S&E Glossary
Schützen & Erhalten · März 2000 · Seite 17 FACHBEREICHE Holz- und Brandschutz Quo vadis, Meldepflicht? Fast alle Fachleute sind sich einig – die Melde- pflicht über den Echten Hausschwamm muss in den Landesbauordnungen wieder verankert werden. Auf allen Fachveranstal- tungen wird immer wieder betont, dass der Echte Hausschwamm nicht auf die „leichte Schulter“ zu nehmen ist. Der „Nestor der Holzschutzbranche“ Dr. Hans-Joachim Rafalski schrieb ein Plädoyer für die Aufrechterhaltung der Anzeigepflicht (nachzule- sen in Bautenschutz + Bausanierung, 22. Jg., Sept. 99, Nr. 6 Seite 18 bis 20). Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Fachbereichsleiter „Sachverständigenwesen“ und „Holz- und Brandschutz“ im DHBV sowie der Bundesvorsit- zende des Deutschen Schäd- lingsbekämpfer Verbandes be- mühen sich gemeinsam um ein Mitspracherecht bei der Erar- beitung der neuen Musterbau- ordnung, um eine Meldepflicht wieder Bestandteil werden zu lassen. Denn die Bauministerkon- ferenz beauftragte in ihrer 99. Sitzung im Dezember 1999 die Fachkommission Bauaufsicht, die Musterbauordnung bis Jah- resende 2002 zu überarbeiten. Dies und auch der Wegfall der Meldepflicht in Nordrhein- Westfalen (siehe Tabelle auf Seite 18) war Anlass, das An- liegen des DHBV rechtzeitig bei der Obersten Baubehörde im Bayrischen Staatsministerium des Inneren vorzutragen. Im Schreiben vom 13. Ja- nuar 2000 an den Berufsver- band teilte der Vorsitzende der Fachkommission Bauaufsicht, Ministerialrat Henning Jäde mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt leider keine Einbindung von Verbänden erfolgen kann. Er schreibt weiter: Im Rah- men eines „... durchzuführen- den Anhörungsverfahrens wer- den Sie jedoch ausreichend Gelegenheit erhalten, sich zu den (vorläufigen) Ergebnissen der Projektgruppe zu äußern und Anregungen und Einwän- de vorzubringen...“. Eine am 22.10.99 zur Sach- verständigentagung in Kassel gebildete Arbeitsgruppe wird die Problematik der Melde- pflicht verfolgen. Dieser Ar- beitsgruppe gehören Dr. André Peylo, Ekkehard Flohr, Alfred Teutenberg, Manfred Jung, Dietrich Müller, Bodo Matzat und Dr. Uwe Noldt an. Neue Holz- schutzmittel Seit Erscheinen des Holz- schutzmittelverzeichnis- ses im Juni 1999 sind neue Holzschutzmittel zugelassen und bestehen- de in ihrer Zulassung ver- längert worden. Die neu- en Holzschutzmittel bitte ich auf den Seiten 13 bis 25 im Holzschutzmittel- verzeichnis nachzutragen: Adolit EM – F 20 Z-58.1-1511 1 2 3 E1, E5 Katrit Beta Z-58.1-1513 1 2 E5 Weiterführende Informatio- nen sind den Technischen Merk- blättern der Herstellerfirmen oder dem Zulassungsbescheid zu entnehmen. Diese Dokumente gehören übrigens zur „Pflichtliteratur“ jedes Holzschutzsachverständi- gen bzw. Praktikers, wenn er entsprechende Mittel einsetzt! Bohrwiderstands- messung Zerstörungsarme Bohrwider- standsmessverfahren sind unter den Sachverständigen für Holzschutz bekannt. Noch relativ unbekannt ist das Te- redo-Mess-System, das auf der Faserverdrängungbasiert. In der nächsten Ausgabe dieser Zeitschrift wird Dipl. Ing. Ekkehard Flohr dieses System vorstellen und mit den bekannteren Verfahren vergleichen.
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