S&E Glossary
Es schreibt für Sie: Hans-Axel Kabrede geboren am 26.10.42 – 1957 bis 1960: Maurer- lehre – Geselle – 1964: Staatlich geprüfter Hoch- und Tiefbautechni- ker – 1969: Maurermeister – seit 1965: im Bauten- schutz tätig – bis 1979: technischer Lei- ter (ISOBA) – bis 1984: technischer Leiter (Renesco) – bis 1989: technischer Leiter (IPA) – bis 1995: technischer Lei- ter (Woellner Ombran GmbH, Ludwigshafen) – bis heute: technischer Ge- schäftsführer (Woellner Ombran GmbH, Ludwigsha- fen) – seit 1996: 2. Vorsitzender Forum BauwerksErhaltung – seit 1999: 1. Vorsitzender WtA-D Weitere Fragen an: Hans-Axel Kabrede In der Grafschaft 3 46414 Rhede Telefon: 0 28 72 - 36 47 Telefax: 0 28 72 - 60 19 email: kabrede@aol.com DIE FACHBEREICHE Bauten- und Gewässerschutz Für Sie gelesen – DIN 18195 KMB – Sicherheit oder Chaos? Mehr Sicherheit bei Ab- dichtungen mit kunst- stoffmodifizierten Bitu- mendickbeschichtungen (KMB) durch die DIN 18195 oder ist das Chaos noch größer geworden? Diese Frage zu beantworten ist sehr schwierig und der Sichtweise des jeweiligen Be- trachters überlassen. Um sich jedoch ein Urteil zu bilden, sollten zunächst die gravieren- den Änderungen der DIN 18 195 in Sachen (KMB) genauer in Augenschein genommen werden. Hierzu im Einzelnen: b. 13 neue Begriffe wurden zugefügt und erläutert c. Der Abschnitt 4 „Grund- sätze, Zuordnung der Ab- dichtungsarten“ wurde völlig verändert. In einer Übersichtstabelle wurde dargestellt wie die An- wendungen der Teile 4 bis 7 von DIN 18195 in Bezug auf die Wasserbe- anspruchung eines Bau- werks nunmehr gesehen werden. DIN 181 95-9 sowie für Schutz- schichten und Schutzmaßnah- men nach DIN 18195-10. Die DIN 18195 „Bauwerks- abdichtungen“ gilt nicht für – die Abdichtung von nicht genutzten und von extensiv begrünten Dachflächen – die Abdichtung von Fahr- bahnen, die zu öffentli- chen Schienenwegen oder Straßen gehören, zum Beispiel Fahrbahntafeln, – die Abdichtung von De- ponien, Erdbauwerken und Tunnel die bergmän- nisch erstellt wurden. – nachträgliche Abdichtun- gen in der Bau- werkserhaltung oder in der Baudenkmal- Pflege, es sei denn, es kön- nen hierfür Ver- fahren ange- wendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden. – Bauteile, die so wasserun- durchlässig sind, dass die Dauerhaftigkeit des Bau- teils und die Nutzbarkeit des Bauwerks ohne weite- re Abdichtung im Sinne dieser Norm gegeben sind. In diesem Sinne gilt sie auch nicht für Konstruktionen aus WU- Beton. Änderungen 18195 Teil 1 Die Definitionen der Last- fälle haben sich in so weit ge- ändert, dass – Teil 4 nun wie folgt lautet: Abdichtungen gegen Bo- denfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstau- endes Sickerwasser an Bo- denplatten und Wänden, Be- messung und Ausführung. – Teil 5 nun wie folgt lautet: Abdichtungen gegen nicht- drückendes Wasser auf Dek- kenflächen und in Nassräu- men, Bemessung und Aus- führung – Teil 6 nun wie folgt lautet: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwas- ser, Bemessung und Ausfüh- rung Weitere Änderungen: a. Der Anwendungsbereich wurde präziser dargestellt Anwendungsbereich: Der Anwendungsbereich dieser Norm gilt für Abdichtun- gen von nicht wasserdichten Bauwerken oder Bauteilen ge- gen – Bodenfeuchte nach DIN 18195-4, – nichtdrückendes Wasser nach DIN 181 95-5, – von außen drückendes Wasser nach DIN 18195-6 und – von innen drückendes Wasser nach DIN 18195-7 mit Bitumenbahnen und -massen, Kunststoff- und Elastomer-Dichtungsbah- nen, Metallbändem, As- phaltmastix, kunststoff- modifizierte Bitumendick- beschichtungen und den für ihren Einbau erforder- lichen Werkstoffen nach DIN 18195-2. Sie gilt ferner für Abdich- tungen unter intensiv begrün- ten Dachflächen, für das Her- stellen der Abdichtungen über Bewegungsfugen nach DIN 18195-8, für Durchdringungen, Übergänge und Abschlüsse nach Schützen & Erhalten · Dezember 2000 · Seite 20 Grundsätze, Zuordnung der Abdichtungsarten Ein interessanter Aspekt der DIN ist die gemeinsame Arbeit aller Beteiligten. Sie wendet sich daher nicht nur an den Abdichtungsfachmann, sondern auch an diejenigen, die für die Gesamtplanung und Ausführung des jeweiligen Bauwerke ver- antwortlich zeichnen.
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