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Schützen & Erhalten · März 2000 · Seite 18 FACHBEREICHE Holz- und Brandschutz Meldepflicht bei Befall durch den Echten Hausschwamm, Hausbockkäfer und Termiten gemäß Bauordnung der Bundesländer Stand 01.12.99 Bundesland Meldepflicht LBO Fassung §, Abs. Zuständige bzw. Änderung Behörde vom... Baden-Württemberg nein 08.08.95 Bayern nein 04.08.97 Berlin nein 03.09.97 Brandenburg nein 25.03.98 Bremen nein 27.03.95 Hamburg ja *1) 11.06.97 16 (3) Bauaufsichtsbehörde Hessen ja 27.02.98 16 (2) Untere Bauaufsichtsbehörde Mecklenburg- Vorpommern nein 06.05.98 Niedersachsen nein 06.10.97 Nordrhein-Westfalen *3) ja 12.10.95 16 (2) Bauaufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz nein 24.11.98 Saarland ja 08.07.98 17 (2) Bauaufsichtsbehörde Sachsen ja *2) 29.03.96 16 (2) Bauaufsichtsbehörde Sachsen-Anhalt nein 23.06.94 Schleswig-Holstein nein 05.02.96 Thüringen ja 03.06.94 16 (2) Untere Bauaufsichtsbehörde *1) Einschließlich der Unterrichtung, dass ein Fachunternehmen mit der Bekämpfung und Schadensbeseitigung beauftragt wurde. *2) Einbeziehung eines Fachunternehmens auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung und der Bauaufsichtsbehörde die Be- auftragung und den Abschluss der Arbeiten schriftl. mitteilen. *3) Ab 01.06.2000 tritt die bereits verabschiedete neue Landesbauordnung in Kraft. Eine Meldepflicht besteht dann nicht mehr. NOTIERT Rücktritt Fachbereichs- leiter Bauten- und Gewässer- schutz zurück- getreten Dr. Manfred Breitbach ist mit Wirkung zum 1. Januar 2000 von seinem Amt als Fach- bereichsleiter „Bauten- und Ge- wässerschutz“ zurückgetreten. Dr. Breitbach bedauert die- sen Schritt, sieht sich jedoch außerstande die Aufgabenfül- le des Amtes mit seiner beruf- lichen Tätigkeit weiterhin zu vereinbaren. Bis zur Mitglieder- versammlung, wo über die Nach- folge von Dr. Breitbach ent- schieden wird, wird Hans-Axel Kabrede kommissarisch den Fachbereich leiten. Wir bedau- ern den Schritt von Dr. Breit- bach und danken ihm herzlich für sein Engagement zum Wohle des Verbandes. DHBV-Bundesvorstand und Geschäftsstelle Dokumentation: Gewährleistung Aufgrund der Betriebsgrö- ßen und –strukturen unserer Mitgliedsfirmen ist es üblich, daß für Leistungen in Verbin- dung mit Inanspruchnahmen aus Gewährleistungsfällen keine Aufzeichnung über den damit verbundenen Aufwand angefer- tigt werden (Lohnkosten, Ma- terialeinsatz und Fremdlei- stung). Da die in unser Arbeitsge- biet fallenden Leistungen mit einem hohen Risiko verbunden sind, empfehlen wir Ihnen hin- sichtlich der steuerlichen Be- wertung für Rückstellungen unbedingt entsprechende Auf- zeichnungen anzufertigen. Eine Mitgliederbefragung hat erge- ben, daß Kosten in Höhe von 2 bis 3 Prozent – in Ausnah- mefällen auch bis zu 5 Prozent – des Umsatzes üblich sind. Frank Grabow Landesvorsitzender NRW

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