S&E Glossary

Schützen & Erhalten · September 2000 · Seite 10 Besonders wesentlich er- scheint die Frage, ob der Begriff Einbringmenge all- gemein gültig überhaupt aufrecht zu erhalten ist, wenn in DIN 52 175 ein Oberflächenschutz als ein Schutz definiert ist, bei dem eine Eindringtiefe nicht angestrebt wird. Das heißt, es ist zielgerichtet nichts einzubringen, ob- wohl auch für den Oberflä- chenschutz Einbringmen- gen vorgegeben werden. Wenn also der Begriff Ein- bringmenge umfassend gelten soll, setzt dies eine Abänderung der Oberflä- chenschutz-Erklärung vor- aus (sinnvoll zentral, in einer sichtlich benötigten Begriffsnorm), und zwar so, dass der Eindringung und Einbringung nicht ab- solut widersprochen wird. Etwa so: „Oberflächen- schutz ist eine Oberflä- chenbehandlung mit be- stimmten Holzschutzmit- teln, bei der keine praxisrelevant messbare Eindringtiefe angestrebt wird (< 1 mm).“ Anson- sten wäre die Einbring- menge durch Aufnahme- menge zu ersetzen. – Für Holzschutzmittel, die nicht in ihrer Lieferform zu verarbeiten sind, wer- den in den Technischen Merkblättern Lösungs- und Emulsionsansätze mit Was- ser vorgegeben. Da solche Präparate jedoch nicht mehr kristallin, sondern als Konzentrat angeliefert werden, sollte der Vorgang mehr ein Verdünnen dar- stellen als ein Lösen oder Emulgieren. Andererseits ist nach DIN 68 600/03, Abschnitt 10.1 nur die Lö- sungskonzentration was- serlöslicher Holzschutz- mittel gefragt, sodass für Emulsionen eine Lücke be- steht. Insofern und eine Reihe anderer Gründe be- rücksichtigend wäre es sinnvoll, ein Holzschutz- mittel im Verarbeitungs- zustand „Tränkmittel“ zu nennen und dazu die „Tränkmittelkonzentrati- on“ zu definieren. – Das DIBt bezeichnet nach Holzschutzmittelverzeich- nis bestimmte Holzschutz- mittel als „Schwammsperr- mittel“ und erläutert diese als Schutzmittel zur Ver- hinderung des Durchwach- sens von Hausschwamm durch Mauerwerk. Die Gü- tegemeinschaft Holz- schutzmittel e.V. bezeich- net ebenda solche Holz- schutzmittel mit RAL-Gütezeichen als „Be- kämpfungsmittel gegen Hausschwamm im Mauer- werk nach DIN 68 800/04“. Einerseits besteht also die nicht ganz nachvollziehbar dif- ferenzierte Bezeichnung und an- dererseits wäre es in jedem Falle, beabsichtigt oder unbeabsich- tigt, nicht bestimmungsgemäß Mauerwerk, das vom Braunen Kellerschwamm oder Weißen Porenschwamm durchwachsen ist (recht selten), derart zu behandeln. Mit diesen wenigen Beispie- len soll zugleich darauf aufmerk- sam gemacht werden, dass eine Begriffsnorm auch als wesent- liches Hilfsmittel zu werten ist. Dies gilt vor allem für Lernen- de, gutachterlich Tätige, Ver- tragsabschließende und im Be- sonderen auch für Vertreter, die mit der Erarbeitung von Regel- werken befasst sind. Sie könn- ten sich unter Nutzung vorhan- dener Vorgaben verstärkt und weniger fehleranfällig rationell auf ihr eigentliches Ziel konzen- trieren. Eine für den Holzschutz ge- eignete Begriffsnorm könnte wie in der Tabelle auf Seite 9 dar- stellt lauten und für notwen- dige Begriffe entsprechend den angegebenen Beispielen gestal- tet werden. Da eine Norm eine breite Resonanz und einen weit gefächerten Mitarbeiterkreis ver- langt, wäre es wünschenswert, Stellungnahmen oder gar For- derungen zur Aufnahme weiterer Begriffe aus dem DHBV zu hö- ren, wenngleich es dem Verfas- ser an weiteren Fachvokabeln noch nicht mangelt. Dr. Dietger Grosser wurde 60 Jahre Am 6. August 2000 feier- te Dr. Grosser sein 60-jäh- riges Jubiläum, zu dem der Deutsche Holz- und Bautenschutzverband e.V. ihm ganz herzlich gra- tuliert. Präsidium, Ge- schäftsleitung und ganz besonders die Holzschüt- zer wünschen ihm für die kommenden Lebensjahre beste Gesundheit und weiterhin viel Schaffens- kraft für die noch vor ihm liegenden Aufgaben. Als waschechter „Holsteiner“ aus Uetersen machte er 1960 sein Abitur, begann schon kurze Zeit danach sein Praktikum in verschiedenen Holz verarbeiten- den Betrieben, belegte von Mai 1961 bis Mai 1966 an der Uni- versität Hamburg den Studien- gang „Holzwirtschaft“ und schloss sein Studium mit „Di- plom-Holzwirt“ ab. Der Univer- sität Hamburg blieb er treu, promovierte am Lehrstuhl „Holz- biologie und Holzschutz“ und erhielt dort Ende 1970 Titel und Würde eines Doktors der Natur- wissenschaften. Seit Januar 1971 bekleidet Dr. Grosser im Institut für Holzforschung der Universität München eine für unseren Verband wichtige Positi- on und ist dort noch heute als Akademischer Direktor tätig. Dem DHBV gehört Dr. Grosser schon seit vielen Jahren an und arbei- tet in zahlrei- chen über- geordneten Gremien des Holz- schutzes auch eng mit den „Holzschutz-Assen“ unseres Ver- bandes zusammen, was uns mit großem Stolz erfüllt. Die Früchte dieser in Europa wohl einzig- artigen Zusammenarbeit zwi- schen Wissenschaft und Praxis und die sich hieraus ergebenen Synergieeffekte nicht nur für un- sere Mitglieder dürften allen be- kannt sein. Was wäre wohl die Norm DIN 68800, der DIN-Kom- mentar „Holzschutz“ oder das WTA-Merkblatt 1-2-91 – um nur einige gemeinsam erarbeitete Regelwerke und Merkblätter zu nennen – ohne die von ihm ge- prägten Impulse? Dafür sagen wir Herrn Dr. Dietger Grosser ein großes „Dan- keschön“ und verbinden dieses und ganz besonders im Namen unserer mehr als 350 Holz- schutzfachfirmen und Sachver- ständigen mit dem Wunsch nach fort- dauernder konstruk- tiver Zu- sammen- arbeit. E. Flohr DIE FACHBEREICHE Holz- und Brandschutz

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