S&E Glossary
Schützen & Erhalten · September 2000 · Seite 9 de eventuell entstehende Lü- cken, welche die Streichung von DIN 68 800/01 bewirkt, beiläu- fig wieder schließen können. Begriffsbestimmung ist notwendig Der besondere Bedarf an einer übersichtlichen Begriffs- normung ergibt sich – aus dem vielzähligen Ge- brauch an Hauptbegriffen, die ohne besonderen Auf- wand abgreifbar sein müs- sen. – aus den zum Teil recht un- terschiedlichen regionalen Benennungen für gleiche Sachverhalte, die zu un- terschiedlichen Interpreta- tionen führen können. – aus der Notwendigkeit, beim Umgang mit Biozi- den auch den letzten fachlich bedingten Fehler auszuräumen. – im Computerzeit- alter mehr denn je dadurch, dass für feststehende, ins- besondere langsil- bige und zusam- mengesetzte Hauptbegriffe nicht individuell gewählte, sondern unmissverständli- che, einheitliche Kurzzeichen (Ab- kürzungen) ver- wendet werden sollten. Erfahrungen aus dem Leben Diese These stützt sich auf Erfahrungen aus dem täglichen Le- ben. Davon seien fol- gende beispielsweise genannt: – Nicht selten wird zum Beispiel, un- klar ob regional oder fachlich be- dingt, besonders DIE FACHBEREICHE Holz- und Brandschutz Es schreibt für Sie: Dr. Hans-Joachim Rafalski Weitere Fragen an: Dr. Hans-Joachim Rafalski Elsterstraße 63 14552 Wildenbruch/Bergheide Telefon: 03 32 05 - 450 06 Telefax: 03 32 05 - 4 50 06 von Ausführenden geäu- ßert: „Na Trogtränkung und Tauchtränkung ist doch das Gleiche.“ Analog wird im Einzelfall sogar von denen, die es unbe- dingt wissen müssten – öbuv. Sachverständigen für Holzschutz – in Unter- lagen für das Gericht unkritisch Tauchtränkung angegeben, wo zwingend gefährdungs- oder mittel- gebunden Trogtränkung (bestenfalls noch Druck- tränkung) erforderlich wäre. – Die Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V. hat für alle Anwendungsver- fahren zur Abkürzung einen oder mehrere An- fangsbuchstaben der Be- nennung gewählt, z. B. „F“ für Fluten, „Spr“ für Sprit- zen, aber als Unikat für die Bohrlochtränkung völlig unverständlich und missdeutbar „Tr“. – Jeweils zu den Holz- schutzmitteln wird im DGfH-Merkblatt „Druckver- fahren“ (innerhalb eines Regelwerkes) der Buchsta- be „E“ für die Einbring- menge und zugleich für die Eindringtiefe und im Holzschutzmittelverzeich- nis des DIBt wird genann- ter Buchstabe sowohl für ein Prüfprädikat der Ge- fährdungsklasse 4 als auch für die Anwendungsein- schränkungen zum Holz- schutzmitteleinsatz be- müht. Neben der daraus resultierenden Irrtums- möglichkeit ergeben sich natürlich auch Fragen dazu. (Weiter auf Seite 10)
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