S&E Glossary
Schützen & Erhalten · Juni 2000 · Seite 27 DIE FACHBEREICHE Sachverständige Novellierung des ZSEG – Stand der Dinge In der ersten Ausgabe von „Schützen und Erhalten“ hat Diplom-Holzwirt Ge- org Brückner die Stellung- nahmen des Bundesver- bandes öffentlich bestell- ter und vereidigter sowie qualifizierter Sachver- ständiger e. V. (BVS) und des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) zum Arbeitsentwurf im Rahmen der geplanten Novellierung des ZSEG zum Justizentschädi- gungsgesetz – (JEG) vor- gestellt. Mittlerweile hat auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks hierzu eine Stellungnah- men abgegeben, die in Heft 1/00 der IfS: „Infor- mationen“ vollständig wieder gegeben wurde. Zentralverband des Deutschen Handwerks – Stellungnahme Nachfolgend habe ich die wichtigsten Punkte dieser Stel- lungnahme zusammengefasst. – Leistungsgerechte Bezah- lung der Sachverständi- gen. – Gesondertes Gesetz für die Sachverständigenvergütung. – Keine Einteilung der Sach- verständigen in Berufs- gruppen. – Einheitlicher Feststun- densatz von 180,– DM für alle Sachverständigen (mit Einschränkungen) oder Einführung einer streitwertabhängigen Be- zahlung wie bei den Rechtsanwälten oder Aus- handeln mit dem Richter vor Auftragsübernahme. – Gleicher Stundensatz für Fahrt- und Arbeitszeiten. – Anpassung der Kostensät- ze und Pauschalen für Auslagen (Hilfskräfte, Schreibkosten, Fahrtko- sten, Fotos, Fotokopien und Ähnliches) an die ak- tuellen Preise. – Vergütung des „Sachver- ständigen Zeugen“ wie die des Sachverständigen. Stundensätze von 50 bis 60 DM sind nicht mehr zumutbar, zu- mal auf Grund der häufig ne- benberuflichen Tätigkeit keine Berufszuschläge nach § 3 Abs. 3 ZSEG möglich sind. Für pri- vatgutachterliche Aufträge kön- nen mindestens um 100 Prozent höhere Stundensätze erzielt werden. Handwerkskammer Düsseldorf: Maurer und Betonbauer 120,00 bis 200,00 DM Maler und Lackierer 100,00 bis 180,00 DM Dachdecker 150,00 bis 200,00 DM Tischler 120,00 bis 200,00 DM Metallbauer 120,00 bis 200,00 DM Elektrotechniker 140,00 bis 160,00 DM Handwerkskammer für München und Oberbayern Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer 150,00 DM Schreiner (Tischler) 140,00 DM Fliesenleger 180,00 DM Maler und Lackierer 130,00 DM Steinmetz 150,00 DM Dachdecker 150,00 DM Elektrotechniker 150,00 DM Kraftfahrzeugtechniker 150,00 DM Installateure und Heizungsbauer 110,00 DM Handwerkskammer Wiesbaden Dachdecker 150,00 DM Elektrotechniker 80,00 bis 95,00 DM Estrichleger 120,00 DM Installateur und Heizungsbauer 145,00 DM Maler und Lackierer 148,00 DM Maurer und Betonbauer 120,00 DM Tischler 90,00 bis 120,00 DM Zimmerer 125,00 DM Die Einführung von Entschädigungsstundensätzen unterteilt nach Berufsgruppen wird vom Handwerk vehement abgelehnt, da befürchtet wird, dass die handwerklichen Sachverständigen dann in die schlecht bezahlteste Gruppe eingestuft werden. Hierzu wurden Aufstellungen der Handwerkskammern Düssel- dorf, München und Oberbayern sowie Wiesbaden über die er- zielbaren Stundensätze im pri- vatgutachterlichen Bereich ei- niger Handwerksbereiche aufge- listet.
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