Meldepflicht aktualisiert Gegenüber der letzten Veröffentlichung im Heft 1/2-2000 der S & E wurde die Meldepflicht aus der LBO Nordrhein- Westfahlen herausgenommen (dort bereits in einer Fuß- note angekündigt). Weiterhin sind Erscheinungsdaten der LBO bzw. deren Änderungen aktualisiert worden. Meldepflicht bei Befall durch den Echten Hausschwamm, Haus- bockkäfer und Termiten gemäß Bauordnung der Bundesländer Stand 06/2000 Bundesland Meldepfl. LBO Fassung §, Abs. Zuständige bzw. Änderung Behörde vom... Baden-Württemberg nein 15.12.97 Bayern nein 24.07.98 Berlin nein 12.06.99 Brandenburg nein 25.03.98 Bremen nein 27.03.95 Hamburg ja *1) 11.06.97 16 (3) Bauaufsichts- behörde Hessen ja 28.12.98 16 (2) Untere Bauauf- sichtsbehörde Mecklenburg-Vorpom. nein 06.05.98 Niedersachsen nein 06.10.97 Nordrhein-Westfalen nein 01.03.00 Rheinland-Pfalz nein 24.11.98 Saarland ja 08.07.98 17 (2) Bauaufsichts- behörde Sachsen ja *2) 13.03.99 16 (2) Bauaufsichts- behörde Sachsen-Anhalt nein 23.06.94 Schleswig-Holstein nein 10.01.00 Thüringen ja 03.06.94 16 (2) Untere Bauauf- sichtsbehörde *1) Einschließlich der Unterrichtung, dass ein Fachunternehmen mit der Bekämpfung und Schadensbeseitigung beauftragt wurde. *2) Einbeziehung eines Fachunternehmens auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung und der Bau- aufsichtsbehörde die Beauftragung und den Abschluss der Arbeiten schriftl. mitteilen.

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