S&E Glossary

Schützen & Erhalten · Dezember 2000 · Seite 22 schichtungen (KMB) sind aus der Tabelle 9 und die kaltselbstkle- benden Bitumen-Dichtungsbah- nen (KSK) sind aus der Tabelle 10 ersichtlich. Änderungen 18195 Teil 3 Alle Kanten müssen gefast und Kehlen gerundet sein. Aus- rundungen können dann aus 2komponentiger kunststoffmo- difizierter Bitumendickbe- schichtung hergestellt werden, wenn dieses vom jeweiligen auszuschließen. Die vorge- schriebene Mindesttrocken- schichtdicke darf an keiner Stelle unterschritten werden. Dazu ist die erforderliche Nassschichtdicke vom Hersteller anzugeben. Diese darf an kei- ner Stelle um mehr als 100% überschritten werden (zum Bei- spiel in Kehlen). Im Bereich Boden/Wandan- schluss mit vorstehender Bo- denplatte ist die kunststoffmo- difizierte Bitumendickbeschich- tung aus dem Wandbereich über die Bodenplatte bis etwa 100 mm auf die Stirnfläche der Bo- denplatte herunterzuführen. Bis zum Erreichen der Re- genfestigkeit ist Regeneinwir- kung zu vermeiden. Wasserbe- lastung und Frosteinwirkung sind bis zur Durchtrocknung der Beschichtung auszuschließen. Bei Arbeitsunterbrechungen muss die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung auf Null ausgestrichen werden. Bei Wiederaufnahme der Arbeiten wird überlappend weitergear- beitet. Arbeitsunterbrechun- gen dürfen nicht an Gebäude- ecken, Kehlen oder Kanten er- folgen. Bei Abdichtungen nach DIN 18195-4 ist die kunststoff- modifizierte Bitumendickbe- schichtung hohlkehlenartig an die Durchdringung anzuarbei- ten. Bei Abdichtungen nach DIN 18195-5 erfolgt der An- schluss an die Durchdringung durch Auftragen der kunststoff- modifizierte Bitumendickbe- schichtung mit Verstärkungs- einlage auf Klebeflansche oder mittels Los- und Festflansch- konstruktionen. Abdichtungen nach DIN 18195-6 sind ausschließlich mittels Los- und Festflansch- konstruktionen auszuführen. Im Bereich der Los-/Fest- flanschkonstruktionen sind vorgefertigte Einbauteile zum Beispiel aus bitumenverträgli- chen Kunststoffdichtungsbahnen nach Tabelle 5 von DIN 18195- 2: 2000-08, zu verwenden, die im Anschlussbereich zur kunst- stoffmodifizierten Bitu- mendickbeschichtung eine Vlies- oder Gewebekaschierung zum Einbetten in die kunststoffmo- difizierte Bitumendickbeschich- tung besitzen, im Klemmbereich aber unkaschiert sind. Fugen Die Abdichtung der Fugen erfolgt mit bitumenverträgli- chen Streifen aus Kunststoff- dichtungsbahnen, die eine Vlies- oder Gewebekaschierung zum Einbetten in die kunst- stoffmodifizierte Bitumendick- beschichtung besitzen. Die Stoßverbindungen der Streifen sind je nach Werkstoff in Fü- getechnik auszuführen. Prüfung/Qualitäts- sicherung Die Schichtdickenkontrol- le hat im frischen Zustand durch das Messen der Nass- schichtdicke (mindestens 20 Messungen je Ausführungsob- jekt beziehungsweise minde- stens 20 Messungen je 100m²) zu erfolgen. Die Verteilung der Messpunkte sollte diagonal er- folgen. Je nach baulichen Gege- benheiten ist die Messpunkt- dichte, zum Beispiel im Bereich von Durchdringungen, Über- gängen, Anschlüssen, zu erhö- hen. Bei zwei Auflrägen mit Verstärkungseinlagen sind bei- de Schichtdicken gesondert zu kontrollieren. Die Überprüfung der Durch- trocknung muss an einer Re- ferenzprobe zerstörend mittels Keilschnittverfahren erfolgen. Die Referenzprobe besteht aus dem an dem Objekt vorhande- nen Untergrund (zum Beispiel Mauerstein), der in der Baugru- be gelagert wird. Für nachträgliche Prüfun- gen an dem Objekt kann die Trockenschichtdicke durch das Keilschnittverfahren festgestellt werden. Bei Abdichtung nach DIN 18195-5 und DIN 181 95-6 sind die Schichtdickenkontrollen Hersteller zugelassen ist. Bei kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen kann die Kratzspachtelung aus dem Beschichtungsmaterial selbst bestehen. Die Kratz- spachtelung stellt keinen Ab- dichtungsauftrag dar. Vor dem Auftrag der Abdichtungsschicht muss die Kratzspachtelung so weit getrocknet sein, dass sie durch den darauf folgenden Auftrag nicht beschädigt wird. Verarbeitung von kunststoffmodifizier- ten Bitumendickbe- schichtungen (KMB) Bei kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen beziehungsweise Kratzspachte- lungen aus diesem Werkstoff ist grundsätzlich ein Voranstrich auf den Untergrund aufzubrin- gen. Systembedingt kann die- ser entfallen. Die Verarbeitung hat je nach Konsistenz im Spachtel- oder im Spritzverfahren zu er- folgen. Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen sind in mindestens zwei Ar- beitsgängen lastfallbedingt mit oder ohne Verstärkungseinla- ge auszuführen. Der Auftrag muss fehlstellenfrei, gleichmä- ßig und je nach Lastfall ent- sprechend dick erfolgen. Hand- werklich bedingt sind Schwan- kungen der Schichtdicke beim Auftragen des Materials nicht DIE FACHBEREICHE Bauten- und Gewässerschutz Die Änderungen gegenüber der alten Norm betreffen in die- sem Teil – die generellen Anforderun- gen an den Untergrund – die kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtun- gen (KMB) – Überdeckungsbreiten von Bahnen – Grundierungen und Kratz- spachtelungen Anforderungen an den Untergrund Abdichtungsuntergründe müssen frostfrei, fest, frei von größeren Rissen, Graten und frei von bindestörenden Stof- fen sein. Bei Klebeabdichtun- gen müssen die Untergründe oberflächentrocken sein. Fehlstellen und Vertiefun- gen >5 mm wie Ausbrüche, Mörteltaschen, offenen Stoß- und Lagerfugen müssen mit geeigneten Mörteln verschlos- sen werden. Unebenheiten bis 5 mm (zum Beispiel Putzrillen, offene Stoß- und Lagerfugen) oder größere Rauhtiefen bei haufwerksporigen Baustoffen müssen bei Abdichtungen aus Bitumendickbeschichtungen entweder mit Dünn- oder Aus- gleichsputzen, Dichtungs- schlämmen oder Kratzspachte- lungen verschlossen oder ega- lisiert werden.

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