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Schützen & Erhalten · September 2000 · Seite 16 Es schreibt für Sie: Hans-Axel Kabrede geboren am 26.10.42 – 1957 bis 1960: Maurer- lehre – Geselle – 1964: Staatlich geprüfter Hoch- und Tiefbautechni- ker – 1969: Maurermeister – seit 1965: im Bauten- schutz tätig – bis 1979: technischer Lei- ter (ISOBA) – bis 1984: technischer Lei- ter (Renesco) – bis 1989: technischer Lei- ter (IPA) – bis 1995: technischer Lei- ter (Woellner Ombran GmbH, Ludwigshafen) – bis heute: technischer Ge- schäftsführer (Woellner Ombran GmbH, Ludwigs- hafen) – seit 1996: 2. Vorsitzender Forum BauwerksErhaltung – seit 1999: 1. Vorsitzender WtA-D Weitere Fragen an: Hans-Axel Kabrede In der Grafschaft 3 46414 Rhede Telefon: 0 28 72 - 36 47 Telefax: 0 28 72 - 60 19 email: kabrede@aol.com DIE FACHBEREICHE Bauten- und Gewässerschutz Bundesgerichtshof trifft positive Entscheidung in Sachen Bitumendickbeschichtung Seit längerer Zeit werden an verschiedenen Ober- landesgerichten Prozesse geführt, die sich mit der Frage beschäftigen „Ist eine Bauwerksabdichtung aus kunststoffmodifizier- ten Bitumendickbeschich- tungen Regel der Tech- nik“. Unser Autor Hans- Axel Kabrede berichtet über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Das Ober- landesgericht Schleswig hatte sich in einem Prozess mit der Frage zu be- schäftigten, ob eine Abdichtung der Kelleraußen- wände mit kunststoffmodi- fizierten Bitu- mendickbe- schichtungen bei bindigem Boden und dem Lastfall nichtdrückendes Wasser den Re- geln der Technik entspricht. Die Richter haben in ihrer Entschei- dung dargelegt, dass diese Aus- führungsart der Abdichtung den Regeln der Technik entspricht. Der Fall ging nun an den Bundesgerichtshof, dieser ent- schied jedoch mit Beschluss vom 17.02.2000 den Fall nicht anzunehmen und führte dazu aus: „Die technische Frage, ob die am Bauwerk des Klägers vor- genommene Dickbeschichtung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist vom Be- rufungsgericht in revisionsrecht- lich nicht angreifbarer Weise beantwortet worden. Die vom sachverständig beratenen Be- rufungsgericht vorgenommene Beweiswürdigung ist in der Re- vision nur eingeschränkt über- prüfbar.“ Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof Abdich- tungen aus kunststoff-modifi- zierten Bitumendickbeschich- tungen beim Lastfall nichtdrü- ckendes Wasser eindeutig als anerkannte Regel der Technik ausgewiesen. Der Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofes ist so zu lesen und wird von den höch- sten Baurechtlern hierdurch un- terstützt. Dieser Beschluss bedeutet nun für die Praxis: Bei Streitig- keiten, die auf Grund der vor beschriebenen Ausführungsart entstehen, soll- te unmittelbar auf diese Ent- scheidung hin- gewiesen wer- den. Wichtig ist für den Archi- tekten, Planer oder Ausführen- den, dass ihnen bei einer Abdichtung von Kelleraußen- wänden mit kunststoffmodi- fizierter Bitumendickbeschich- tung, hinsichtlich eines Ver- säumnisses im Bezug auf die anerkannten Regeln der Tech- nik keine Vorwürfe mehr ge- macht werden können. Für Sie gelesen! Betonsanierung Ach, was muß man oft von bösen Bautenschützern hör’n und lesen! Ungebildet sind sie! Unverfroren, zieh´n sie jedem Kunden das Fell über die Ohren! Sie verwechseln „Alkalität“ mit „Hydrophobierung“ und „Chloridbelastung“ mit „Karbonatisierung“; nicht zu fassen was sie so zusammendrechseln, und reklamationsbedingt ständig die Produkthersteller wechseln. Nein, oh nein, was sind wir froh, Mitglieder im DHBV sind Gott sei Dank nicht so! Ihre Ausbildung ist des Kunden Schutz! Sie strahlen immer erst ab den Schmutz. Dies’ geschieht gründlich und ohne Eile, bis entfernt sind Rost und alle losen Teile. Sie möchten auch darauf verweisen, daß sie zweimal bepinseln die Bewehrungseisen. Nach Haftgrund und Mörtel wird Spachtel aufgeschmiert und schon ist der Ausbruch „reprofiliert“ Dann halten sie feucht. Da sind sie nicht bang, denn Nachbehandlung muß sein – tagelang Auch die Hydrophobierung vergessen sie nicht, so wird die Betonoberfläche Regenwasserdicht. Und dann kommt die Farbe. Die gibt dem Bauherrn Kraft! Weil sie Prestige, Licht und Freunde schafft. Denn Farbe schützt, daß weiß ein jeder, das Bauwerk vor Witterung, Zerfall und Nachbarngezeter. Der Bauherr lächelt, das Herz wird ihm leicht und dann wird ihm die Rechnung überreicht. Statt zu prozessieren zahlt er in bar, denn DHBV-Firmen arbeiten immer korrekt, das ist jedem Bauherrn klar. – frei nach Wilhelm Busch –

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